2. Mithin alles beyzutragen oder abzuwen- den, was diesen Zweck befördern oder hindern kan.
3. Jnsonderheit aber dahin zu sehen, daß das Band ihres ewigen Bundes fest möge un- terhalten werden.
4. Die Ubung in Waffen in beständigen Lauff zu unterhalten, als das eintzige Mittel, ihre Freyheit zu mainteniren.
5. Das äusserliche Jnteresse bestehet in Be- sorgung, das gute Vernehmen mit allen Nach- bahrn zu unterhalten.
6. Bey auswärtigen Kriegen-lieber neutral zu bleiben, als Parthey nehmen, anbey demje- nigen Volck zu überlassen, und Werbungen zu erlauben, der am meisten den Beuthel auf- thut.
7. Auf die Oesterreichische und Savoysche Nachbahrschafft allezeit ein wachsames Auge zu haben.
VI. Die Prätensiones.
Bey diesem Punct ist nichts zu erinnern, weil bey den Schweitzern von Activ-Prätensionen nichts, wohl aber von Paßiven zu reden ist.
VII. Das Wappen.
Gleich wie ein jeder Canton, und fast alle Bunds-Verwandten, ihr eigenes Wappen füh- ret, so brauchen sie auch in ihren Siegeln, ein jeder
das
XVI. Von der Schweitz.
2. Mithin alles beyzutragen oder abzuwen- den, was dieſen Zweck befoͤrdern oder hindern kan.
3. Jnſonderheit aber dahin zu ſehen, daß das Band ihres ewigen Bundes feſt moͤge un- terhalten werden.
4. Die Ubung in Waffen in beſtaͤndigen Lauff zu unterhalten, als das eintzige Mittel, ihre Freyheit zu mainteniren.
5. Das aͤuſſerliche Jntereſſe beſtehet in Be- ſorgung, das gute Vernehmen mit allen Nach- bahrn zu unterhalten.
6. Bey auswaͤrtigen Kriegen-lieber neutral zu bleiben, als Parthey nehmen, anbey demje- nigen Volck zu uͤberlaſſen, und Werbungen zu erlauben, der am meiſten den Beuthel auf- thut.
7. Auf die Oeſterreichiſche und Savoyſche Nachbahrſchafft allezeit ein wachſames Auge zu haben.
VI. Die Praͤtenſiones.
Bey dieſem Punct iſt nichts zu erinnern, weil bey den Schweitzern von Activ-Praͤtenſionen nichts, wohl aber von Paßiven zu reden iſt.
VII. Das Wappen.
Gleich wie ein jeder Canton, und faſt alle Bunds-Verwandten, ihr eigenes Wappen fuͤh- ret, ſo brauchen ſie auch in ihren Siegeln, ein jeder
das
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XVI. Von der Schweitz.
2. Mithin alles beyzutragen oder abzuwen-
den, was dieſen Zweck befoͤrdern oder hindern
kan.
3. Jnſonderheit aber dahin zu ſehen, daß
das Band ihres ewigen Bundes feſt moͤge un-
terhalten werden.
4. Die Ubung in Waffen in beſtaͤndigen
Lauff zu unterhalten, als das eintzige Mittel,
ihre Freyheit zu mainteniren.
5. Das aͤuſſerliche Jntereſſe beſtehet in Be-
ſorgung, das gute Vernehmen mit allen Nach-
bahrn zu unterhalten.
6. Bey auswaͤrtigen Kriegen-lieber neutral
zu bleiben, als Parthey nehmen, anbey demje-
nigen Volck zu uͤberlaſſen, und Werbungen
zu erlauben, der am meiſten den Beuthel auf-
thut.
7. Auf die Oeſterreichiſche und Savoyſche
Nachbahrſchafft allezeit ein wachſames Auge
zu haben.
VI. Die Praͤtenſiones.
Bey dieſem Punct iſt nichts zu erinnern, weil
bey den Schweitzern von Activ-Praͤtenſionen
nichts, wohl aber von Paßiven zu reden iſt.
VII. Das Wappen.
Gleich wie ein jeder Canton, und faſt alle
Bunds-Verwandten, ihr eigenes Wappen fuͤh-
ret, ſo brauchen ſie auch in ihren Siegeln, ein jeder
das
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/310>, abgerufen am 16.07.2024.
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