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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Zeit (welche ohnehin in gar geringer Anzahl vorhanden sind) keine nahmentliche Nachricht von der Anrichtung des Christenthums in Wißbaden zu finden; daher wir also auch keine besondere Umstände von dieser, sonst wichtigen und merckwürdigen, Sache melden können, sondern bloß allein mit den benennten allgemeinen Zeugnüssen und Vermuthungen davon zufrieden seyn müssen. Gleichfalls lässet es sich auch nicht melden, was es mit dem äusseren Kirchen-Gebäude in dem damaligen Wißbad vor eine Bewandnüß gehabt, und zu welcher Zeit eigentlich dasselbe zuerst sey errichtet worden. Es ist aber doch so viel gantz sicher zu glauben, daß, so bald die Christliche Religion selbst in demselben sich ausgebreitet, auch eine öffentliche Kirche daselbst werde seyn erbauet worden. Auch ist so viel gantz wahrscheinlich zu vermuthen, daß solche in der eigentlich so genannten Stadt-Gegend des Wißbads, und zwar auch vielleicht auf der Stelle, wo die jetzige stehet, werde seyn errichtet worden. Es lassen sich doch aber keine besondere Umstände von dieser Sache, wegen Abgang nöthiger Nachrichten, weiter melden. Nur so viel lässet sich noch aus einer schriftlichen Urkunde des Kaysers Friedrichs II (welche unten in der dritten Abtheilung wird angeführet werden) deutlich abnehmen, daß um diese Zeit, und ehe Wißbaden an die Grafen von Nassau gekommen,

Zeit (welche ohnehin in gar geringer Anzahl vorhanden sind) keine nahmentliche Nachricht von der Anrichtung des Christenthums in Wißbaden zu finden; daher wir also auch keine besondere Umstände von dieser, sonst wichtigen und merckwürdigen, Sache melden können, sondern bloß allein mit den benennten allgemeinen Zeugnüssen und Vermuthungen davon zufrieden seyn müssen. Gleichfalls lässet es sich auch nicht melden, was es mit dem äusseren Kirchen-Gebäude in dem damaligen Wißbad vor eine Bewandnüß gehabt, und zu welcher Zeit eigentlich dasselbe zuerst sey errichtet worden. Es ist aber doch so viel gantz sicher zu glauben, daß, so bald die Christliche Religion selbst in demselben sich ausgebreitet, auch eine öffentliche Kirche daselbst werde seyn erbauet worden. Auch ist so viel gantz wahrscheinlich zu vermuthen, daß solche in der eigentlich so genannten Stadt-Gegend des Wißbads, und zwar auch vielleicht auf der Stelle, wo die jetzige stehet, werde seyn errichtet worden. Es lassen sich doch aber keine besondere Umstände von dieser Sache, wegen Abgang nöthiger Nachrichten, weiter melden. Nur so viel lässet sich noch aus einer schriftlichen Urkunde des Kaysers Friedrichs II (welche unten in der dritten Abtheilung wird angeführet werden) deutlich abnehmen, daß um diese Zeit, und ehe Wißbaden an die Grafen von Nassau gekommen,

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Zeit (welche ohnehin in gar geringer Anzahl vorhanden sind) keine nahmentliche Nachricht von der Anrichtung des Christenthums in Wißbaden zu finden; daher wir also auch keine besondere Umstände von dieser, sonst wichtigen und merckwürdigen, Sache melden können, sondern bloß allein mit den benennten allgemeinen Zeugnüssen und Vermuthungen davon zufrieden seyn müssen. Gleichfalls lässet es sich auch nicht melden, was es mit dem äusseren Kirchen-Gebäude in dem damaligen Wißbad vor eine Bewandnüß gehabt, und zu welcher Zeit eigentlich dasselbe zuerst sey errichtet worden. Es ist aber doch so viel gantz sicher zu glauben, daß, so bald die Christliche Religion selbst in demselben sich ausgebreitet, auch eine öffentliche Kirche daselbst werde seyn erbauet worden. Auch ist so viel gantz wahrscheinlich zu vermuthen, daß solche in der eigentlich so genannten Stadt-Gegend des Wißbads, und zwar auch vielleicht auf der Stelle, wo die jetzige stehet, werde seyn errichtet worden. Es lassen sich doch aber keine besondere Umstände von dieser Sache, wegen Abgang nöthiger Nachrichten, weiter melden. Nur so viel lässet sich noch aus einer schriftlichen Urkunde des Kaysers Friedrichs II (welche unten in der dritten Abtheilung wird angeführet werden) deutlich abnehmen, daß um diese Zeit, und ehe Wißbaden an die Grafen von Nassau gekommen,
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[143/0179] Zeit (welche ohnehin in gar geringer Anzahl vorhanden sind) keine nahmentliche Nachricht von der Anrichtung des Christenthums in Wißbaden zu finden; daher wir also auch keine besondere Umstände von dieser, sonst wichtigen und merckwürdigen, Sache melden können, sondern bloß allein mit den benennten allgemeinen Zeugnüssen und Vermuthungen davon zufrieden seyn müssen. Gleichfalls lässet es sich auch nicht melden, was es mit dem äusseren Kirchen-Gebäude in dem damaligen Wißbad vor eine Bewandnüß gehabt, und zu welcher Zeit eigentlich dasselbe zuerst sey errichtet worden. Es ist aber doch so viel gantz sicher zu glauben, daß, so bald die Christliche Religion selbst in demselben sich ausgebreitet, auch eine öffentliche Kirche daselbst werde seyn erbauet worden. Auch ist so viel gantz wahrscheinlich zu vermuthen, daß solche in der eigentlich so genannten Stadt-Gegend des Wißbads, und zwar auch vielleicht auf der Stelle, wo die jetzige stehet, werde seyn errichtet worden. Es lassen sich doch aber keine besondere Umstände von dieser Sache, wegen Abgang nöthiger Nachrichten, weiter melden. Nur so viel lässet sich noch aus einer schriftlichen Urkunde des Kaysers Friedrichs II (welche unten in der dritten Abtheilung wird angeführet werden) deutlich abnehmen, daß um diese Zeit, und ehe Wißbaden an die Grafen von Nassau gekommen,

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/179>, abgerufen am 04.12.2024.