Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schliemann, Heinrich: Trojanische Alterthümer. Bericht über die Ausgrabungen in Troja. Leipzig, 1874.

Bild:
<< vorherige Seite

einleitung.
klärte, dass ich infolge dessen nichts mit ihm zu thun
haben und gar nicht graben wolle.

Er liess mir aber darauf durch den damaligen ameri-
kanischen Gesandten Herrn Wyne Mac Veagh wiederholt
anbieten, die Excavationen zu machen und ihm nur die
Hälfte der gefundenen Sachen zu geben, und ging ich,
auf Zureden des letztern, darauf ein, aber nur unter der
Bedingung, dass ich das Recht habe, meine Hälfte von
der Türkei auszuführen. Dies mir zuerkannte Recht
wurde aber im April 1872 durch ein ministerielles Decret
widerrufen, worin gesagt war, dass ich nichts von meiner
Hälfte der gefundenen Alterthümer ausführen dürfe,
wohl aber das Recht habe, dieselben in der Türkei zu
verkaufen. Durch diese neue Verordnung hatte aber
die türkische Regierung unser schriftliches Ueberein-
kommen im vollsten Sinne des Worts gebrochen und
mich jeglicher Verpflichtung entbunden. Ich habe mich
infolge dessen auch nicht im geringsten mehr an das
ohne meine Schuld aufgehobene Uebereinkommen ge-
kehrt, habe alles Werthvolle, was ich fand, für mich
behalten und somit für die Wissenschaft gerettet, und
wird mir die ganze gebildete Welt Beifall klatschen,
dass ich es so gemacht habe. Die gefundenen troja-
nischen Alterthümer, und namentlich der Schatz, über-
steigen bei weitem meine sanguinsten Erwartungen
und geben mir volle Entschädigung für den mir von
Safvet Pascha gespielten erbärmlichen Streich, sowie
für die fortwährende unangenehme Gegenwart eines tür-
kischen Wächters bei meinen Ausgrabungen, dem ich
gezwungen war, täglich 43/4 Frs. zu zahlen.

Durchaus nicht, weil ich es als meine Pflicht ansah,

einleitung.
klärte, dass ich infolge dessen nichts mit ihm zu thun
haben und gar nicht graben wolle.

Er liess mir aber darauf durch den damaligen ameri-
kanischen Gesandten Herrn Wyne Mac Veagh wiederholt
anbieten, die Excavationen zu machen und ihm nur die
Hälfte der gefundenen Sachen zu geben, und ging ich,
auf Zureden des letztern, darauf ein, aber nur unter der
Bedingung, dass ich das Recht habe, meine Hälfte von
der Türkei auszuführen. Dies mir zuerkannte Recht
wurde aber im April 1872 durch ein ministerielles Decret
widerrufen, worin gesagt war, dass ich nichts von meiner
Hälfte der gefundenen Alterthümer ausführen dürfe,
wohl aber das Recht habe, dieselben in der Türkei zu
verkaufen. Durch diese neue Verordnung hatte aber
die türkische Regierung unser schriftliches Ueberein-
kommen im vollsten Sinne des Worts gebrochen und
mich jeglicher Verpflichtung entbunden. Ich habe mich
infolge dessen auch nicht im geringsten mehr an das
ohne meine Schuld aufgehobene Uebereinkommen ge-
kehrt, habe alles Werthvolle, was ich fand, für mich
behalten und somit für die Wissenschaft gerettet, und
wird mir die ganze gebildete Welt Beifall klatschen,
dass ich es so gemacht habe. Die gefundenen troja-
nischen Alterthümer, und namentlich der Schatz, über-
steigen bei weitem meine sanguinsten Erwartungen
und geben mir volle Entschädigung für den mir von
Safvet Pascha gespielten erbärmlichen Streich, sowie
für die fortwährende unangenehme Gegenwart eines tür-
kischen Wächters bei meinen Ausgrabungen, dem ich
gezwungen war, täglich 4¾ Frs. zu zahlen.

Durchaus nicht, weil ich es als meine Pflicht ansah,

<TEI>
  <text>
    <front>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0060" n="LIV"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#k">einleitung</hi>.</fw><lb/>
klärte, dass ich infolge dessen nichts mit ihm zu thun<lb/>
haben und gar nicht graben wolle.</p><lb/>
        <p>Er liess mir aber darauf durch den damaligen ameri-<lb/>
kanischen Gesandten Herrn Wyne Mac Veagh wiederholt<lb/>
anbieten, die Excavationen zu machen und ihm nur die<lb/>
Hälfte der gefundenen Sachen zu geben, und ging ich,<lb/>
auf Zureden des letztern, darauf ein, aber nur unter der<lb/>
Bedingung, dass ich das Recht habe, meine Hälfte von<lb/>
der Türkei auszuführen. Dies mir zuerkannte Recht<lb/>
wurde aber im April 1872 durch ein ministerielles Decret<lb/>
widerrufen, worin gesagt war, dass ich nichts von meiner<lb/>
Hälfte der gefundenen Alterthümer ausführen dürfe,<lb/>
wohl aber das Recht habe, dieselben in der Türkei zu<lb/>
verkaufen. Durch diese neue Verordnung hatte aber<lb/>
die türkische Regierung unser schriftliches Ueberein-<lb/>
kommen im vollsten Sinne des Worts gebrochen und<lb/>
mich jeglicher Verpflichtung entbunden. Ich habe mich<lb/>
infolge dessen auch nicht im geringsten mehr an das<lb/>
ohne meine Schuld aufgehobene Uebereinkommen ge-<lb/>
kehrt, habe alles Werthvolle, was ich fand, für mich<lb/>
behalten und somit für die Wissenschaft gerettet, und<lb/>
wird mir die ganze gebildete Welt Beifall klatschen,<lb/>
dass ich es so gemacht habe. Die gefundenen troja-<lb/>
nischen Alterthümer, und namentlich der Schatz, über-<lb/>
steigen bei weitem meine sanguinsten Erwartungen<lb/>
und geben mir volle <choice><sic>Entschädignng</sic><corr>Entschädigung</corr></choice> für den mir von<lb/>
Safvet Pascha gespielten erbärmlichen Streich, sowie<lb/>
für die fortwährende unangenehme Gegenwart eines tür-<lb/>
kischen Wächters bei meinen Ausgrabungen, dem ich<lb/>
gezwungen war, täglich 4¾ Frs. zu zahlen.</p><lb/>
        <p>Durchaus nicht, weil ich es als meine Pflicht ansah,<lb/></p>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[LIV/0060] einleitung. klärte, dass ich infolge dessen nichts mit ihm zu thun haben und gar nicht graben wolle. Er liess mir aber darauf durch den damaligen ameri- kanischen Gesandten Herrn Wyne Mac Veagh wiederholt anbieten, die Excavationen zu machen und ihm nur die Hälfte der gefundenen Sachen zu geben, und ging ich, auf Zureden des letztern, darauf ein, aber nur unter der Bedingung, dass ich das Recht habe, meine Hälfte von der Türkei auszuführen. Dies mir zuerkannte Recht wurde aber im April 1872 durch ein ministerielles Decret widerrufen, worin gesagt war, dass ich nichts von meiner Hälfte der gefundenen Alterthümer ausführen dürfe, wohl aber das Recht habe, dieselben in der Türkei zu verkaufen. Durch diese neue Verordnung hatte aber die türkische Regierung unser schriftliches Ueberein- kommen im vollsten Sinne des Worts gebrochen und mich jeglicher Verpflichtung entbunden. Ich habe mich infolge dessen auch nicht im geringsten mehr an das ohne meine Schuld aufgehobene Uebereinkommen ge- kehrt, habe alles Werthvolle, was ich fand, für mich behalten und somit für die Wissenschaft gerettet, und wird mir die ganze gebildete Welt Beifall klatschen, dass ich es so gemacht habe. Die gefundenen troja- nischen Alterthümer, und namentlich der Schatz, über- steigen bei weitem meine sanguinsten Erwartungen und geben mir volle Entschädigung für den mir von Safvet Pascha gespielten erbärmlichen Streich, sowie für die fortwährende unangenehme Gegenwart eines tür- kischen Wächters bei meinen Ausgrabungen, dem ich gezwungen war, täglich 4¾ Frs. zu zahlen. Durchaus nicht, weil ich es als meine Pflicht ansah,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schliemann_trojanische_1874
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schliemann_trojanische_1874/60
Zitationshilfe: Schliemann, Heinrich: Trojanische Alterthümer. Bericht über die Ausgrabungen in Troja. Leipzig, 1874, S. LIV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schliemann_trojanische_1874/60>, abgerufen am 21.11.2024.