Schlözer, August Ludwig von: August Ludwig Schlözers [...] Vorstellung seiner Universal-Historie. Bd. 2. Göttingen u. a., 1773.wenn ich gar das grosse Loos in der größten Lotterie gewönne: III. Von Verläumdungen, so lange sie sich in den Schran- IV. Giebt man mir öffentlich Schuld, daß ich irre, wo V. Macht man mir öffentlich noch härtere Beschuldigun- Num. I.
wenn ich gar das groſſe Loos in der größten Lotterie gewönne: III. Von Verläumdungen, ſo lange ſie ſich in den Schran- IV. Giebt man mir öffentlich Schuld, daß ich irre, wo V. Macht man mir öffentlich noch härtere Beſchuldigun- Num. I.
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wenn ich gar das groſſe Loos in der größten Lotterie gewönne:
ſo lange man mir nicht beweiſen kann, daß ich dieſes wirkliche
oder vermeintliche Glück durch unerlaubte oder doch niedrige
Mittel erhalten.
III. Von Verläumdungen, ſo lange ſie ſich in den Schran-
ken der Privat-Geſellſchaft halten, nehme ich keine Notiz: aber
wenn ſie zur Publicität gedeihen, dann verantworte ich mich.
IV. Giebt man mir öffentlich Schuld, daß ich irre, wo
ich nicht irre: ſo beweiſe ich öffentlich, daß ich nicht irre. Thut
man dieſes in einem hämiſchen ungezogenen Tone: ſo ant-
worte ich nicht in dieſem Tone. Ein Teil des Publici wird
freilich alsdenn glauben, daß ich nicht ſo viel Witz wie mein
Gegner habe; ein andrer hingegen mir wichtigerer Teil wird,
ſo wie ich, an unſre Statuten denken.
V. Macht man mir öffentlich noch härtere Beſchuldigun-
gen, die gleichwol in facto erweislich falſch ſind: ſo melde ich
dieſes mit gehörigem Anſtande öffentlich. Rache will ich da-
durch nicht ausüben. Genugtuung verlange ich nicht. Nur
dem falſch berichteten Publico will ich Data melden, die es nicht
weiß, und zur Veurteilung der Beſchuldigung wiſſen muß.
Nur die Eindrücke will ich tilgen, die wiederholte Verläumdun-
gen in die Länge machen müſſen. Nur vor Schaden will ich
mich ſelbſt bewaren, nicht andern Schaden thun: und die mir
gebührende Genugtuung in dem Richterſpruche der ehrliebenden
Welt ſuchen.
Num. I.
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