Schlözer, August Ludwig von: August Ludwig Schlözers [...] Vorstellung seiner Universal-Historie. Bd. 2. Göttingen u. a., 1773.Hr. G. besonders machte sich seit der Zeit ein Geschäfte §. 4. Verantworten darf ich mich. Oeffentlichen Angriff ver- Verantworten muß ich mich. Wären auch die Din- haben
Hr. G. beſonders machte ſich ſeit der Zeit ein Geſchäfte §. 4. Verantworten darf ich mich. Oeffentlichen Angriff ver- Verantworten muß ich mich. Wären auch die Din- haben
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0202" n="406[182]"/> <p>Hr. G. beſonders machte ſich ſeit der Zeit ein Geſchäfte<lb/> daraus, faſt in allen ſeinen Schriften und Aufſätzen auf mich zu<lb/> hacken. Jch erführ die erſten Angriffe, und ſchwieg: mein<lb/> Schweigen aber, das mir bei meinem hieſigen Publico augen-<lb/> ſcheinlich nicht ſchädlich, ſondern vorteilhaft, war, machte ihn<lb/> nur zu neuen und mereren Angriffen dreiſte. Dieſe neuen<lb/> Verunglimpfungen wußte ich nicht: ich erfuhr ſie, teils durch<lb/> meine auswärtige Correſpondenten teils durch ein auswärtiges<lb/> ohnlängſt gedrucktes Zeitungsblatt. Nun ſuchte ich; und oh-<lb/> ne langes Suchen fand ich wenigſtens 6 Stellen, (ſie ſollen<lb/> künftig ſpecificiret werden), wo Hr. G., wenn er auf Ehre und<lb/> Gewiſſen ſprechen will, ſelbſt nicht läugnen wird, daß er auf<lb/> mich geſtichelt habe; und dies auf eine Art, die kein Unpartei-<lb/> iſcher den beſondern Pflichten, die wir als Collegen einander<lb/> gegenſeitig ſchuldig ſind, gemäß finden wird.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 4.</head><lb/> <p>Verantworten <hi rendition="#fr">darf</hi> ich mich. Oeffentlichen Angriff ver-<lb/> wehren unſre Statuta, aber öffentliche <hi rendition="#fr">Verteidigung</hi> nicht.</p><lb/> <p>Verantworten muß ich mich. Wären auch die Din-<lb/> ge ſelbſt, die man mir fälſchlich aufbürdet, an ſich ſo uner-<lb/> heblich, daß ich ſie ohne Schaden auf mir ſitzen laſſen könnte:<lb/> ſo werden ſie mir doch durch den <hi rendition="#fr">Ton,</hi> in dem man mir ſie ſchuld<lb/> giebt, und die Abſicht, in der man ſie publicirt, erheblicher. —<lb/> Und dann iſt nicht blos von Jrrtümern, ſondern von weit em-<lb/> pfindlicheren Beſchuldigungen, die Rede. — Noch mer,<lb/> Ein und eben derſelbe Mann ſetzt ſeine Angriffe oh-<lb/> ne Aufhören fort. Dieſe Beſchuldigungen kommen an Orte,<lb/> wo ich mich nicht verantworten kann, weil ich nicht gefragt<lb/> werde. Auswärtige können mir mein beſtändiges Stillſchwei-<lb/> gen, als Feigheit, und meinem Ankläger ſeine beſtändige unge-<lb/> rügte Verunglimpfungen, als Furchtbarkeit, auslegen; ſie kön-<lb/> nen argwohnen, daß wenigſtens <hi rendition="#fr">etwas</hi> wahres daran ſei; ſie<lb/> <fw place="bottom" type="catch">haben</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [406[182]/0202]
Hr. G. beſonders machte ſich ſeit der Zeit ein Geſchäfte
daraus, faſt in allen ſeinen Schriften und Aufſätzen auf mich zu
hacken. Jch erführ die erſten Angriffe, und ſchwieg: mein
Schweigen aber, das mir bei meinem hieſigen Publico augen-
ſcheinlich nicht ſchädlich, ſondern vorteilhaft, war, machte ihn
nur zu neuen und mereren Angriffen dreiſte. Dieſe neuen
Verunglimpfungen wußte ich nicht: ich erfuhr ſie, teils durch
meine auswärtige Correſpondenten teils durch ein auswärtiges
ohnlängſt gedrucktes Zeitungsblatt. Nun ſuchte ich; und oh-
ne langes Suchen fand ich wenigſtens 6 Stellen, (ſie ſollen
künftig ſpecificiret werden), wo Hr. G., wenn er auf Ehre und
Gewiſſen ſprechen will, ſelbſt nicht läugnen wird, daß er auf
mich geſtichelt habe; und dies auf eine Art, die kein Unpartei-
iſcher den beſondern Pflichten, die wir als Collegen einander
gegenſeitig ſchuldig ſind, gemäß finden wird.
§. 4.
Verantworten darf ich mich. Oeffentlichen Angriff ver-
wehren unſre Statuta, aber öffentliche Verteidigung nicht.
Verantworten muß ich mich. Wären auch die Din-
ge ſelbſt, die man mir fälſchlich aufbürdet, an ſich ſo uner-
heblich, daß ich ſie ohne Schaden auf mir ſitzen laſſen könnte:
ſo werden ſie mir doch durch den Ton, in dem man mir ſie ſchuld
giebt, und die Abſicht, in der man ſie publicirt, erheblicher. —
Und dann iſt nicht blos von Jrrtümern, ſondern von weit em-
pfindlicheren Beſchuldigungen, die Rede. — Noch mer,
Ein und eben derſelbe Mann ſetzt ſeine Angriffe oh-
ne Aufhören fort. Dieſe Beſchuldigungen kommen an Orte,
wo ich mich nicht verantworten kann, weil ich nicht gefragt
werde. Auswärtige können mir mein beſtändiges Stillſchwei-
gen, als Feigheit, und meinem Ankläger ſeine beſtändige unge-
rügte Verunglimpfungen, als Furchtbarkeit, auslegen; ſie kön-
nen argwohnen, daß wenigſtens etwas wahres daran ſei; ſie
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