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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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gelegen seyn muß, daß jedes Kind seiner künftigen
Bestimmung gemäß erzogen werde, hiezu aber allein
beständige, zweckmäßige, und doch nicht übertriebene
Beschäftigung und Aufsicht der Kinder führen kann;
so ist es offenbar nicht angemessen, die Theilnahme an
den Kinder-Jndustrie-Schulen, wie an einigen Orten
geschieht, dem freyen Willen der Eltern anheim
zu stellen, und ruhig zuzusehen, bis etwa Beyspiele
des guten Erfolgs
in anderen Orten, wo solche
Schulen bestehen, sie zur Theilnahme ermuntern, oder
sich wenigstens auf eine bloße Empfehlung dieser
Schulen oder eine Einladung zur Theilnahme an den-
selben zu beschränken. Offenbar sind diese Mittel nicht
wirksam genug, oder wenigstens allzulangsam wirkend,
um die tief eingewurzelten Vorurtheile des Landmanns
zu besiegen, und ihn für solche neue Anstalten zu ge-
winnen, ihm Sinn und Eifer für dieselbe beyzubringen.
Vielmehr muß hier durchgegriffen, es muß nicht bloß
empfohlen, sondern befohlen werden, und nur dann
ist eine einigermaßen vollständige Erreichung des Zwe-
ckes der Jndustrie-Schulen zu erwarten, wenn ebenso,
wie bey dem gewöhnlichen Schulbesuche, zur Regel
gemacht wird, daß in jedem Orte, wo eine
Kinder-Jndustrie-Schule besteht, in dieser
Schule jedes Kind, gehöre es, wem es wol-
le, jede Stunde zubringen muß, in An-
sehung deren es sich nicht ausweisen kann,
daß es anderwärts hinlänglich, zweckmäßig,
und nicht übertrieben beschäftigt, oder we-
nigstens unter gehöriger Aufsicht sey.

gelegen ſeyn muß, daß jedes Kind ſeiner kuͤnftigen
Beſtimmung gemaͤß erzogen werde, hiezu aber allein
beſtaͤndige, zweckmaͤßige, und doch nicht uͤbertriebene
Beſchaͤftigung und Aufſicht der Kinder fuͤhren kann;
ſo iſt es offenbar nicht angemeſſen, die Theilnahme an
den Kinder-Jnduſtrie-Schulen, wie an einigen Orten
geſchieht, dem freyen Willen der Eltern anheim
zu ſtellen, und ruhig zuzuſehen, bis etwa Beyſpiele
des guten Erfolgs
in anderen Orten, wo ſolche
Schulen beſtehen, ſie zur Theilnahme ermuntern, oder
ſich wenigſtens auf eine bloße Empfehlung dieſer
Schulen oder eine Einladung zur Theilnahme an den-
ſelben zu beſchraͤnken. Offenbar ſind dieſe Mittel nicht
wirkſam genug, oder wenigſtens allzulangſam wirkend,
um die tief eingewurzelten Vorurtheile des Landmanns
zu beſiegen, und ihn fuͤr ſolche neue Anſtalten zu ge-
winnen, ihm Sinn und Eifer fuͤr dieſelbe beyzubringen.
Vielmehr muß hier durchgegriffen, es muß nicht bloß
empfohlen, ſondern befohlen werden, und nur dann
iſt eine einigermaßen vollſtaͤndige Erreichung des Zwe-
ckes der Jnduſtrie-Schulen zu erwarten, wenn ebenſo,
wie bey dem gewoͤhnlichen Schulbeſuche, zur Regel
gemacht wird, daß in jedem Orte, wo eine
Kinder-Jnduſtrie-Schule beſteht, in dieſer
Schule jedes Kind, gehoͤre es, wem es wol-
le, jede Stunde zubringen muß, in An-
ſehung deren es ſich nicht ausweiſen kann,
daß es anderwaͤrts hinlaͤnglich, zweckmaͤßig,
und nicht uͤbertrieben beſchaͤftigt, oder we-
nigſtens unter gehoͤriger Aufſicht ſey.

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[95/0105] gelegen ſeyn muß, daß jedes Kind ſeiner kuͤnftigen Beſtimmung gemaͤß erzogen werde, hiezu aber allein beſtaͤndige, zweckmaͤßige, und doch nicht uͤbertriebene Beſchaͤftigung und Aufſicht der Kinder fuͤhren kann; ſo iſt es offenbar nicht angemeſſen, die Theilnahme an den Kinder-Jnduſtrie-Schulen, wie an einigen Orten geſchieht, dem freyen Willen der Eltern anheim zu ſtellen, und ruhig zuzuſehen, bis etwa Beyſpiele des guten Erfolgs in anderen Orten, wo ſolche Schulen beſtehen, ſie zur Theilnahme ermuntern, oder ſich wenigſtens auf eine bloße Empfehlung dieſer Schulen oder eine Einladung zur Theilnahme an den- ſelben zu beſchraͤnken. Offenbar ſind dieſe Mittel nicht wirkſam genug, oder wenigſtens allzulangſam wirkend, um die tief eingewurzelten Vorurtheile des Landmanns zu beſiegen, und ihn fuͤr ſolche neue Anſtalten zu ge- winnen, ihm Sinn und Eifer fuͤr dieſelbe beyzubringen. Vielmehr muß hier durchgegriffen, es muß nicht bloß empfohlen, ſondern befohlen werden, und nur dann iſt eine einigermaßen vollſtaͤndige Erreichung des Zwe- ckes der Jnduſtrie-Schulen zu erwarten, wenn ebenſo, wie bey dem gewoͤhnlichen Schulbeſuche, zur Regel gemacht wird, daß in jedem Orte, wo eine Kinder-Jnduſtrie-Schule beſteht, in dieſer Schule jedes Kind, gehoͤre es, wem es wol- le, jede Stunde zubringen muß, in An- ſehung deren es ſich nicht ausweiſen kann, daß es anderwaͤrts hinlaͤnglich, zweckmaͤßig, und nicht uͤbertrieben beſchaͤftigt, oder we- nigſtens unter gehoͤriger Aufſicht ſey.

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/105>, abgerufen am 21.11.2024.