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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Feuers-Brunst entstanden, denen Einwohnern das Löschen verwehren lassen, und überhaupt der Stadt, nachdem er sie zehen Wochen lang beängstiget, und bey seinem Abzug abermal geplündert, einen solchen Schaden zugefüget, daß derselbe, nur obenhin berechnet, auf 24000 Gulden sich belaufen hat. In Idstein hat er es nicht besser gemacht, und bey seinem Abzug annoch den dasigen Superintendenten nebst noch einem Prediger, einem Amtmann, zweyen Land-Gerichts-Schreibern, neun Schultheissen und Burgern gefänglich mit sich hinweg bis in das Stift Fulda geführet, unterwegs übel behandelt, und sie endlich zu einer Geld-Rantzion von 8000 Reichsthalern, davor sich selbst der damalige Fürst und Abt zu Fulda hat verbürgen müssen, gezwungen etc. Es hat aber hierauf die hohe Landes-Herrschaft der Wißbad- und Idsteinischen Landen diesertwegen behörigen Ortes gar ernstliche Vorstellungen gethan, und als mehr andere Reichs-Stände, in deren Landen (die doch alle mit dem damaligen Kriege nichts zu schaffen gehabt) dieser Land- und Leut-Verheerer, gleiche Unthaten ausgeübet, ebenfalls klagend eingekommen, so ist er endlich vor das Kayserliche Kriegs-Recht gezogen, und, nachdem die angebrachte Klagen gegen ihn mehr als zu wahr befunden worden, zum Tode verdammet, auch so fort zu Rendsburg in Hollstein, woselbst sich damals das Haupt-Quartier der Kayserlichen

Feuers-Brunst entstanden, denen Einwohnern das Löschen verwehren lassen, und überhaupt der Stadt, nachdem er sie zehen Wochen lang beängstiget, und bey seinem Abzug abermal geplündert, einen solchen Schaden zugefüget, daß derselbe, nur obenhin berechnet, auf 24000 Gulden sich belaufen hat. In Idstein hat er es nicht besser gemacht, und bey seinem Abzug annoch den dasigen Superintendenten nebst noch einem Prediger, einem Amtmann, zweyen Land-Gerichts-Schreibern, neun Schultheissen und Burgern gefänglich mit sich hinweg bis in das Stift Fulda geführet, unterwegs übel behandelt, und sie endlich zu einer Geld-Rantzion von 8000 Reichsthalern, davor sich selbst der damalige Fürst und Abt zu Fulda hat verbürgen müssen, gezwungen etc. Es hat aber hierauf die hohe Landes-Herrschaft der Wißbad- und Idsteinischen Landen diesertwegen behörigen Ortes gar ernstliche Vorstellungen gethan, und als mehr andere Reichs-Stände, in deren Landen (die doch alle mit dem damaligen Kriege nichts zu schaffen gehabt) dieser Land- und Leut-Verheerer, gleiche Unthaten ausgeübet, ebenfalls klagend eingekommen, so ist er endlich vor das Kayserliche Kriegs-Recht gezogen, und, nachdem die angebrachte Klagen gegen ihn mehr als zu wahr befunden worden, zum Tode verdammet, auch so fort zu Rendsburg in Hollstein, woselbst sich damals das Haupt-Quartier der Kayserlichen

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Feuers-Brunst entstanden, denen Einwohnern das Löschen verwehren lassen, und überhaupt der Stadt, nachdem er sie zehen Wochen lang beängstiget, und bey seinem Abzug abermal geplündert, einen solchen Schaden zugefüget, daß derselbe, nur obenhin berechnet, auf 24000 Gulden sich belaufen hat. In Idstein hat er es nicht besser gemacht, und bey seinem Abzug annoch den dasigen Superintendenten nebst noch einem Prediger, einem Amtmann, zweyen Land-Gerichts-Schreibern, neun Schultheissen und Burgern gefänglich mit sich hinweg bis in das Stift Fulda geführet, unterwegs übel behandelt, und sie endlich zu einer Geld-Rantzion von 8000 Reichsthalern, davor sich selbst der damalige Fürst und Abt zu Fulda hat verbürgen müssen, gezwungen etc. Es hat aber hierauf die hohe Landes-Herrschaft der Wißbad- und Idsteinischen Landen diesertwegen behörigen Ortes gar ernstliche Vorstellungen gethan, und als mehr andere Reichs-Stände, in deren Landen (die doch alle mit dem damaligen Kriege nichts zu schaffen gehabt) dieser Land- und Leut-Verheerer, gleiche Unthaten ausgeübet, ebenfalls klagend eingekommen, so ist er endlich vor das Kayserliche Kriegs-Recht gezogen, und, nachdem die angebrachte Klagen gegen ihn mehr als zu wahr befunden worden, zum Tode verdammet, auch so fort zu Rendsburg in Hollstein, woselbst sich damals das Haupt-Quartier der Kayserlichen
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[281/0317] Feuers-Brunst entstanden, denen Einwohnern das Löschen verwehren lassen, und überhaupt der Stadt, nachdem er sie zehen Wochen lang beängstiget, und bey seinem Abzug abermal geplündert, einen solchen Schaden zugefüget, daß derselbe, nur obenhin berechnet, auf 24000 Gulden sich belaufen hat. In Idstein hat er es nicht besser gemacht, und bey seinem Abzug annoch den dasigen Superintendenten nebst noch einem Prediger, einem Amtmann, zweyen Land-Gerichts-Schreibern, neun Schultheissen und Burgern gefänglich mit sich hinweg bis in das Stift Fulda geführet, unterwegs übel behandelt, und sie endlich zu einer Geld-Rantzion von 8000 Reichsthalern, davor sich selbst der damalige Fürst und Abt zu Fulda hat verbürgen müssen, gezwungen etc. Es hat aber hierauf die hohe Landes-Herrschaft der Wißbad- und Idsteinischen Landen diesertwegen behörigen Ortes gar ernstliche Vorstellungen gethan, und als mehr andere Reichs-Stände, in deren Landen (die doch alle mit dem damaligen Kriege nichts zu schaffen gehabt) dieser Land- und Leut-Verheerer, gleiche Unthaten ausgeübet, ebenfalls klagend eingekommen, so ist er endlich vor das Kayserliche Kriegs-Recht gezogen, und, nachdem die angebrachte Klagen gegen ihn mehr als zu wahr befunden worden, zum Tode verdammet, auch so fort zu Rendsburg in Hollstein, woselbst sich damals das Haupt-Quartier der Kayserlichen

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 281. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/317>, abgerufen am 24.11.2024.