Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.syn Anfrau Ymagina die Königin zu uns in unser Jungfräuliches Closter hant genommen und beschlossen - - Man siehet hieraus, daß die Kayserin Imagina würcklich in den letzten Tagen ihres Lebens ihren Aufenthalt in diesem Closter Clarenthal genommen habe. Denn ob zwar auch bey den Closter-Personen mehrmalen Leute, welche ausserhalb ihrem Closter leben, in die Gemeinschaft ihrer Verdienste eingenommen und beschlossen werden; so mercket man doch, bey genauer Erwägung der vorangeführten Worten, ziemlich deutlich, daß hierbey kein solches verdienstliches, sondern ein würckliches persöhnliches Einnehmen und Beschliessen in das Closter, verstanden werde. Wenigstens ist diese Imagina nacher in dieses Closter begraben worden, denn ihr Grab-Stein ist vormals in demselben, und zwar in dem Creutz-Gang aufrecht stehend, vorhanden gewesen, nachmals aber, wie bereits oben berichtet ist, in die Kirche zu Wißbaden versetzet worden; man kan hierbey des Joannis Maintzische Geschicht-Sch. T. I. p. 778. Tab. nachsehen. In dem Jahr 1326 hat unser Closter Clarenthal auch seine eigene Marckung und Bann-Bezirck von der Landes-Herrschaft erhalten, und ist durch eigene Gemarck-Steine und Schlag-Bäume an den vornehmsten Strassen von den andern benachbarten Marckungen abgesondert worden. Und unter denjenigen Oertern, von welchen syn Anfrau Ymagina die Königin zu uns in unser Jungfräuliches Closter hant genommen und beschlossen – – Man siehet hieraus, daß die Kayserin Imagina würcklich in den letzten Tagen ihres Lebens ihren Aufenthalt in diesem Closter Clarenthal genommen habe. Denn ob zwar auch bey den Closter-Personen mehrmalen Leute, welche ausserhalb ihrem Closter leben, in die Gemeinschaft ihrer Verdienste eingenommen und beschlossen werden; so mercket man doch, bey genauer Erwägung der vorangeführten Worten, ziemlich deutlich, daß hierbey kein solches verdienstliches, sondern ein würckliches persöhnliches Einnehmen und Beschliessen in das Closter, verstanden werde. Wenigstens ist diese Imagina nacher in dieses Closter begraben worden, denn ihr Grab-Stein ist vormals in demselben, und zwar in dem Creutz-Gang aufrecht stehend, vorhanden gewesen, nachmals aber, wie bereits oben berichtet ist, in die Kirche zu Wißbaden versetzet worden; man kan hierbey des Joannis Maintzische Geschicht-Sch. T. I. p. 778. Tab. nachsehen. In dem Jahr 1326 hat unser Closter Clarenthal auch seine eigene Marckung und Bann-Bezirck von der Landes-Herrschaft erhalten, und ist durch eigene Gemarck-Steine und Schlag-Bäume an den vornehmsten Strassen von den andern benachbarten Marckungen abgesondert worden. Und unter denjenigen Oertern, von welchen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0440" n="404"/> syn Anfrau Ymagina die Königin zu uns in unser Jungfräuliches Closter hant genommen und beschlossen – – Man siehet hieraus, daß die Kayserin Imagina würcklich in den letzten Tagen ihres Lebens ihren Aufenthalt in diesem Closter Clarenthal genommen habe. Denn ob zwar auch bey den Closter-Personen mehrmalen Leute, welche ausserhalb ihrem Closter leben, in die Gemeinschaft ihrer Verdienste eingenommen und beschlossen werden; so mercket man doch, bey genauer Erwägung der vorangeführten Worten, ziemlich deutlich, daß hierbey kein solches verdienstliches, sondern ein würckliches persöhnliches Einnehmen und Beschliessen in das Closter, verstanden werde. Wenigstens ist diese Imagina nacher in dieses Closter begraben worden, denn ihr Grab-Stein ist vormals in demselben, und zwar in dem Creutz-Gang aufrecht stehend, vorhanden gewesen, nachmals aber, wie bereits oben berichtet ist, in die Kirche zu Wißbaden versetzet worden; man kan hierbey des Joannis Maintzische Geschicht-Sch. <hi rendition="#aq">T. I. p. 778. Tab.</hi> nachsehen. In dem Jahr 1326 hat unser Closter Clarenthal auch seine eigene Marckung und Bann-Bezirck von der Landes-Herrschaft erhalten, und ist durch eigene Gemarck-Steine und Schlag-Bäume an den vornehmsten Strassen von den andern benachbarten Marckungen abgesondert worden. Und unter denjenigen Oertern, von welchen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [404/0440]
syn Anfrau Ymagina die Königin zu uns in unser Jungfräuliches Closter hant genommen und beschlossen – – Man siehet hieraus, daß die Kayserin Imagina würcklich in den letzten Tagen ihres Lebens ihren Aufenthalt in diesem Closter Clarenthal genommen habe. Denn ob zwar auch bey den Closter-Personen mehrmalen Leute, welche ausserhalb ihrem Closter leben, in die Gemeinschaft ihrer Verdienste eingenommen und beschlossen werden; so mercket man doch, bey genauer Erwägung der vorangeführten Worten, ziemlich deutlich, daß hierbey kein solches verdienstliches, sondern ein würckliches persöhnliches Einnehmen und Beschliessen in das Closter, verstanden werde. Wenigstens ist diese Imagina nacher in dieses Closter begraben worden, denn ihr Grab-Stein ist vormals in demselben, und zwar in dem Creutz-Gang aufrecht stehend, vorhanden gewesen, nachmals aber, wie bereits oben berichtet ist, in die Kirche zu Wißbaden versetzet worden; man kan hierbey des Joannis Maintzische Geschicht-Sch. T. I. p. 778. Tab. nachsehen. In dem Jahr 1326 hat unser Closter Clarenthal auch seine eigene Marckung und Bann-Bezirck von der Landes-Herrschaft erhalten, und ist durch eigene Gemarck-Steine und Schlag-Bäume an den vornehmsten Strassen von den andern benachbarten Marckungen abgesondert worden. Und unter denjenigen Oertern, von welchen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |