Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.gelegen seyn muß, daß jedes Kind seiner künftigen gelegen ſeyn muß, daß jedes Kind ſeiner kuͤnftigen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0105" n="95"/> gelegen ſeyn muß, daß jedes Kind ſeiner kuͤnftigen<lb/> Beſtimmung gemaͤß erzogen werde, hiezu aber allein<lb/> beſtaͤndige, zweckmaͤßige, und doch nicht uͤbertriebene<lb/> Beſchaͤftigung und Aufſicht der Kinder fuͤhren kann;<lb/> ſo iſt es offenbar nicht angemeſſen, die Theilnahme an<lb/> den Kinder-Jnduſtrie-Schulen, wie an einigen Orten<lb/> geſchieht, dem <hi rendition="#g">freyen Willen der Eltern</hi> anheim<lb/> zu ſtellen, und ruhig zuzuſehen, bis etwa <hi rendition="#g">Beyſpiele<lb/> des guten Erfolgs</hi> in anderen Orten, wo ſolche<lb/> Schulen beſtehen, ſie zur Theilnahme ermuntern, oder<lb/> ſich wenigſtens auf eine bloße <hi rendition="#g">Empfehlung</hi> dieſer<lb/> Schulen oder eine Einladung zur Theilnahme an den-<lb/> ſelben zu beſchraͤnken. Offenbar ſind dieſe Mittel nicht<lb/> wirkſam genug, oder wenigſtens allzulangſam wirkend,<lb/> um die tief eingewurzelten Vorurtheile des Landmanns<lb/> zu beſiegen, und ihn fuͤr ſolche neue Anſtalten zu ge-<lb/> winnen, ihm Sinn und Eifer fuͤr dieſelbe beyzubringen.<lb/> Vielmehr muß hier durchgegriffen, es muß nicht bloß<lb/> empfohlen, ſondern <hi rendition="#g">befohlen</hi> werden, und nur dann<lb/> iſt eine einigermaßen vollſtaͤndige Erreichung des Zwe-<lb/> ckes der Jnduſtrie-Schulen zu erwarten, wenn ebenſo,<lb/> wie bey dem gewoͤhnlichen Schulbeſuche, <hi rendition="#g">zur Regel<lb/> gemacht wird, daß in jedem Orte, wo eine<lb/> Kinder-Jnduſtrie-Schule beſteht, in dieſer<lb/> Schule jedes Kind, gehoͤre es, wem es wol-<lb/> le, jede Stunde zubringen muß, in An-<lb/> ſehung deren es ſich nicht ausweiſen kann,<lb/> daß es anderwaͤrts hinlaͤnglich, zweckmaͤßig,<lb/> und nicht uͤbertrieben beſchaͤftigt, oder we-<lb/> nigſtens unter gehoͤriger Aufſicht ſey.</hi></p> </div><lb/> </body> </text> </TEI> [95/0105]
gelegen ſeyn muß, daß jedes Kind ſeiner kuͤnftigen
Beſtimmung gemaͤß erzogen werde, hiezu aber allein
beſtaͤndige, zweckmaͤßige, und doch nicht uͤbertriebene
Beſchaͤftigung und Aufſicht der Kinder fuͤhren kann;
ſo iſt es offenbar nicht angemeſſen, die Theilnahme an
den Kinder-Jnduſtrie-Schulen, wie an einigen Orten
geſchieht, dem freyen Willen der Eltern anheim
zu ſtellen, und ruhig zuzuſehen, bis etwa Beyſpiele
des guten Erfolgs in anderen Orten, wo ſolche
Schulen beſtehen, ſie zur Theilnahme ermuntern, oder
ſich wenigſtens auf eine bloße Empfehlung dieſer
Schulen oder eine Einladung zur Theilnahme an den-
ſelben zu beſchraͤnken. Offenbar ſind dieſe Mittel nicht
wirkſam genug, oder wenigſtens allzulangſam wirkend,
um die tief eingewurzelten Vorurtheile des Landmanns
zu beſiegen, und ihn fuͤr ſolche neue Anſtalten zu ge-
winnen, ihm Sinn und Eifer fuͤr dieſelbe beyzubringen.
Vielmehr muß hier durchgegriffen, es muß nicht bloß
empfohlen, ſondern befohlen werden, und nur dann
iſt eine einigermaßen vollſtaͤndige Erreichung des Zwe-
ckes der Jnduſtrie-Schulen zu erwarten, wenn ebenſo,
wie bey dem gewoͤhnlichen Schulbeſuche, zur Regel
gemacht wird, daß in jedem Orte, wo eine
Kinder-Jnduſtrie-Schule beſteht, in dieſer
Schule jedes Kind, gehoͤre es, wem es wol-
le, jede Stunde zubringen muß, in An-
ſehung deren es ſich nicht ausweiſen kann,
daß es anderwaͤrts hinlaͤnglich, zweckmaͤßig,
und nicht uͤbertrieben beſchaͤftigt, oder we-
nigſtens unter gehoͤriger Aufſicht ſey.
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