in diesem Jahr hat der Teutsche Kayser Henrich V einem seiner vornehmen Bedienten und Getreuen, Nahmens Eberad, Ebebard, Eberald (Eberhard) den Wald, welcher zu diesem Saal gehörete, und welcher Saal damals (wie eben aus dieser Begebenheit zu ersehen ist) annoch ein Eigenthum der Teutschen Kayser war, verehret. Man kan den gantzen Schenckungs-Brief des gedachten Kaysers hiervon (darin er diesen Wald ein Allode, das ist, ein eigenes, mit keiner Lehen-Eigenschaft behaftetes Gut, item, sein Reichseigenthümliches, zu seinem Königlichen Pallast in Wißbaden gehöriges, freyes Grund-Gut nennet) abgedruckt finden in des Verfassers Merckw. der Stadt Wißb. P. I. p. 56, coll. P. II. p. 46, wie auch in des Joannis Spic. dipl. I. p. 443, und in des Gudenus Syll. dipl. I. p. 564, und ist derselbe zu Speyer in dem gemeldten Jahre ausgefertiget worden. Es heisset darin der Kayser, welcher diesen Brief verfassen lassen, Henrich IV, und durfte derselbe, ob er gleich eigentlich der V war, damals auch nicht anders genennet werden, weil sein Vorfahre Henrich I die Päbstliche Crönung zu Rom nicht erhalten hatte, und also unter die würcklichen Kayser damals nicht gerechnet wurde. Heut zu Tage aber, da man auch diejenige Kayser, welche nicht zu Rom gecrönet worden, unter die würcklichen Kayser zu zählen pfleget, heisset er der V.
in diesem Jahr hat der Teutsche Kayser Henrich V einem seiner vornehmen Bedienten und Getreuen, Nahmens Eberad, Ebebard, Eberald (Eberhard) den Wald, welcher zu diesem Saal gehörete, und welcher Saal damals (wie eben aus dieser Begebenheit zu ersehen ist) annoch ein Eigenthum der Teutschen Kayser war, verehret. Man kan den gantzen Schenckungs-Brief des gedachten Kaysers hiervon (darin er diesen Wald ein Allode, das ist, ein eigenes, mit keiner Lehen-Eigenschaft behaftetes Gut, item, sein Reichseigenthümliches, zu seinem Königlichen Pallast in Wißbaden gehöriges, freyes Grund-Gut nennet) abgedruckt finden in des Verfassers Merckw. der Stadt Wißb. P. I. p. 56, coll. P. II. p. 46, wie auch in des Joannis Spic. dipl. I. p. 443, und in des Gudenus Syll. dipl. I. p. 564, und ist derselbe zu Speyer in dem gemeldten Jahre ausgefertiget worden. Es heisset darin der Kayser, welcher diesen Brief verfassen lassen, Henrich IV, und durfte derselbe, ob er gleich eigentlich der V war, damals auch nicht anders genennet werden, weil sein Vorfahre Henrich I die Päbstliche Crönung zu Rom nicht erhalten hatte, und also unter die würcklichen Kayser damals nicht gerechnet wurde. Heut zu Tage aber, da man auch diejenige Kayser, welche nicht zu Rom gecrönet worden, unter die würcklichen Kayser zu zählen pfleget, heisset er der V.
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in diesem Jahr hat der Teutsche Kayser Henrich V einem seiner vornehmen Bedienten und Getreuen, Nahmens Eberad, Ebebard, Eberald (Eberhard) den Wald, welcher zu diesem Saal gehörete, und welcher Saal damals (wie eben aus dieser Begebenheit zu ersehen ist) annoch ein Eigenthum der Teutschen Kayser war, verehret. Man kan den gantzen Schenckungs-Brief des gedachten Kaysers hiervon (darin er diesen Wald ein Allode, das ist, ein eigenes, mit keiner Lehen-Eigenschaft behaftetes Gut, item, sein Reichseigenthümliches, zu seinem Königlichen Pallast in Wißbaden gehöriges, freyes Grund-Gut nennet) abgedruckt finden in des Verfassers Merckw. der Stadt Wißb. <hirendition="#aq">P. I. p. 56, coll. P. II. p. 46,</hi> wie auch in des Joannis <hirendition="#aq">Spic. dipl. I. p. 443,</hi> und in des Gudenus <hirendition="#aq">Syll. dipl. I. p. 564,</hi> und ist derselbe zu Speyer in dem gemeldten Jahre ausgefertiget worden. Es heisset darin der Kayser, welcher diesen Brief verfassen lassen, Henrich IV, und durfte derselbe, ob er gleich eigentlich der V war, damals auch nicht anders genennet werden, weil sein Vorfahre Henrich I die Päbstliche Crönung zu Rom nicht erhalten hatte, und also unter die würcklichen Kayser damals nicht gerechnet wurde. Heut zu Tage aber, da man auch diejenige Kayser, welche nicht zu Rom gecrönet worden, unter die würcklichen Kayser zu zählen pfleget, heisset er der V.
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in diesem Jahr hat der Teutsche Kayser Henrich V einem seiner vornehmen Bedienten und Getreuen, Nahmens Eberad, Ebebard, Eberald (Eberhard) den Wald, welcher zu diesem Saal gehörete, und welcher Saal damals (wie eben aus dieser Begebenheit zu ersehen ist) annoch ein Eigenthum der Teutschen Kayser war, verehret. Man kan den gantzen Schenckungs-Brief des gedachten Kaysers hiervon (darin er diesen Wald ein Allode, das ist, ein eigenes, mit keiner Lehen-Eigenschaft behaftetes Gut, item, sein Reichseigenthümliches, zu seinem Königlichen Pallast in Wißbaden gehöriges, freyes Grund-Gut nennet) abgedruckt finden in des Verfassers Merckw. der Stadt Wißb. P. I. p. 56, coll. P. II. p. 46, wie auch in des Joannis Spic. dipl. I. p. 443, und in des Gudenus Syll. dipl. I. p. 564, und ist derselbe zu Speyer in dem gemeldten Jahre ausgefertiget worden. Es heisset darin der Kayser, welcher diesen Brief verfassen lassen, Henrich IV, und durfte derselbe, ob er gleich eigentlich der V war, damals auch nicht anders genennet werden, weil sein Vorfahre Henrich I die Päbstliche Crönung zu Rom nicht erhalten hatte, und also unter die würcklichen Kayser damals nicht gerechnet wurde. Heut zu Tage aber, da man auch diejenige Kayser, welche nicht zu Rom gecrönet worden, unter die würcklichen Kayser zu zählen pfleget, heisset er der V.
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/281>, abgerufen am 15.06.2024.
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