Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.haben sich zwar nachmals wieder einige Nonnen, an der Zahl viere, in dem Closter gesammlet, sie haben aber keine Abtissin mehr gewählet, sondern haben, wegen der schlechten Verfassung des Closters, und weil die Evangelische Religion zugleich damals überall in der Herrschaft Wißbaden Eingang gefunden, dem Landes-Herren, Grafen Philipp, einige Jahre nach einander angelegen, dasselbe völlig zu übernehmen; welcher denn auch endlich solches, auf eingezogenes Gutachten verschiedener damaliger berühmter und unpartheyischer Rechts-Gelehrten, von den letzten zwey Nonnen, einer Fräulein von Camberg, und einer Fräulein von Effingen, nach geschehener schriftlichen Uebergabe von denselben, um das Jahr 1560, würcklich übernommen hat. Er hat so denn, wie auch seine Nachfolger, sich bestens angelegen seyn lassen, die in dem äussersten Abgang und Verwüstung befindliche-gewesene Closter-Gefälle wiederum in einige Ordnung zu bringen. Es ist damit, vieler Ursachen wegen, sehr schwer hergegangen. Doch ist endlich alles wieder in so weit eingerichtet worden, daß sich die Landes-Herrschaft im Stande befunden hat, eine nahmhafte Anzahl armer und elender Personen in das Closter aufzunehmen, und solche von den Einkünften desselben nothdürftig verpflegen zu lassen. Und in dem Jahr 1610 hat der regierende Landes-Herr, Graf haben sich zwar nachmals wieder einige Nonnen, an der Zahl viere, in dem Closter gesammlet, sie haben aber keine Abtissin mehr gewählet, sondern haben, wegen der schlechten Verfassung des Closters, und weil die Evangelische Religion zugleich damals überall in der Herrschaft Wißbaden Eingang gefunden, dem Landes-Herren, Grafen Philipp, einige Jahre nach einander angelegen, dasselbe völlig zu übernehmen; welcher denn auch endlich solches, auf eingezogenes Gutachten verschiedener damaliger berühmter und unpartheyischer Rechts-Gelehrten, von den letzten zwey Nonnen, einer Fräulein von Camberg, und einer Fräulein von Effingen, nach geschehener schriftlichen Uebergabe von denselben, um das Jahr 1560, würcklich übernommen hat. Er hat so denn, wie auch seine Nachfolger, sich bestens angelegen seyn lassen, die in dem äussersten Abgang und Verwüstung befindliche-gewesene Closter-Gefälle wiederum in einige Ordnung zu bringen. Es ist damit, vieler Ursachen wegen, sehr schwer hergegangen. Doch ist endlich alles wieder in so weit eingerichtet worden, daß sich die Landes-Herrschaft im Stande befunden hat, eine nahmhafte Anzahl armer und elender Personen in das Closter aufzunehmen, und solche von den Einkünften desselben nothdürftig verpflegen zu lassen. Und in dem Jahr 1610 hat der regierende Landes-Herr, Graf <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0447" n="411"/> haben sich zwar nachmals wieder einige Nonnen, an der Zahl viere, in dem Closter gesammlet, sie haben aber keine Abtissin mehr gewählet, sondern haben, wegen der schlechten Verfassung des Closters, und weil die Evangelische Religion zugleich damals überall in der Herrschaft Wißbaden Eingang gefunden, dem Landes-Herren, Grafen Philipp, einige Jahre nach einander angelegen, dasselbe völlig zu übernehmen; welcher denn auch endlich solches, auf eingezogenes Gutachten verschiedener damaliger berühmter und unpartheyischer Rechts-Gelehrten, von den letzten zwey Nonnen, einer Fräulein von Camberg, und einer Fräulein von Effingen, nach geschehener schriftlichen Uebergabe von denselben, um das Jahr 1560, würcklich übernommen hat. Er hat so denn, wie auch seine Nachfolger, sich bestens angelegen seyn lassen, die in dem äussersten Abgang und Verwüstung befindliche-gewesene Closter-Gefälle wiederum in einige Ordnung zu bringen. Es ist damit, vieler Ursachen wegen, sehr schwer hergegangen. Doch ist endlich alles wieder in so weit eingerichtet worden, daß sich die Landes-Herrschaft im Stande befunden hat, eine nahmhafte Anzahl armer und elender Personen in das Closter aufzunehmen, und solche von den Einkünften desselben nothdürftig verpflegen zu lassen. Und in dem Jahr 1610 hat der regierende Landes-Herr, Graf </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [411/0447]
haben sich zwar nachmals wieder einige Nonnen, an der Zahl viere, in dem Closter gesammlet, sie haben aber keine Abtissin mehr gewählet, sondern haben, wegen der schlechten Verfassung des Closters, und weil die Evangelische Religion zugleich damals überall in der Herrschaft Wißbaden Eingang gefunden, dem Landes-Herren, Grafen Philipp, einige Jahre nach einander angelegen, dasselbe völlig zu übernehmen; welcher denn auch endlich solches, auf eingezogenes Gutachten verschiedener damaliger berühmter und unpartheyischer Rechts-Gelehrten, von den letzten zwey Nonnen, einer Fräulein von Camberg, und einer Fräulein von Effingen, nach geschehener schriftlichen Uebergabe von denselben, um das Jahr 1560, würcklich übernommen hat. Er hat so denn, wie auch seine Nachfolger, sich bestens angelegen seyn lassen, die in dem äussersten Abgang und Verwüstung befindliche-gewesene Closter-Gefälle wiederum in einige Ordnung zu bringen. Es ist damit, vieler Ursachen wegen, sehr schwer hergegangen. Doch ist endlich alles wieder in so weit eingerichtet worden, daß sich die Landes-Herrschaft im Stande befunden hat, eine nahmhafte Anzahl armer und elender Personen in das Closter aufzunehmen, und solche von den Einkünften desselben nothdürftig verpflegen zu lassen. Und in dem Jahr 1610 hat der regierende Landes-Herr, Graf
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