Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.Landes-Herrschaften und anderer gutthätigen Personen errichtet, auch bisher aus solchen zufälligen Beysteuern, welche sowohl Einheimische als Frembde beygetragen (besag der besonderen Nachrichten, welche gemeiniglich alle Jahre davon in den Druck gegeben werden) mehrentheils erhalten, und dadurch eine nahmhafte Anzahl armer Waysen-Kinder nothdürftig verpfleget worden. Und wird zu dem Ende nicht nur ein Praeceptor und Haus-Verwalter, sondern auch andere, bey dergleichen Anstalten nöthige, Personen beständig in demselben unterhalten, und zwar unter der Direction und Aufsicht des zeitlichen Inspectoris und Ober-Pfarrers in Wißbaden. Es ist auch ein kleiner Buchladen in diesem Waysenhause befindlich, welcher einige nützliche Bücher in seinem Verlag hat. Die an dieses Haus anstossende alte Stadt-Gräben sind von der hohen Landes-Herrschaft an dasselbe abgegeben, und nachmals in nützliche Gärten verwandelt worden. Auch ist ohnweit Wißbaden in dem offenen Felde eine Hanf-Stampf-Mühle befindlich, welche diesem Waysenhause zugehöret. So denn hat auch dasselbe einiges Holtz aus den Landes-Herrschaftlichen Waldungen, ohne Entgeld, zu geniessen. Auch kommt ihm, kraft einer besonderen Herrschaftlichen Verordnung, dasjenige Almosen-Geld zu, welches jedesmal an den Sonn- und Feyer-Tägen bey dem Landes-Herrschaften und anderer gutthätigen Personen errichtet, auch bisher aus solchen zufälligen Beysteuern, welche sowohl Einheimische als Frembde beygetragen (besag der besonderen Nachrichten, welche gemeiniglich alle Jahre davon in den Druck gegeben werden) mehrentheils erhalten, und dadurch eine nahmhafte Anzahl armer Waysen-Kinder nothdürftig verpfleget worden. Und wird zu dem Ende nicht nur ein Praeceptor und Haus-Verwalter, sondern auch andere, bey dergleichen Anstalten nöthige, Personen beständig in demselben unterhalten, und zwar unter der Direction und Aufsicht des zeitlichen Inspectoris und Ober-Pfarrers in Wißbaden. Es ist auch ein kleiner Buchladen in diesem Waysenhause befindlich, welcher einige nützliche Bücher in seinem Verlag hat. Die an dieses Haus anstossende alte Stadt-Gräben sind von der hohen Landes-Herrschaft an dasselbe abgegeben, und nachmals in nützliche Gärten verwandelt worden. Auch ist ohnweit Wißbaden in dem offenen Felde eine Hanf-Stampf-Mühle befindlich, welche diesem Waysenhause zugehöret. So denn hat auch dasselbe einiges Holtz aus den Landes-Herrschaftlichen Waldungen, ohne Entgeld, zu geniessen. Auch kommt ihm, kraft einer besonderen Herrschaftlichen Verordnung, dasjenige Almosen-Geld zu, welches jedesmal an den Sonn- und Feyer-Tägen bey dem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0399" n="363"/> Landes-Herrschaften und anderer gutthätigen Personen errichtet, auch bisher aus solchen zufälligen Beysteuern, welche sowohl Einheimische als Frembde beygetragen (besag der besonderen Nachrichten, welche gemeiniglich alle Jahre davon in den Druck gegeben werden) mehrentheils erhalten, und dadurch eine nahmhafte Anzahl armer Waysen-Kinder nothdürftig verpfleget worden. Und wird zu dem Ende nicht nur ein Praeceptor und Haus-Verwalter, sondern auch andere, bey dergleichen Anstalten nöthige, Personen beständig in demselben unterhalten, und zwar unter der Direction und Aufsicht des zeitlichen Inspectoris und Ober-Pfarrers in Wißbaden. Es ist auch ein kleiner Buchladen in diesem Waysenhause befindlich, welcher einige nützliche Bücher in seinem Verlag hat. Die an dieses Haus anstossende alte Stadt-Gräben sind von der hohen Landes-Herrschaft an dasselbe abgegeben, und nachmals in nützliche Gärten verwandelt worden. Auch ist ohnweit Wißbaden in dem offenen Felde eine Hanf-Stampf-Mühle befindlich, welche diesem Waysenhause zugehöret. So denn hat auch dasselbe einiges Holtz aus den Landes-Herrschaftlichen Waldungen, ohne Entgeld, zu geniessen. Auch kommt ihm, kraft einer besonderen Herrschaftlichen Verordnung, dasjenige Almosen-Geld zu, welches jedesmal an den Sonn- und Feyer-Tägen bey dem </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [363/0399]
Landes-Herrschaften und anderer gutthätigen Personen errichtet, auch bisher aus solchen zufälligen Beysteuern, welche sowohl Einheimische als Frembde beygetragen (besag der besonderen Nachrichten, welche gemeiniglich alle Jahre davon in den Druck gegeben werden) mehrentheils erhalten, und dadurch eine nahmhafte Anzahl armer Waysen-Kinder nothdürftig verpfleget worden. Und wird zu dem Ende nicht nur ein Praeceptor und Haus-Verwalter, sondern auch andere, bey dergleichen Anstalten nöthige, Personen beständig in demselben unterhalten, und zwar unter der Direction und Aufsicht des zeitlichen Inspectoris und Ober-Pfarrers in Wißbaden. Es ist auch ein kleiner Buchladen in diesem Waysenhause befindlich, welcher einige nützliche Bücher in seinem Verlag hat. Die an dieses Haus anstossende alte Stadt-Gräben sind von der hohen Landes-Herrschaft an dasselbe abgegeben, und nachmals in nützliche Gärten verwandelt worden. Auch ist ohnweit Wißbaden in dem offenen Felde eine Hanf-Stampf-Mühle befindlich, welche diesem Waysenhause zugehöret. So denn hat auch dasselbe einiges Holtz aus den Landes-Herrschaftlichen Waldungen, ohne Entgeld, zu geniessen. Auch kommt ihm, kraft einer besonderen Herrschaftlichen Verordnung, dasjenige Almosen-Geld zu, welches jedesmal an den Sonn- und Feyer-Tägen bey dem
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