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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Clarenthal damals zugehörig, vor 600 fl. an einen Burger zu Franckfurt am Mayn, ohne Vorwissen des Closter-Convents, verkaufet. Da nun auf diese Art der Morgen Landes in einer solchen fruchtbaren Gegend nicht einmal 4 fl. im Verkauf betragen hat, so hat der gesammte Convent dieses Verfahren der hohen Landes-Herrschaft klagend einberichtet, und hat unter andern vorgestellet, daß, wenn man ja diese Feld-Güter hätte verkaufen wollen, man doch etwan wohl den Morgen Landes auf 10 fl. hätte bringen können. Es ist nachmals, dieser Sache wegen, ein weitläuftiger und kostbarer Rechts-Proceß, zwischen dem Closter und dem Käufer, entstanden. Maria, Gräfin von Hanau und Lichtenberg, war Abtissin - - 1522-23 - - . Um diese Zeit hat sich das Closter seiner grossen Schulden-Last kaum mehr erwehren können. Anna Brendelin von Homburg war Abtissin - - 1526 - - . Unter dieser Abtissin hat der vorgemeldte Verfall des Closters so sehr zugenommen, daß der Closter-Convent bey dem Landes-Herrn, und dieser so fort bey dem Provincial-Vorgesetzten des Claren-Ordens auf eine Abänderung des Closter-Regiments angetragen hat. Endlich ist ein Sterbendt (wie die U. redet) oder eine ansteckende Seuche im Jahr 1553 in das Closter gekommen, daran die Abtissin Anna und alle Closter-Jungfrauen, bis auf eine, gestorben sind. Es

Clarenthal damals zugehörig, vor 600 fl. an einen Burger zu Franckfurt am Mayn, ohne Vorwissen des Closter-Convents, verkaufet. Da nun auf diese Art der Morgen Landes in einer solchen fruchtbaren Gegend nicht einmal 4 fl. im Verkauf betragen hat, so hat der gesammte Convent dieses Verfahren der hohen Landes-Herrschaft klagend einberichtet, und hat unter andern vorgestellet, daß, wenn man ja diese Feld-Güter hätte verkaufen wollen, man doch etwan wohl den Morgen Landes auf 10 fl. hätte bringen können. Es ist nachmals, dieser Sache wegen, ein weitläuftiger und kostbarer Rechts-Proceß, zwischen dem Closter und dem Käufer, entstanden. Maria, Gräfin von Hanau und Lichtenberg, war Abtissin – – 1522–23 – – . Um diese Zeit hat sich das Closter seiner grossen Schulden-Last kaum mehr erwehren können. Anna Brendelin von Homburg war Abtissin – – 1526 – – . Unter dieser Abtissin hat der vorgemeldte Verfall des Closters so sehr zugenommen, daß der Closter-Convent bey dem Landes-Herrn, und dieser so fort bey dem Provincial-Vorgesetzten des Claren-Ordens auf eine Abänderung des Closter-Regiments angetragen hat. Endlich ist ein Sterbendt (wie die U. redet) oder eine ansteckende Seuche im Jahr 1553 in das Closter gekommen, daran die Abtissin Anna und alle Closter-Jungfrauen, bis auf eine, gestorben sind. Es

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Clarenthal damals zugehörig, vor 600 fl. an einen Burger zu Franckfurt am Mayn, ohne Vorwissen des Closter-Convents, verkaufet. Da nun auf diese Art der Morgen Landes in einer solchen fruchtbaren Gegend nicht einmal 4 fl. im Verkauf betragen hat, so hat der gesammte Convent dieses Verfahren der hohen Landes-Herrschaft klagend einberichtet, und hat unter andern vorgestellet, daß, wenn man ja diese Feld-Güter hätte verkaufen wollen, man doch etwan wohl den Morgen Landes auf 10 fl. hätte bringen können. Es ist nachmals, dieser Sache wegen, ein weitläuftiger und kostbarer Rechts-Proceß, zwischen dem Closter und dem Käufer, entstanden. Maria, Gräfin von Hanau und Lichtenberg, war Abtissin &#x2013; &#x2013; 1522&#x2013;23 &#x2013; &#x2013; . Um diese Zeit hat sich das Closter seiner grossen Schulden-Last kaum mehr erwehren können. Anna Brendelin von Homburg war Abtissin &#x2013; &#x2013; 1526 &#x2013; &#x2013; . Unter dieser Abtissin hat der vorgemeldte Verfall des Closters so sehr zugenommen, daß der Closter-Convent bey dem Landes-Herrn, und dieser so fort bey dem Provincial-Vorgesetzten des Claren-Ordens auf eine Abänderung des Closter-Regiments angetragen hat. Endlich ist ein Sterbendt (wie die U. redet) oder eine ansteckende Seuche im Jahr 1553 in das Closter gekommen, daran die Abtissin Anna und alle Closter-Jungfrauen, bis auf eine, gestorben sind. Es
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[410/0446] Clarenthal damals zugehörig, vor 600 fl. an einen Burger zu Franckfurt am Mayn, ohne Vorwissen des Closter-Convents, verkaufet. Da nun auf diese Art der Morgen Landes in einer solchen fruchtbaren Gegend nicht einmal 4 fl. im Verkauf betragen hat, so hat der gesammte Convent dieses Verfahren der hohen Landes-Herrschaft klagend einberichtet, und hat unter andern vorgestellet, daß, wenn man ja diese Feld-Güter hätte verkaufen wollen, man doch etwan wohl den Morgen Landes auf 10 fl. hätte bringen können. Es ist nachmals, dieser Sache wegen, ein weitläuftiger und kostbarer Rechts-Proceß, zwischen dem Closter und dem Käufer, entstanden. Maria, Gräfin von Hanau und Lichtenberg, war Abtissin – – 1522–23 – – . Um diese Zeit hat sich das Closter seiner grossen Schulden-Last kaum mehr erwehren können. Anna Brendelin von Homburg war Abtissin – – 1526 – – . Unter dieser Abtissin hat der vorgemeldte Verfall des Closters so sehr zugenommen, daß der Closter-Convent bey dem Landes-Herrn, und dieser so fort bey dem Provincial-Vorgesetzten des Claren-Ordens auf eine Abänderung des Closter-Regiments angetragen hat. Endlich ist ein Sterbendt (wie die U. redet) oder eine ansteckende Seuche im Jahr 1553 in das Closter gekommen, daran die Abtissin Anna und alle Closter-Jungfrauen, bis auf eine, gestorben sind. Es

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/446>, abgerufen am 24.11.2024.