Schlegel, August Wilhelm von; Schlegel, Friedrich von (Hrsg.): Athenaeum. Bd. 1. Berlin, 1798.machen nicht einmal diese Prätension und sind recht altfränkisch bescheiden. Der Deputirte ist etwas ganz anders als der Repräsentant. Repräsentant ist nur, wer das politische Ganze in seiner Person, gleichsam identisch mit ihm, darstellt, er mag nun gewählt seyn oder nicht; er ist wie die sichtbare Weltseele des Staats. Diese Jdee, welche offenbar nicht selten der Geist der Monarchien war, ist vielleicht nirgends so rein und konsequent ausgeführt wie zu Sparta. Die Spartanischen Könige waren zugleich die ersten Priester, Feldherren und Präsidenten der öffentlichen Erziehung. Mit der eigentlichen Administrazion hatten sie wenig zu schaffen; sie waren eben nichts als Könige im Sinne jener Jdee. Die Gewalt des Priesters, des Feldherrn und des Erziehers ist ihrer Natur nach unbestimmt, universell, mehr oder weniger ein rechtlicher Despotismus. Nur durch den Geist der Repräsentazion kann er gemildert und legitimirt werden. Sollte nicht das eine absolute Monarchie seyn, wo alles Wesentliche durch ein Kabinet im Geheim geschieht, und wo ein Parlament über die Formen mit Pomp öffentlich reden und streiten darf? Eine absolute Monarchie könnte sonach sehr gut eine Art von Konstituzion haben, die Unverständigen wohl gar republikanisch schiene. machen nicht einmal diese Praͤtension und sind recht altfraͤnkisch bescheiden. Der Deputirte ist etwas ganz anders als der Repraͤsentant. Repraͤsentant ist nur, wer das politische Ganze in seiner Person, gleichsam identisch mit ihm, darstellt, er mag nun gewaͤhlt seyn oder nicht; er ist wie die sichtbare Weltseele des Staats. Diese Jdee, welche offenbar nicht selten der Geist der Monarchien war, ist vielleicht nirgends so rein und konsequent ausgefuͤhrt wie zu Sparta. Die Spartanischen Koͤnige waren zugleich die ersten Priester, Feldherren und Praͤsidenten der oͤffentlichen Erziehung. Mit der eigentlichen Administrazion hatten sie wenig zu schaffen; sie waren eben nichts als Koͤnige im Sinne jener Jdee. Die Gewalt des Priesters, des Feldherrn und des Erziehers ist ihrer Natur nach unbestimmt, universell, mehr oder weniger ein rechtlicher Despotismus. Nur durch den Geist der Repraͤsentazion kann er gemildert und legitimirt werden. Sollte nicht das eine absolute Monarchie seyn, wo alles Wesentliche durch ein Kabinet im Geheim geschieht, und wo ein Parlament uͤber die Formen mit Pomp oͤffentlich reden und streiten darf? Eine absolute Monarchie koͤnnte sonach sehr gut eine Art von Konstituzion haben, die Unverstaͤndigen wohl gar republikanisch schiene. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0301" n="112"/> machen nicht einmal diese Praͤtension und sind recht altfraͤnkisch bescheiden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p>Der Deputirte ist etwas ganz anders als der Repraͤsentant. Repraͤsentant ist nur, wer das politische Ganze in seiner Person, gleichsam identisch mit ihm, darstellt, er mag nun gewaͤhlt seyn oder nicht; er ist wie die sichtbare Weltseele des Staats. Diese Jdee, welche offenbar nicht selten der Geist der Monarchien war, ist vielleicht nirgends so rein und konsequent ausgefuͤhrt wie zu Sparta. Die Spartanischen Koͤnige waren zugleich die ersten Priester, Feldherren und Praͤsidenten der oͤffentlichen Erziehung. Mit der eigentlichen Administrazion hatten sie wenig zu schaffen; sie waren eben nichts als Koͤnige im Sinne jener Jdee. Die Gewalt des Priesters, des Feldherrn und des Erziehers ist ihrer Natur nach unbestimmt, universell, mehr oder weniger ein rechtlicher Despotismus. Nur durch den Geist der Repraͤsentazion kann er gemildert und legitimirt werden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p>Sollte nicht das eine absolute Monarchie seyn, wo alles Wesentliche durch ein Kabinet im Geheim geschieht, und wo ein Parlament uͤber die Formen mit Pomp oͤffentlich reden und streiten darf? Eine absolute Monarchie koͤnnte sonach sehr gut eine Art von Konstituzion haben, die Unverstaͤndigen wohl gar republikanisch schiene.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [112/0301]
machen nicht einmal diese Praͤtension und sind recht altfraͤnkisch bescheiden.
Der Deputirte ist etwas ganz anders als der Repraͤsentant. Repraͤsentant ist nur, wer das politische Ganze in seiner Person, gleichsam identisch mit ihm, darstellt, er mag nun gewaͤhlt seyn oder nicht; er ist wie die sichtbare Weltseele des Staats. Diese Jdee, welche offenbar nicht selten der Geist der Monarchien war, ist vielleicht nirgends so rein und konsequent ausgefuͤhrt wie zu Sparta. Die Spartanischen Koͤnige waren zugleich die ersten Priester, Feldherren und Praͤsidenten der oͤffentlichen Erziehung. Mit der eigentlichen Administrazion hatten sie wenig zu schaffen; sie waren eben nichts als Koͤnige im Sinne jener Jdee. Die Gewalt des Priesters, des Feldherrn und des Erziehers ist ihrer Natur nach unbestimmt, universell, mehr oder weniger ein rechtlicher Despotismus. Nur durch den Geist der Repraͤsentazion kann er gemildert und legitimirt werden.
Sollte nicht das eine absolute Monarchie seyn, wo alles Wesentliche durch ein Kabinet im Geheim geschieht, und wo ein Parlament uͤber die Formen mit Pomp oͤffentlich reden und streiten darf? Eine absolute Monarchie koͤnnte sonach sehr gut eine Art von Konstituzion haben, die Unverstaͤndigen wohl gar republikanisch schiene.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |