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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Landes-Gegenden zugezogen, auch die Zauberey-Künste bey den Einwohnern derselben, währendem solchem Kriege, gar starck in Gang gekommen, auch nachmals auf gar manche bedenckliche Weise sich hervorgethan haben; so hat ebenfalls gedachte hohe Landes-Herrschaft, gleich einige andere Landes-Herren in ihren Landen damals auch gethan, sich äusserst beflissen, solchem sündlichem Unwesen bestmöglichst abzuhelfen. Zu dem Ende denn von derselben ein eigenes Gerichte zu Idstein ist angeordnet, und von solchem diese unseelige Sache gründlich untersuchet, auch über die schuldig-befundene das Feuer, oder so genannte Hexen-Brennen, um das Jahr - - - 1670 - - - ist verhänget worden. Es hat solches Beginnen auch verschiedene merckwürdige Tragoedien, welche aber umständlich nicht zu erzehlen sind, in Stadt und Herrschaft Wißbaden, nicht nur unter geringen, sondern auch zum Theil unter angesehenen Leuten, erreget. Wer da bedencket, was in der vorgedachten langwiehrigen Kriegs-Zeit vor mancherley rohe Kriegs-Leute unsere Landes-Gegenden betreten, und oft eine ziemlich-lange Zeit hindurch darin sich aufgehalten haben, welche, zum Theil, von dergleichen Heidnischen Zauber-Künsten allerley Wissenschaft besessen, und nicht unterlassen werden haben, solche unter den Einwohnern hier und dar bekannt zu machen; wie denn, nach dem Zeugnüß des Cluvers

Landes-Gegenden zugezogen, auch die Zauberey-Künste bey den Einwohnern derselben, währendem solchem Kriege, gar starck in Gang gekommen, auch nachmals auf gar manche bedenckliche Weise sich hervorgethan haben; so hat ebenfalls gedachte hohe Landes-Herrschaft, gleich einige andere Landes-Herren in ihren Landen damals auch gethan, sich äusserst beflissen, solchem sündlichem Unwesen bestmöglichst abzuhelfen. Zu dem Ende denn von derselben ein eigenes Gerichte zu Idstein ist angeordnet, und von solchem diese unseelige Sache gründlich untersuchet, auch über die schuldig-befundene das Feuer, oder so genannte Hexen-Brennen, um das Jahr – – – 1670 – – – ist verhänget worden. Es hat solches Beginnen auch verschiedene merckwürdige Tragoedien, welche aber umständlich nicht zu erzehlen sind, in Stadt und Herrschaft Wißbaden, nicht nur unter geringen, sondern auch zum Theil unter angesehenen Leuten, erreget. Wer da bedencket, was in der vorgedachten langwiehrigen Kriegs-Zeit vor mancherley rohe Kriegs-Leute unsere Landes-Gegenden betreten, und oft eine ziemlich-lange Zeit hindurch darin sich aufgehalten haben, welche, zum Theil, von dergleichen Heidnischen Zauber-Künsten allerley Wissenschaft besessen, und nicht unterlassen werden haben, solche unter den Einwohnern hier und dar bekannt zu machen; wie denn, nach dem Zeugnüß des Cluvers

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Landes-Gegenden zugezogen, auch die Zauberey-Künste bey den Einwohnern derselben, währendem solchem Kriege, gar starck in Gang gekommen, auch nachmals auf gar manche bedenckliche Weise sich hervorgethan haben; so hat ebenfalls gedachte hohe Landes-Herrschaft, gleich einige andere Landes-Herren in ihren Landen damals auch gethan, sich äusserst beflissen, solchem sündlichem Unwesen bestmöglichst abzuhelfen. Zu dem Ende denn von derselben ein eigenes Gerichte zu Idstein ist angeordnet, und von solchem diese unseelige Sache gründlich untersuchet, auch über die schuldig-befundene das Feuer, oder so genannte Hexen-Brennen, um das Jahr &#x2013; &#x2013; &#x2013; 1670 &#x2013; &#x2013; &#x2013; ist verhänget worden. Es hat solches Beginnen auch verschiedene merckwürdige Tragoedien, welche aber umständlich nicht zu erzehlen sind, in Stadt und Herrschaft Wißbaden, nicht nur unter geringen, sondern auch zum Theil unter angesehenen Leuten, erreget. Wer da bedencket, was in der vorgedachten langwiehrigen Kriegs-Zeit vor mancherley rohe Kriegs-Leute unsere Landes-Gegenden betreten, und oft eine ziemlich-lange Zeit hindurch darin sich aufgehalten haben, welche, zum Theil, von dergleichen Heidnischen Zauber-Künsten allerley Wissenschaft besessen, und nicht unterlassen werden haben, solche unter den Einwohnern hier und dar bekannt zu machen; wie denn, nach dem Zeugnüß des Cluvers
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[297/0333] Landes-Gegenden zugezogen, auch die Zauberey-Künste bey den Einwohnern derselben, währendem solchem Kriege, gar starck in Gang gekommen, auch nachmals auf gar manche bedenckliche Weise sich hervorgethan haben; so hat ebenfalls gedachte hohe Landes-Herrschaft, gleich einige andere Landes-Herren in ihren Landen damals auch gethan, sich äusserst beflissen, solchem sündlichem Unwesen bestmöglichst abzuhelfen. Zu dem Ende denn von derselben ein eigenes Gerichte zu Idstein ist angeordnet, und von solchem diese unseelige Sache gründlich untersuchet, auch über die schuldig-befundene das Feuer, oder so genannte Hexen-Brennen, um das Jahr – – – 1670 – – – ist verhänget worden. Es hat solches Beginnen auch verschiedene merckwürdige Tragoedien, welche aber umständlich nicht zu erzehlen sind, in Stadt und Herrschaft Wißbaden, nicht nur unter geringen, sondern auch zum Theil unter angesehenen Leuten, erreget. Wer da bedencket, was in der vorgedachten langwiehrigen Kriegs-Zeit vor mancherley rohe Kriegs-Leute unsere Landes-Gegenden betreten, und oft eine ziemlich-lange Zeit hindurch darin sich aufgehalten haben, welche, zum Theil, von dergleichen Heidnischen Zauber-Künsten allerley Wissenschaft besessen, und nicht unterlassen werden haben, solche unter den Einwohnern hier und dar bekannt zu machen; wie denn, nach dem Zeugnüß des Cluvers

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/333>, abgerufen am 24.11.2024.