22. Wenn die nöthigen Geschichtskenntnisse nur aus Prolegomenen genommen werden, so kann keine selbständige Auslegung entstehen.
1. Solche Prolegomena sind nebst den kritischen Hülfen die Pflicht eines jeden Herausgebers, der eine Mittelsperson sein will. Sie können aber selbst nur ruhen auf einer Kennt- niß des ganzen einer Schrift angehörigen Litteraturkreises, und alles dessen was in späteren Gebieten über den Verfasser einer Schrift vorkommt. Also sind sie selbst von der Auslegung ab- hängig. Sie werden zugleich für den berechnet, dem die ur- spüngliche Erwerbung in keinem Verhältniß stände zu seinem Zwecke. Der genaue Ausleger muß aber allmählig alles aus den Quellen selbst schöpfen, und eben darum kann sein Ge- schäft nur vom leichteren zum schwereren in dieser Hinsicht fortschreiten. Am schädlichsten aber wird die Abhängigkeit wenn man in die Prolegomenen solche Notizen hineinbringt die nur aus dem auszulegenden Werke selbst können geschöpft werden.
2. In Bezug auf das N. Testam. hat man aus diesen Vorkenntnissen eine eigene Disciplin gemacht, die Einleitung. Diese ist kein eigentlicher organischer Bestandtheil der theolo- gischen Wissenschaft, aber praktisch ist es zweckmäßig, theils für den Anfänger, theils für den Meister, weil es nun leichter ist alle hieher gehörigen Untersuchungen auf einen Punkt zusam- menzubringen. Aber der Ausleger muß immer auch wieder bei- tragen, um diese Masse von Resultaten zu vermehren und zu berichtigen.
Zusaz. Aus der verschiedenen Art diese Vorkenntnisse frag- mentarisch anzulegen und zu benuzen bilden sich verschiedene aber auch einseitige Schulen der Interpretation, die leicht als Manier tadelhaft werden.
23. Auch innerhalb einer einzelnen Schrift kann das Einzelne nur aus dem Ganzen verstanden werden, und es
22. Wenn die noͤthigen Geſchichtskenntniſſe nur aus Prolegomenen genommen werden, ſo kann keine ſelbſtaͤndige Auslegung entſtehen.
1. Solche Prolegomena ſind nebſt den kritiſchen Huͤlfen die Pflicht eines jeden Herausgebers, der eine Mittelsperſon ſein will. Sie koͤnnen aber ſelbſt nur ruhen auf einer Kennt- niß des ganzen einer Schrift angehoͤrigen Litteraturkreiſes, und alles deſſen was in ſpaͤteren Gebieten uͤber den Verfaſſer einer Schrift vorkommt. Alſo ſind ſie ſelbſt von der Auslegung ab- haͤngig. Sie werden zugleich fuͤr den berechnet, dem die ur- ſpuͤngliche Erwerbung in keinem Verhaͤltniß ſtaͤnde zu ſeinem Zwecke. Der genaue Ausleger muß aber allmaͤhlig alles aus den Quellen ſelbſt ſchoͤpfen, und eben darum kann ſein Ge- ſchaͤft nur vom leichteren zum ſchwereren in dieſer Hinſicht fortſchreiten. Am ſchaͤdlichſten aber wird die Abhaͤngigkeit wenn man in die Prolegomenen ſolche Notizen hineinbringt die nur aus dem auszulegenden Werke ſelbſt koͤnnen geſchoͤpft werden.
2. In Bezug auf das N. Teſtam. hat man aus dieſen Vorkenntniſſen eine eigene Disciplin gemacht, die Einleitung. Dieſe iſt kein eigentlicher organiſcher Beſtandtheil der theolo- giſchen Wiſſenſchaft, aber praktiſch iſt es zweckmaͤßig, theils fuͤr den Anfaͤnger, theils fuͤr den Meiſter, weil es nun leichter iſt alle hieher gehoͤrigen Unterſuchungen auf einen Punkt zuſam- menzubringen. Aber der Ausleger muß immer auch wieder bei- tragen, um dieſe Maſſe von Reſultaten zu vermehren und zu berichtigen.
Zuſaz. Aus der verſchiedenen Art dieſe Vorkenntniſſe frag- mentariſch anzulegen und zu benuzen bilden ſich verſchiedene aber auch einſeitige Schulen der Interpretation, die leicht als Manier tadelhaft werden.
23. Auch innerhalb einer einzelnen Schrift kann das Einzelne nur aus dem Ganzen verſtanden werden, und es
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0060"n="36"/><p>22. Wenn die noͤthigen Geſchichtskenntniſſe nur aus<lb/>
Prolegomenen genommen werden, ſo kann keine ſelbſtaͤndige<lb/>
Auslegung entſtehen.</p><lb/><p>1. Solche Prolegomena ſind nebſt den kritiſchen Huͤlfen<lb/>
die Pflicht eines jeden Herausgebers, der eine Mittelsperſon<lb/>ſein will. Sie koͤnnen aber ſelbſt nur ruhen auf einer Kennt-<lb/>
niß des ganzen einer Schrift angehoͤrigen Litteraturkreiſes, und<lb/>
alles deſſen was in ſpaͤteren Gebieten uͤber den Verfaſſer einer<lb/>
Schrift vorkommt. Alſo ſind ſie ſelbſt von der Auslegung ab-<lb/>
haͤngig. Sie werden zugleich fuͤr den berechnet, dem die ur-<lb/>ſpuͤngliche Erwerbung in keinem Verhaͤltniß ſtaͤnde zu ſeinem<lb/>
Zwecke. Der genaue Ausleger muß aber allmaͤhlig alles aus<lb/>
den Quellen ſelbſt ſchoͤpfen, und eben darum kann ſein Ge-<lb/>ſchaͤft nur vom leichteren zum ſchwereren in dieſer Hinſicht<lb/>
fortſchreiten. Am ſchaͤdlichſten aber wird die Abhaͤngigkeit wenn<lb/>
man in die Prolegomenen ſolche Notizen hineinbringt die nur<lb/>
aus dem auszulegenden Werke ſelbſt koͤnnen geſchoͤpft werden.</p><lb/><p>2. In Bezug auf das N. Teſtam. hat man aus dieſen<lb/>
Vorkenntniſſen eine eigene Disciplin gemacht, die Einleitung.<lb/>
Dieſe iſt kein eigentlicher organiſcher Beſtandtheil der theolo-<lb/>
giſchen Wiſſenſchaft, aber praktiſch iſt es zweckmaͤßig, theils fuͤr<lb/>
den Anfaͤnger, theils fuͤr den Meiſter, weil es nun leichter iſt<lb/>
alle hieher gehoͤrigen Unterſuchungen auf <hirendition="#g">einen</hi> Punkt zuſam-<lb/>
menzubringen. Aber der Ausleger muß immer auch wieder bei-<lb/>
tragen, um dieſe Maſſe von Reſultaten zu vermehren und zu<lb/>
berichtigen.</p><lb/><p><hirendition="#g">Zuſaz</hi>. Aus der verſchiedenen Art dieſe Vorkenntniſſe frag-<lb/>
mentariſch anzulegen und zu benuzen bilden ſich verſchiedene<lb/>
aber auch einſeitige Schulen der Interpretation, die leicht als<lb/>
Manier tadelhaft werden.</p><lb/><p>23. Auch innerhalb einer einzelnen Schrift kann das<lb/>
Einzelne nur aus dem Ganzen verſtanden werden, und es<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[36/0060]
22. Wenn die noͤthigen Geſchichtskenntniſſe nur aus
Prolegomenen genommen werden, ſo kann keine ſelbſtaͤndige
Auslegung entſtehen.
1. Solche Prolegomena ſind nebſt den kritiſchen Huͤlfen
die Pflicht eines jeden Herausgebers, der eine Mittelsperſon
ſein will. Sie koͤnnen aber ſelbſt nur ruhen auf einer Kennt-
niß des ganzen einer Schrift angehoͤrigen Litteraturkreiſes, und
alles deſſen was in ſpaͤteren Gebieten uͤber den Verfaſſer einer
Schrift vorkommt. Alſo ſind ſie ſelbſt von der Auslegung ab-
haͤngig. Sie werden zugleich fuͤr den berechnet, dem die ur-
ſpuͤngliche Erwerbung in keinem Verhaͤltniß ſtaͤnde zu ſeinem
Zwecke. Der genaue Ausleger muß aber allmaͤhlig alles aus
den Quellen ſelbſt ſchoͤpfen, und eben darum kann ſein Ge-
ſchaͤft nur vom leichteren zum ſchwereren in dieſer Hinſicht
fortſchreiten. Am ſchaͤdlichſten aber wird die Abhaͤngigkeit wenn
man in die Prolegomenen ſolche Notizen hineinbringt die nur
aus dem auszulegenden Werke ſelbſt koͤnnen geſchoͤpft werden.
2. In Bezug auf das N. Teſtam. hat man aus dieſen
Vorkenntniſſen eine eigene Disciplin gemacht, die Einleitung.
Dieſe iſt kein eigentlicher organiſcher Beſtandtheil der theolo-
giſchen Wiſſenſchaft, aber praktiſch iſt es zweckmaͤßig, theils fuͤr
den Anfaͤnger, theils fuͤr den Meiſter, weil es nun leichter iſt
alle hieher gehoͤrigen Unterſuchungen auf einen Punkt zuſam-
menzubringen. Aber der Ausleger muß immer auch wieder bei-
tragen, um dieſe Maſſe von Reſultaten zu vermehren und zu
berichtigen.
Zuſaz. Aus der verſchiedenen Art dieſe Vorkenntniſſe frag-
mentariſch anzulegen und zu benuzen bilden ſich verſchiedene
aber auch einſeitige Schulen der Interpretation, die leicht als
Manier tadelhaft werden.
23. Auch innerhalb einer einzelnen Schrift kann das
Einzelne nur aus dem Ganzen verſtanden werden, und es
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schleiermacher, Friedrich: Hermeneutik und Kritik. Berlin, 1838, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schleiermacher_hermeneutik_1838/60>, abgerufen am 04.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.