24. Digreßion, von Einführung der Christ- lichen Religion unter den Deutschen.
25. Nach den gegenwärtigen Umständen sind drey receptae Religiones, die übrigen sol- len entweder gar nicht gedultet werden, oder es geschiehet nur ex gratia & conniventia.
26. Von Deutschlandes Eintheilung, nach den alten und mittlern Zeiten, und nach dem gegenwärtigen Zustand; sowohl in Ansehen des Geographischen, Politischen als Religions- Staats.
27. Hier haben wir nur von der Geogra- phischen zu reden, von den übrigen soll an sei- nem Ort Nachricht erfolgen.
28. Vor der Römer Zeiten weiß man von keiner Eintheilung, ausser, daß so viele Theile gewesen, als Völcker ihre besondere Sitze ge- habt.
29. Zu der Römer Zeiten weiß man de Ger- mania magna, de Germania cis- & trans Rhe- nana zu lesen; Nachricht von diesen Theilen.
30. Jn den mittlern Zeiten, da die viele klei- ne Völcker seit dem III. und IV. Seculo durch Bündnisse zusammen geflossen, und grosse Na- tionen entstanden, sind auch so viele Theile ent- standen, als Haupt-Nationen gewesen.
31. Es fraget sich: ob nur V. oder VI. oder gar VII. Nationen gewesen?
32. Un-
XI. Vom Deutſchen Reich.
23. Vom Religions-Staat in Deutſch- land.
24. Digreßion, von Einfuͤhrung der Chriſt- lichen Religion unter den Deutſchen.
25. Nach den gegenwaͤrtigen Umſtaͤnden ſind drey receptæ Religiones, die uͤbrigen ſol- len entweder gar nicht gedultet werden, oder es geſchiehet nur ex gratia & conniventia.
26. Von Deutſchlandes Eintheilung, nach den alten und mittlern Zeiten, und nach dem gegenwaͤrtigen Zuſtand; ſowohl in Anſehen des Geographiſchen, Politiſchen als Religions- Staats.
27. Hier haben wir nur von der Geogra- phiſchen zu reden, von den uͤbrigen ſoll an ſei- nem Ort Nachricht erfolgen.
28. Vor der Roͤmer Zeiten weiß man von keiner Eintheilung, auſſer, daß ſo viele Theile geweſen, als Voͤlcker ihre beſondere Sitze ge- habt.
29. Zu der Roͤmer Zeiten weiß man de Ger- mania magna, de Germania cis- & trans Rhe- nana zu leſen; Nachricht von dieſen Theilen.
30. Jn den mittlern Zeiten, da die viele klei- ne Voͤlcker ſeit dem III. und IV. Seculo durch Buͤndniſſe zuſammen gefloſſen, und groſſe Na- tionen entſtanden, ſind auch ſo viele Theile ent- ſtanden, als Haupt-Nationen geweſen.
31. Es fraget ſich: ob nur V. oder VI. oder gar VII. Nationen geweſen?
32. Un-
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XI. Vom Deutſchen Reich.
23. Vom Religions-Staat in Deutſch-
land.
24. Digreßion, von Einfuͤhrung der Chriſt-
lichen Religion unter den Deutſchen.
25. Nach den gegenwaͤrtigen Umſtaͤnden
ſind drey receptæ Religiones, die uͤbrigen ſol-
len entweder gar nicht gedultet werden, oder es
geſchiehet nur ex gratia & conniventia.
26. Von Deutſchlandes Eintheilung, nach
den alten und mittlern Zeiten, und nach dem
gegenwaͤrtigen Zuſtand; ſowohl in Anſehen
des Geographiſchen, Politiſchen als Religions-
Staats.
27. Hier haben wir nur von der Geogra-
phiſchen zu reden, von den uͤbrigen ſoll an ſei-
nem Ort Nachricht erfolgen.
28. Vor der Roͤmer Zeiten weiß man von
keiner Eintheilung, auſſer, daß ſo viele Theile
geweſen, als Voͤlcker ihre beſondere Sitze ge-
habt.
29. Zu der Roͤmer Zeiten weiß man de Ger-
mania magna, de Germania cis- & trans Rhe-
nana zu leſen; Nachricht von dieſen Theilen.
30. Jn den mittlern Zeiten, da die viele klei-
ne Voͤlcker ſeit dem III. und IV. Seculo durch
Buͤndniſſe zuſammen gefloſſen, und groſſe Na-
tionen entſtanden, ſind auch ſo viele Theile ent-
ſtanden, als Haupt-Nationen geweſen.
31. Es fraget ſich: ob nur V. oder VI. oder
gar VII. Nationen geweſen?
32. Un-
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/182>, abgerufen am 16.02.2025.
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