Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.gedencket aus dem Prodromo Chron. Gottwic. eines Briefes des Kaysers Otto I von dem Jahr 970, darin bezeuget wird, daß Wicker und Norenstede (Nordenstadt) zu dem Gau Kunigessundra, welchem der Graf Numat sichtlich vorgestanden, ( - Wickera et Norenstede in Pago & Comitatu Kunigessundra, cui Numat Comes praeesse videtur - ) gehöret habe. Und in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern T. 2. p. 531, und, aus denselben, in den gemeldten Wißb. Merckwürd. l. c. findet sich ein Schenckungs-Brief des Kaysers Otto III, von dem Jahr 992, darin er einige seiner Güter in Biburc und Mossebach (Biebrich und Moßbach) dem Closter Seltz, im Elsaß gelegen, vermachet, und dabey meldet, daß diese Oerter gelegen hätten in dem Gau Kunagis sunderun in der Grafschaft des Grafens Ardewints. Wer die, in diesen angeführten Urkunden vorkommende, Umstände nur in etwas erwäget, der wird so bald mercken, daß, da die, darin benannte, zu dem Gau Kunigessunder gehörig-gewesene, Oerter gleichsam im Bezirck von Wißbaden gelegen, also auch dieser Ort selber zu dem vorgemeldten Gau werde gehöret haben. Wie denn um deßwillen der Verfasser des obgedachten Prodr. Chron. Gottw. l. c. ausdrücklich schreibet: "Kunigessundra - ist ein Gau der ehemaligen Fränckischen Landen in der heutigen Herrschaft Wißbaden und Epstein, zwischen gedencket aus dem Prodromo Chron. Gottwic. eines Briefes des Kaysers Otto I von dem Jahr 970, darin bezeuget wird, daß Wicker und Norenstede (Nordenstadt) zu dem Gau Kunigessundra, welchem der Graf Numat sichtlich vorgestanden, ( – Wickera et Norenstede in Pago & Comitatu Kunigessundra, cui Numat Comes praeesse videtur – ) gehöret habe. Und in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern T. 2. p. 531, und, aus denselben, in den gemeldten Wißb. Merckwürd. l. c. findet sich ein Schenckungs-Brief des Kaysers Otto III, von dem Jahr 992, darin er einige seiner Güter in Biburc und Mossebach (Biebrich und Moßbach) dem Closter Seltz, im Elsaß gelegen, vermachet, und dabey meldet, daß diese Oerter gelegen hätten in dem Gau Kunagis sunderun in der Grafschaft des Grafens Ardewints. Wer die, in diesen angeführten Urkunden vorkommende, Umstände nur in etwas erwäget, der wird so bald mercken, daß, da die, darin benannte, zu dem Gau Kunigessunder gehörig-gewesene, Oerter gleichsam im Bezirck von Wißbaden gelegen, also auch dieser Ort selber zu dem vorgemeldten Gau werde gehöret haben. Wie denn um deßwillen der Verfasser des obgedachten Prodr. Chron. Gottw. l. c. ausdrücklich schreibet: „Kunigessundra – ist ein Gau der ehemaligen Fränckischen Landen in der heutigen Herrschaft Wißbaden und Epstein, zwischen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0172" n="136"/> gedencket aus dem <hi rendition="#aq">Prodromo Chron. Gottwic.</hi> eines Briefes des Kaysers Otto I von dem Jahr 970, darin bezeuget wird, daß Wicker und Norenstede (Nordenstadt) zu dem Gau Kunigessundra, welchem der Graf Numat sichtlich vorgestanden, ( <hi rendition="#aq">– Wickera et Norenstede in Pago & Comitatu <hi rendition="#i">Kunigessundra</hi>, cui Numat Comes praeesse videtur –</hi> ) gehöret habe. Und in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern <hi rendition="#aq">T. 2. p. 531,</hi> und, aus denselben, in den gemeldten Wißb. Merckwürd. <hi rendition="#aq">l. c.</hi> findet sich ein Schenckungs-Brief des Kaysers Otto III, von dem Jahr 992, darin er einige seiner Güter in Biburc und Mossebach (Biebrich und Moßbach) dem Closter Seltz, im Elsaß gelegen, vermachet, und dabey meldet, daß diese Oerter gelegen hätten in dem Gau Kunagis sunderun in der Grafschaft des Grafens Ardewints. Wer die, in diesen angeführten Urkunden vorkommende, Umstände nur in etwas erwäget, der wird so bald mercken, daß, da die, darin benannte, zu dem Gau Kunigessunder gehörig-gewesene, Oerter gleichsam im Bezirck von Wißbaden gelegen, also auch dieser Ort selber zu dem vorgemeldten Gau werde gehöret haben. Wie denn um deßwillen der Verfasser des obgedachten <hi rendition="#aq">Prodr. Chron. Gottw. l. c.</hi> ausdrücklich schreibet: „Kunigessundra – ist ein Gau der ehemaligen Fränckischen Landen in der heutigen Herrschaft Wißbaden und Epstein, zwischen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [136/0172]
gedencket aus dem Prodromo Chron. Gottwic. eines Briefes des Kaysers Otto I von dem Jahr 970, darin bezeuget wird, daß Wicker und Norenstede (Nordenstadt) zu dem Gau Kunigessundra, welchem der Graf Numat sichtlich vorgestanden, ( – Wickera et Norenstede in Pago & Comitatu Kunigessundra, cui Numat Comes praeesse videtur – ) gehöret habe. Und in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern T. 2. p. 531, und, aus denselben, in den gemeldten Wißb. Merckwürd. l. c. findet sich ein Schenckungs-Brief des Kaysers Otto III, von dem Jahr 992, darin er einige seiner Güter in Biburc und Mossebach (Biebrich und Moßbach) dem Closter Seltz, im Elsaß gelegen, vermachet, und dabey meldet, daß diese Oerter gelegen hätten in dem Gau Kunagis sunderun in der Grafschaft des Grafens Ardewints. Wer die, in diesen angeführten Urkunden vorkommende, Umstände nur in etwas erwäget, der wird so bald mercken, daß, da die, darin benannte, zu dem Gau Kunigessunder gehörig-gewesene, Oerter gleichsam im Bezirck von Wißbaden gelegen, also auch dieser Ort selber zu dem vorgemeldten Gau werde gehöret haben. Wie denn um deßwillen der Verfasser des obgedachten Prodr. Chron. Gottw. l. c. ausdrücklich schreibet: „Kunigessundra – ist ein Gau der ehemaligen Fränckischen Landen in der heutigen Herrschaft Wißbaden und Epstein, zwischen
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