Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.IV. Von Groß-Brittannien. 1. Zur Erläuterung dieser genealogischer 2. Und zwar, daß 1. das Männliche Ge- 3. Excursion auf den Prätendenten, und 4. Wie das Hauß Hannover auf den Eng- 5. Von dem heutigen Königlichen Hauß 6. Nachricht, von der Proclamation und II. Die Regiments-Form. 1. Daß diese in einer besondern Mixtur be- 2. Wer von der Regiments-Form reden Gesetze,
IV. Von Groß-Brittannien. 1. Zur Erlaͤuterung dieſer genealogiſcher 2. Und zwar, daß 1. das Maͤnnliche Ge- 3. Excurſion auf den Praͤtendenten, und 4. Wie das Hauß Hannover auf den Eng- 5. Von dem heutigen Koͤniglichen Hauß 6. Nachricht, von der Proclamation und II. Die Regiments-Form. 1. Daß dieſe in einer beſondern Mixtur be- 2. Wer von der Regiments-Form reden Geſetze,
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0100" n="72"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">IV.</hi> Von Groß-Brittannien.</fw><lb/> <p>1. Zur Erlaͤuterung dieſer genealogiſcher<lb/> Verbindung, iſt zufoͤrderſt von der Succeßions<lb/> Art in Groß-Brittannien zu gedencken.</p><lb/> <p>2. Und zwar, daß 1. das Maͤnnliche Ge-<lb/> ſchlecht dem Weiblichen ordentlich pflege vorzu-<lb/> gehen. 2. Daß auch das Weibliche auf den<lb/> Thron ſteigen, 3. Nicht aber dem Mann die<lb/> Cron zubringen koͤnne. 4. Daß alle, ſo der<lb/> Catholiſchen Religion zugethan, von der Suc-<lb/> ceßion ausgeſchloſſen ſeyen.</p><lb/> <p>3. Excurſion auf den Praͤtendenten, und<lb/> wie von ſeiner Geburth ſo vieles <hi rendition="#aq">pro</hi> und <hi rendition="#aq">contra</hi><lb/> geſchrieben und diſputiret worden: und dahin<lb/> gehoͤrige Schrifften.</p><lb/> <p>4. Wie das Hauß Hannover auf den Eng-<lb/> liſchen Thron geſtiegen, und deſſen Succeßion<lb/> befeſtiget worden.</p><lb/> <p>5. Von dem heutigen Koͤniglichen Hauß<lb/> uͤberhaupt, und inſonderheit, von der Perſon<lb/> des Koͤniges, Koͤnigin, auch ſaͤmmtlichen Koͤ-<lb/> niglichen Kindern, ihren beſondern Rechten und<lb/> Anverwandten.</p><lb/> <p>6. Nachricht, von der Proclamation und<lb/> Croͤnung eines Koͤniges.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#aq">II.</hi> <hi rendition="#fr">Die Regiments-Form.</hi> </head><lb/> <p>1. Daß dieſe in einer beſondern Mixtur be-<lb/> ſtehe, ſoll erwieſen werden.</p><lb/> <p>2. Wer von der Regiments-Form reden<lb/> will, muß zufoͤrderſt auf die Fundamental-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Geſetze,</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [72/0100]
IV. Von Groß-Brittannien.
1. Zur Erlaͤuterung dieſer genealogiſcher
Verbindung, iſt zufoͤrderſt von der Succeßions
Art in Groß-Brittannien zu gedencken.
2. Und zwar, daß 1. das Maͤnnliche Ge-
ſchlecht dem Weiblichen ordentlich pflege vorzu-
gehen. 2. Daß auch das Weibliche auf den
Thron ſteigen, 3. Nicht aber dem Mann die
Cron zubringen koͤnne. 4. Daß alle, ſo der
Catholiſchen Religion zugethan, von der Suc-
ceßion ausgeſchloſſen ſeyen.
3. Excurſion auf den Praͤtendenten, und
wie von ſeiner Geburth ſo vieles pro und contra
geſchrieben und diſputiret worden: und dahin
gehoͤrige Schrifften.
4. Wie das Hauß Hannover auf den Eng-
liſchen Thron geſtiegen, und deſſen Succeßion
befeſtiget worden.
5. Von dem heutigen Koͤniglichen Hauß
uͤberhaupt, und inſonderheit, von der Perſon
des Koͤniges, Koͤnigin, auch ſaͤmmtlichen Koͤ-
niglichen Kindern, ihren beſondern Rechten und
Anverwandten.
6. Nachricht, von der Proclamation und
Croͤnung eines Koͤniges.
II. Die Regiments-Form.
1. Daß dieſe in einer beſondern Mixtur be-
ſtehe, ſoll erwieſen werden.
2. Wer von der Regiments-Form reden
will, muß zufoͤrderſt auf die Fundamental-
Geſetze,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |