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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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geistliche Güter denselben wieder eingeräumet werden musten, so haben die gedachte Jesuiten auch dieses Closter Clarenthal, wiewohl nach langer Verzögerung, in dem Jahr 1650 dem vormaligen Inhaber desselben, nemlich dem rechtmäßigen Eigenthums-Herrn der Stadt und Herrschaft Wißbaden, wiederum zustellen müssen. Dieser hat so denn ohne Anstand die Verfügung (welcher nachmals von den nachgekommenen Landes-Herren immer weiter ist befolget worden) gethan, daß die Einkünfte desselben abermals zu allerley milden Abgaben sollten verwendet werden. Insbesondere sind dieselbe zur Besoldung mehrerer in dem Wißbadischen und Idsteinischen Lande nöthig-gewesener Lehrer bey Kirchen und Schulen, wie auch zum Unterhalt des Wißbadischen Hospitals, und Förderung armer Studirenden, und anderer dürftigen Personen, verordnet, auch zu desto besserer Besorgung derselben ein eigener Closter-Verwalter bestellet worden. Es haben aber diese Einkünfte durch die vorgedachte Abänderungen des Closters, und die damals zugleich vorgewesene langwiehrige und verwirrte Kriegs-Zeiten, gar einen starcken Abgang erlitten. Absonderlich sind diejenigen Gefälle, welche dasselbe in dem Gebiete auswärtiger Herrschaften annoch besessen hatte, gar sehr abhanden gekommen. Die Closter-Gebäude selbst sind auch bey diesen gemeldten Schicksalen meistentheils

geistliche Güter denselben wieder eingeräumet werden musten, so haben die gedachte Jesuiten auch dieses Closter Clarenthal, wiewohl nach langer Verzögerung, in dem Jahr 1650 dem vormaligen Inhaber desselben, nemlich dem rechtmäßigen Eigenthums-Herrn der Stadt und Herrschaft Wißbaden, wiederum zustellen müssen. Dieser hat so denn ohne Anstand die Verfügung (welcher nachmals von den nachgekommenen Landes-Herren immer weiter ist befolget worden) gethan, daß die Einkünfte desselben abermals zu allerley milden Abgaben sollten verwendet werden. Insbesondere sind dieselbe zur Besoldung mehrerer in dem Wißbadischen und Idsteinischen Lande nöthig-gewesener Lehrer bey Kirchen und Schulen, wie auch zum Unterhalt des Wißbadischen Hospitals, und Förderung armer Studirenden, und anderer dürftigen Personen, verordnet, auch zu desto besserer Besorgung derselben ein eigener Closter-Verwalter bestellet worden. Es haben aber diese Einkünfte durch die vorgedachte Abänderungen des Closters, und die damals zugleich vorgewesene langwiehrige und verwirrte Kriegs-Zeiten, gar einen starcken Abgang erlitten. Absonderlich sind diejenigen Gefälle, welche dasselbe in dem Gebiete auswärtiger Herrschaften annoch besessen hatte, gar sehr abhanden gekommen. Die Closter-Gebäude selbst sind auch bey diesen gemeldten Schicksalen meistentheils

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geistliche Güter denselben wieder eingeräumet werden musten, so haben die gedachte Jesuiten auch dieses Closter Clarenthal, wiewohl nach langer Verzögerung, in dem Jahr 1650 dem vormaligen Inhaber desselben, nemlich dem rechtmäßigen Eigenthums-Herrn der Stadt und Herrschaft Wißbaden, wiederum zustellen müssen. Dieser hat so denn ohne Anstand die Verfügung (welcher nachmals von den nachgekommenen Landes-Herren immer weiter ist befolget worden) gethan, daß die Einkünfte desselben abermals zu allerley milden Abgaben sollten verwendet werden. Insbesondere sind dieselbe zur Besoldung mehrerer in dem Wißbadischen und Idsteinischen Lande nöthig-gewesener Lehrer bey Kirchen und Schulen, wie auch zum Unterhalt des Wißbadischen Hospitals, und Förderung armer Studirenden, und anderer dürftigen Personen, verordnet, auch zu desto besserer Besorgung derselben ein eigener Closter-Verwalter bestellet worden. Es haben aber diese Einkünfte durch die vorgedachte Abänderungen des Closters, und die damals zugleich vorgewesene langwiehrige und verwirrte Kriegs-Zeiten, gar einen starcken Abgang erlitten. Absonderlich sind diejenigen Gefälle, welche dasselbe in dem Gebiete auswärtiger Herrschaften annoch besessen hatte, gar sehr abhanden gekommen. Die Closter-Gebäude selbst sind auch bey diesen gemeldten Schicksalen meistentheils
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[414/0450] geistliche Güter denselben wieder eingeräumet werden musten, so haben die gedachte Jesuiten auch dieses Closter Clarenthal, wiewohl nach langer Verzögerung, in dem Jahr 1650 dem vormaligen Inhaber desselben, nemlich dem rechtmäßigen Eigenthums-Herrn der Stadt und Herrschaft Wißbaden, wiederum zustellen müssen. Dieser hat so denn ohne Anstand die Verfügung (welcher nachmals von den nachgekommenen Landes-Herren immer weiter ist befolget worden) gethan, daß die Einkünfte desselben abermals zu allerley milden Abgaben sollten verwendet werden. Insbesondere sind dieselbe zur Besoldung mehrerer in dem Wißbadischen und Idsteinischen Lande nöthig-gewesener Lehrer bey Kirchen und Schulen, wie auch zum Unterhalt des Wißbadischen Hospitals, und Förderung armer Studirenden, und anderer dürftigen Personen, verordnet, auch zu desto besserer Besorgung derselben ein eigener Closter-Verwalter bestellet worden. Es haben aber diese Einkünfte durch die vorgedachte Abänderungen des Closters, und die damals zugleich vorgewesene langwiehrige und verwirrte Kriegs-Zeiten, gar einen starcken Abgang erlitten. Absonderlich sind diejenigen Gefälle, welche dasselbe in dem Gebiete auswärtiger Herrschaften annoch besessen hatte, gar sehr abhanden gekommen. Die Closter-Gebäude selbst sind auch bey diesen gemeldten Schicksalen meistentheils

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/450>, abgerufen am 24.11.2024.