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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Stadt-Graben vollends gäntzlich geschleifet und ausgefüllet, auch dieser neue Kirchhof mit einer besonderen Mauer, wo es nöthig gewesen, umgeben und verwahret. In dem Jahr 1753 ist dieser gemeine Kirchhof, als er wiederum etwas zu klein hat werden wollen, durch Zuziehung einiger daselbst, nachdem Heidnischen Berge zu, gelegen-gewesener Feld-Stücken, vergrössert worden. Er heisset der Stadt oder Burger-Kirchhof, und die Armen in Wißbaden, sowohl einheimische, als dahin kommende frembde, haben dagegen wiederum einen besondern Begräbnüß-Ort neben dem Hospital daselbst überkommen, und wird solcher der Armen-Kirchhof genennet. Sonst werden auch noch zuweilen einige Todten, sonderlich Beamte und Prediger, in die Stadt-Kirche daselbst begraben. Wenn übrigens jemand von den alljährlich in Wißbaden sich aufhaltenden frembden Bad-Gästen mit Tode abgehet, so wird demselben auf dem gemeinen Burger-Kirchhof, und auch zuweilen (nachdem Person und Umstände sind) in der Kirche selbst, gegen die Erlegung der Gebühren, ein Begräbnüß-Ort vergönnet. Wenn man aber etwan Verlangen hat, einen solchen frembden Todten nicht in Wißbaden, sondern anderweitig zu Grabe bringen zu lassen, so pfleget die Amts-Obrigkeit der Stadt, auf beschehendes Ansuchen, die Abführung des Todten in der Stille, gegen die

Stadt-Graben vollends gäntzlich geschleifet und ausgefüllet, auch dieser neue Kirchhof mit einer besonderen Mauer, wo es nöthig gewesen, umgeben und verwahret. In dem Jahr 1753 ist dieser gemeine Kirchhof, als er wiederum etwas zu klein hat werden wollen, durch Zuziehung einiger daselbst, nachdem Heidnischen Berge zu, gelegen-gewesener Feld-Stücken, vergrössert worden. Er heisset der Stadt oder Burger-Kirchhof, und die Armen in Wißbaden, sowohl einheimische, als dahin kommende frembde, haben dagegen wiederum einen besondern Begräbnüß-Ort neben dem Hospital daselbst überkommen, und wird solcher der Armen-Kirchhof genennet. Sonst werden auch noch zuweilen einige Todten, sonderlich Beamte und Prediger, in die Stadt-Kirche daselbst begraben. Wenn übrigens jemand von den alljährlich in Wißbaden sich aufhaltenden frembden Bad-Gästen mit Tode abgehet, so wird demselben auf dem gemeinen Burger-Kirchhof, und auch zuweilen (nachdem Person und Umstände sind) in der Kirche selbst, gegen die Erlegung der Gebühren, ein Begräbnüß-Ort vergönnet. Wenn man aber etwan Verlangen hat, einen solchen frembden Todten nicht in Wißbaden, sondern anderweitig zu Grabe bringen zu lassen, so pfleget die Amts-Obrigkeit der Stadt, auf beschehendes Ansuchen, die Abführung des Todten in der Stille, gegen die

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Stadt-Graben vollends gäntzlich geschleifet und ausgefüllet, auch dieser neue Kirchhof mit einer besonderen Mauer, wo es nöthig gewesen, umgeben und verwahret. In dem Jahr 1753 ist dieser gemeine Kirchhof, als er wiederum etwas zu klein hat werden wollen, durch Zuziehung einiger daselbst, nachdem Heidnischen Berge zu, gelegen-gewesener Feld-Stücken, vergrössert worden. Er heisset der Stadt oder Burger-Kirchhof, und die Armen in Wißbaden, sowohl einheimische, als dahin kommende frembde, haben dagegen wiederum einen besondern Begräbnüß-Ort neben dem Hospital daselbst überkommen, und wird solcher der Armen-Kirchhof genennet. Sonst werden auch noch zuweilen einige Todten, sonderlich Beamte und Prediger, in die Stadt-Kirche daselbst begraben. Wenn übrigens jemand von den alljährlich in Wißbaden sich aufhaltenden frembden Bad-Gästen mit Tode abgehet, so wird demselben auf dem gemeinen Burger-Kirchhof, und auch zuweilen (nachdem Person und Umstände sind) in der Kirche selbst, gegen die Erlegung der Gebühren, ein Begräbnüß-Ort vergönnet. Wenn man aber etwan Verlangen hat, einen solchen frembden Todten nicht in Wißbaden, sondern anderweitig zu Grabe bringen zu lassen, so pfleget die Amts-Obrigkeit der Stadt, auf beschehendes Ansuchen, die Abführung des Todten in der Stille, gegen die
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[347/0383] Stadt-Graben vollends gäntzlich geschleifet und ausgefüllet, auch dieser neue Kirchhof mit einer besonderen Mauer, wo es nöthig gewesen, umgeben und verwahret. In dem Jahr 1753 ist dieser gemeine Kirchhof, als er wiederum etwas zu klein hat werden wollen, durch Zuziehung einiger daselbst, nachdem Heidnischen Berge zu, gelegen-gewesener Feld-Stücken, vergrössert worden. Er heisset der Stadt oder Burger-Kirchhof, und die Armen in Wißbaden, sowohl einheimische, als dahin kommende frembde, haben dagegen wiederum einen besondern Begräbnüß-Ort neben dem Hospital daselbst überkommen, und wird solcher der Armen-Kirchhof genennet. Sonst werden auch noch zuweilen einige Todten, sonderlich Beamte und Prediger, in die Stadt-Kirche daselbst begraben. Wenn übrigens jemand von den alljährlich in Wißbaden sich aufhaltenden frembden Bad-Gästen mit Tode abgehet, so wird demselben auf dem gemeinen Burger-Kirchhof, und auch zuweilen (nachdem Person und Umstände sind) in der Kirche selbst, gegen die Erlegung der Gebühren, ein Begräbnüß-Ort vergönnet. Wenn man aber etwan Verlangen hat, einen solchen frembden Todten nicht in Wißbaden, sondern anderweitig zu Grabe bringen zu lassen, so pfleget die Amts-Obrigkeit der Stadt, auf beschehendes Ansuchen, die Abführung des Todten in der Stille, gegen die

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/383>, abgerufen am 22.11.2024.