den. An einigen Orten wird den Schülern der ganze Erlöß aus ihrer Arbeit, theils mit, theils ohne Abzug dessen, was die Materialien gekostet haben, überlassen. -- Vorzüglicher jedoch scheint die an vielen Orten, besonders da, wo für Fremde gearbeitet wird, bestehende Einrichtung zu seyn, nach welcher die Kin- der für ihre Arbeit einen Lohn, und zwar eben denselben Lohn, welcher auch sonst im gemeinen Leben für Ar- beiten von gleicher Beschaffenheit bezahlt wird, erhal- ten; es muß jedoch nur wirklich kaufmannsgute Waare für gut angenommen, und für verdorbene oder ganz unbrauchbare Fabrikate auch nur ein verhältnißmäßig kleinerer oder auch gar kein Lohn bezahlt werden; hie- durch wird, wie die Erfahrung bereits gelehrt hat, der Eifer, gut und fleißig zu arbeiten, ungemein erhöht, und bey fleißigen Kindern beläuft sich zum Theil ihr Verdienst bereits höher, als das Allmosen, das sie zu- vor erhielten; es gibt Kinder, welche sich wöchentlich von 3 kr. bis 48 kr., zum Theil auch über 1 Gulden auf diese Art verdienen. -- Ueber den Verdienst der Kinder wird nicht nur ein eigenes Buch geführt, son- dern es erhält auch jedes Kind sein eigenes Arbeits- büchlein, in welches ihm jede gelieferte Arbeit, nebst dem ihm dafür gebührenden Verdienste, eingeschrieben wird, eine Einrichtung, welche nicht nur den Nutzen gewährt, daß mit jedem neu eingeschriebenen Verdien- ste das Kind eine neue Aufmunterung zum Fleiße er- hält, und gewöhnt wird, seinen Fleiß als die Be- dingung eines jeden Erwerbs anzusehen, sondern auch zugleich zur Aufmunterung der Eltern dient, ihre Kin- der zum fleißigen Besuche der Jndustrie-Schule anzu- halten. -- An einigen Orten wird den Kindern ihr Arbeitslohn so lange nicht ausbezahlt, bis sie con-
den. An einigen Orten wird den Schuͤlern der ganze Erloͤß aus ihrer Arbeit, theils mit, theils ohne Abzug deſſen, was die Materialien gekoſtet haben, uͤberlaſſen. — Vorzuͤglicher jedoch ſcheint die an vielen Orten, beſonders da, wo fuͤr Fremde gearbeitet wird, beſtehende Einrichtung zu ſeyn, nach welcher die Kin- der fuͤr ihre Arbeit einen Lohn, und zwar eben denſelben Lohn, welcher auch ſonſt im gemeinen Leben fuͤr Ar- beiten von gleicher Beſchaffenheit bezahlt wird, erhal- ten; es muß jedoch nur wirklich kaufmannsgute Waare fuͤr gut angenommen, und fuͤr verdorbene oder ganz unbrauchbare Fabrikate auch nur ein verhaͤltnißmaͤßig kleinerer oder auch gar kein Lohn bezahlt werden; hie- durch wird, wie die Erfahrung bereits gelehrt hat, der Eifer, gut und fleißig zu arbeiten, ungemein erhoͤht, und bey fleißigen Kindern belaͤuft ſich zum Theil ihr Verdienſt bereits hoͤher, als das Allmoſen, das ſie zu- vor erhielten; es gibt Kinder, welche ſich woͤchentlich von 3 kr. bis 48 kr., zum Theil auch uͤber 1 Gulden auf dieſe Art verdienen. — Ueber den Verdienſt der Kinder wird nicht nur ein eigenes Buch gefuͤhrt, ſon- dern es erhaͤlt auch jedes Kind ſein eigenes Arbeits- buͤchlein, in welches ihm jede gelieferte Arbeit, nebſt dem ihm dafuͤr gebuͤhrenden Verdienſte, eingeſchrieben wird, eine Einrichtung, welche nicht nur den Nutzen gewaͤhrt, daß mit jedem neu eingeſchriebenen Verdien- ſte das Kind eine neue Aufmunterung zum Fleiße er- haͤlt, und gewoͤhnt wird, ſeinen Fleiß als die Be- dingung eines jeden Erwerbs anzuſehen, ſondern auch zugleich zur Aufmunterung der Eltern dient, ihre Kin- der zum fleißigen Beſuche der Jnduſtrie-Schule anzu- halten. — An einigen Orten wird den Kindern ihr Arbeitslohn ſo lange nicht ausbezahlt, bis ſie con-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0101"n="91"/>
den. An einigen Orten wird den Schuͤlern der ganze<lb/><hirendition="#g">Erloͤß aus ihrer Arbeit</hi>, theils mit, theils ohne<lb/>
Abzug deſſen, was die Materialien gekoſtet haben,<lb/>
uͤberlaſſen. — Vorzuͤglicher jedoch ſcheint die an vielen<lb/>
Orten, beſonders da, wo fuͤr Fremde gearbeitet wird,<lb/>
beſtehende Einrichtung zu ſeyn, nach welcher die Kin-<lb/>
der fuͤr ihre Arbeit einen <hirendition="#g">Lohn</hi>, und zwar eben denſelben<lb/>
Lohn, welcher auch ſonſt im gemeinen Leben fuͤr Ar-<lb/>
beiten von gleicher Beſchaffenheit bezahlt wird, erhal-<lb/>
ten; es muß jedoch nur wirklich kaufmannsgute Waare<lb/>
fuͤr gut angenommen, und fuͤr verdorbene oder ganz<lb/>
unbrauchbare Fabrikate auch nur ein verhaͤltnißmaͤßig<lb/>
kleinerer oder auch gar kein Lohn bezahlt werden; hie-<lb/>
durch wird, wie die Erfahrung bereits gelehrt hat, der<lb/>
Eifer, gut und fleißig zu arbeiten, ungemein erhoͤht,<lb/>
und bey fleißigen Kindern belaͤuft ſich zum Theil ihr<lb/>
Verdienſt bereits hoͤher, als das Allmoſen, das ſie zu-<lb/>
vor erhielten; es gibt Kinder, welche ſich woͤchentlich<lb/>
von 3 kr. bis 48 kr., zum Theil auch uͤber 1 Gulden<lb/>
auf dieſe Art verdienen. — Ueber den Verdienſt der<lb/>
Kinder wird nicht nur ein eigenes <hirendition="#g">Buch</hi> gefuͤhrt, ſon-<lb/>
dern es erhaͤlt auch jedes Kind ſein eigenes <hirendition="#g">Arbeits-<lb/>
buͤchlein</hi>, in welches ihm jede gelieferte Arbeit, nebſt<lb/>
dem ihm dafuͤr gebuͤhrenden Verdienſte, eingeſchrieben<lb/>
wird, eine Einrichtung, welche nicht nur den Nutzen<lb/>
gewaͤhrt, daß mit jedem neu eingeſchriebenen Verdien-<lb/>ſte das Kind eine neue Aufmunterung zum Fleiße er-<lb/>
haͤlt, und gewoͤhnt wird, ſeinen Fleiß als die Be-<lb/>
dingung eines jeden Erwerbs anzuſehen, ſondern auch<lb/>
zugleich zur Aufmunterung der Eltern dient, ihre Kin-<lb/>
der zum fleißigen Beſuche der Jnduſtrie-Schule anzu-<lb/>
halten. — An einigen Orten wird den Kindern ihr<lb/>
Arbeitslohn ſo lange nicht <hirendition="#g">ausbezahlt</hi>, bis ſie con-<lb/></p></div></body></text></TEI>
[91/0101]
den. An einigen Orten wird den Schuͤlern der ganze
Erloͤß aus ihrer Arbeit, theils mit, theils ohne
Abzug deſſen, was die Materialien gekoſtet haben,
uͤberlaſſen. — Vorzuͤglicher jedoch ſcheint die an vielen
Orten, beſonders da, wo fuͤr Fremde gearbeitet wird,
beſtehende Einrichtung zu ſeyn, nach welcher die Kin-
der fuͤr ihre Arbeit einen Lohn, und zwar eben denſelben
Lohn, welcher auch ſonſt im gemeinen Leben fuͤr Ar-
beiten von gleicher Beſchaffenheit bezahlt wird, erhal-
ten; es muß jedoch nur wirklich kaufmannsgute Waare
fuͤr gut angenommen, und fuͤr verdorbene oder ganz
unbrauchbare Fabrikate auch nur ein verhaͤltnißmaͤßig
kleinerer oder auch gar kein Lohn bezahlt werden; hie-
durch wird, wie die Erfahrung bereits gelehrt hat, der
Eifer, gut und fleißig zu arbeiten, ungemein erhoͤht,
und bey fleißigen Kindern belaͤuft ſich zum Theil ihr
Verdienſt bereits hoͤher, als das Allmoſen, das ſie zu-
vor erhielten; es gibt Kinder, welche ſich woͤchentlich
von 3 kr. bis 48 kr., zum Theil auch uͤber 1 Gulden
auf dieſe Art verdienen. — Ueber den Verdienſt der
Kinder wird nicht nur ein eigenes Buch gefuͤhrt, ſon-
dern es erhaͤlt auch jedes Kind ſein eigenes Arbeits-
buͤchlein, in welches ihm jede gelieferte Arbeit, nebſt
dem ihm dafuͤr gebuͤhrenden Verdienſte, eingeſchrieben
wird, eine Einrichtung, welche nicht nur den Nutzen
gewaͤhrt, daß mit jedem neu eingeſchriebenen Verdien-
ſte das Kind eine neue Aufmunterung zum Fleiße er-
haͤlt, und gewoͤhnt wird, ſeinen Fleiß als die Be-
dingung eines jeden Erwerbs anzuſehen, ſondern auch
zugleich zur Aufmunterung der Eltern dient, ihre Kin-
der zum fleißigen Beſuche der Jnduſtrie-Schule anzu-
halten. — An einigen Orten wird den Kindern ihr
Arbeitslohn ſo lange nicht ausbezahlt, bis ſie con-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/101>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.