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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.

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Vorrede.
jener die gantze Machine eines Cörpers, dieser die
Universal-Historie, der letzte das Jus Publicum
universale,
als das Totum abgehandelt und vor-
getragen. Da nun die Lehre von denen Staaten,
in eben der Classe ihren Platz hat, so habe vor gut be-
funden, vor dißmahl derjenigen Exempel nicht zu
folgen, welche die Particular-Abhandlung derer
eintzeln Reiche und Staaten, zwar vorgenommen,
aber an die Principia Generalia nicht gedacht,
welche uns Politica Generalis vorzulegen pfleget.
Zwar weiß ich wohl, daß ja auf Universitäten, unter
andern auch ein Professor Politices anzutreffen,
dem in Krafft seiner besondern Pflicht oblieget,
diese Wissenschafft fleißig zu treiben. Allein, es ist
mir dagegen auch dieses aus der Erfahrung bekannt
worden, daß das Studium Politicum bald, bald
unter die unbekannte Dinge gerathen sey. Wer
Schuld daran sey, die Lehrer oder die Lernenden,
oder vielleicht alle beyde, habe nicht jetzo die Absicht
zu untersuchen. Gnug, daß ich etwas sage, welches
durch die leydige Erfahrung erwiesen wird. Dem
zufolge, da ich mir leicht Rechnung machen können,
es dürfften auch unter denjenigen, welche von denen
gegenwärtigen Staaten Europäns eine gehörige
Kenntniß sich acquiriren wollen, einige sich be-
finden, welche von denen General-Lehren, die
sodann in der Particular-Betrachtung eines und
des andern Staats, einen grossen Einfluß haben,
und zum Voraus, als bekannt, supponiret werden,
keinen oder nicht gnugsamen Unterricht erhalten ha-
ben, als bin auf diejenigen Präliminar-Lehren gera-
then, welche dir, geneigter Leser, der Vorbericht,
in einem kurtzen Begriff, zu erkennen vorleget. Und

damit
b 3

Vorrede.
jener die gantze Machine eines Coͤrpers, dieſer die
Univerſal-Hiſtorie, der letzte das Jus Publicum
univerſale,
als das Totum abgehandelt und vor-
getragen. Da nun die Lehre von denen Staaten,
in eben der Claſſe ihren Platz hat, ſo habe vor gut be-
funden, vor dißmahl derjenigen Exempel nicht zu
folgen, welche die Particular-Abhandlung derer
eintzeln Reiche und Staaten, zwar vorgenommen,
aber an die Principia Generalia nicht gedacht,
welche uns Politica Generalis vorzulegen pfleget.
Zwar weiß ich wohl, daß ja auf Univerſitaͤten, unter
andern auch ein Profeſſor Politices anzutreffen,
dem in Krafft ſeiner beſondern Pflicht oblieget,
dieſe Wiſſenſchafft fleißig zu treiben. Allein, es iſt
mir dagegen auch dieſes aus der Erfahrung bekannt
worden, daß das Studium Politicum bald, bald
unter die unbekannte Dinge gerathen ſey. Wer
Schuld daran ſey, die Lehrer oder die Lernenden,
oder vielleicht alle beyde, habe nicht jetzo die Abſicht
zu unterſuchen. Gnug, daß ich etwas ſage, welches
durch die leydige Erfahrung erwieſen wird. Dem
zufolge, da ich mir leicht Rechnung machen koͤnnen,
es duͤrfften auch unter denjenigen, welche von denen
gegenwaͤrtigen Staaten Europaͤns eine gehoͤrige
Kenntniß ſich acquiriren wollen, einige ſich be-
finden, welche von denen General-Lehren, die
ſodann in der Particular-Betrachtung eines und
des andern Staats, einen groſſen Einfluß haben,
und zum Voraus, als bekannt, ſupponiret werden,
keinen oder nicht gnugſamen Unterricht erhalten ha-
ben, als bin auf diejenigen Praͤliminar-Lehren gera-
then, welche dir, geneigter Leſer, der Vorbericht,
in einem kurtzen Begriff, zu erkennen vorleget. Und

damit
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[0025] Vorrede. jener die gantze Machine eines Coͤrpers, dieſer die Univerſal-Hiſtorie, der letzte das Jus Publicum univerſale, als das Totum abgehandelt und vor- getragen. Da nun die Lehre von denen Staaten, in eben der Claſſe ihren Platz hat, ſo habe vor gut be- funden, vor dißmahl derjenigen Exempel nicht zu folgen, welche die Particular-Abhandlung derer eintzeln Reiche und Staaten, zwar vorgenommen, aber an die Principia Generalia nicht gedacht, welche uns Politica Generalis vorzulegen pfleget. Zwar weiß ich wohl, daß ja auf Univerſitaͤten, unter andern auch ein Profeſſor Politices anzutreffen, dem in Krafft ſeiner beſondern Pflicht oblieget, dieſe Wiſſenſchafft fleißig zu treiben. Allein, es iſt mir dagegen auch dieſes aus der Erfahrung bekannt worden, daß das Studium Politicum bald, bald unter die unbekannte Dinge gerathen ſey. Wer Schuld daran ſey, die Lehrer oder die Lernenden, oder vielleicht alle beyde, habe nicht jetzo die Abſicht zu unterſuchen. Gnug, daß ich etwas ſage, welches durch die leydige Erfahrung erwieſen wird. Dem zufolge, da ich mir leicht Rechnung machen koͤnnen, es duͤrfften auch unter denjenigen, welche von denen gegenwaͤrtigen Staaten Europaͤns eine gehoͤrige Kenntniß ſich acquiriren wollen, einige ſich be- finden, welche von denen General-Lehren, die ſodann in der Particular-Betrachtung eines und des andern Staats, einen groſſen Einfluß haben, und zum Voraus, als bekannt, ſupponiret werden, keinen oder nicht gnugſamen Unterricht erhalten ha- ben, als bin auf diejenigen Praͤliminar-Lehren gera- then, welche dir, geneigter Leſer, der Vorbericht, in einem kurtzen Begriff, zu erkennen vorleget. Und damit b 3

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Zitationshilfe: Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/25>, abgerufen am 23.11.2024.