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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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Geldmangel, selbst ihre Steuern und Abgaben nicht
aufzutreiben vermögen, und daher bey dem besten Wil-
len keine Beyträge dieser Art zu leisten im Stande
sind; es gibt Orte, wo auch die bemittelteren Einwoh-
ner, zum Theil schon deswegen, weil sie in den lezten
Hungerjahren allzusehr in Anspruch genommen wurden,
wenigstens nicht den Willen haben, hinreichende Bey-
träge zum Behuf einer solchen Anstalt zu liefern; es
gibt also Orte, wo, wenigstens so lange, bis die Ge-
meinde wieder besser zu Kräften gekommen seyn wird,
keine freywilligeu Beyträge erwartet werden dürfen.

§. 100.

An Orten nun, wo es an allen bis hieher aufge-
zählten Hülfsquellen entweder gänzlich mangelt, oder
dieselben wenigstens nicht zu Bestreitung des ganzen
Aufwandes hinreichen, können die dem Fortbestande
oder der Verbesserung bereits bestehender, oder der Er-
richtung neuer Jndustrie-Schulen im Wege stehenden
Hindernisse ohne höhere Unterstützung allerdings
nicht besiegt werden. Jedoch auch diese höhere Unter-
stützung hat sich indessen für manchen Ort wirklich ge-
funden. Mehrere Orte haben von der Oberamts-
leitung des Wohlthätigkeits-Vereins
,
mit welcher sie zunächst in Verbindung stehen, Bey-
träge zu Errichtung und Unterhaltung einer Jndustrie-
Schule erhalten; -- besonders aber hat die Central-
leitung
dieses Vereins seit mehreren Jahren nicht
nur keiner Gemeinde, welche um einen Beytrag zu
diesem Zwecke bey ihr angesucht, nnd die Nothwendig-
keit und Zweckmäßigkeit desselben gehörig nachgewiesen
hat, denselben verweigert, sondern sie hat sogar bey
verschiedenen Gelegenheiten aus eigenem Antriebe theils

Geldmangel, ſelbſt ihre Steuern und Abgaben nicht
aufzutreiben vermoͤgen, und daher bey dem beſten Wil-
len keine Beytraͤge dieſer Art zu leiſten im Stande
ſind; es gibt Orte, wo auch die bemittelteren Einwoh-
ner, zum Theil ſchon deswegen, weil ſie in den lezten
Hungerjahren allzuſehr in Anſpruch genommen wurden,
wenigſtens nicht den Willen haben, hinreichende Bey-
traͤge zum Behuf einer ſolchen Anſtalt zu liefern; es
gibt alſo Orte, wo, wenigſtens ſo lange, bis die Ge-
meinde wieder beſſer zu Kraͤften gekommen ſeyn wird,
keine freywilligeu Beytraͤge erwartet werden duͤrfen.

§. 100.

An Orten nun, wo es an allen bis hieher aufge-
zaͤhlten Huͤlfsquellen entweder gaͤnzlich mangelt, oder
dieſelben wenigſtens nicht zu Beſtreitung des ganzen
Aufwandes hinreichen, koͤnnen die dem Fortbeſtande
oder der Verbeſſerung bereits beſtehender, oder der Er-
richtung neuer Jnduſtrie-Schulen im Wege ſtehenden
Hinderniſſe ohne hoͤhere Unterſtuͤtzung allerdings
nicht beſiegt werden. Jedoch auch dieſe hoͤhere Unter-
ſtuͤtzung hat ſich indeſſen fuͤr manchen Ort wirklich ge-
funden. Mehrere Orte haben von der Oberamts-
leitung des Wohlthaͤtigkeits-Vereins
,
mit welcher ſie zunaͤchſt in Verbindung ſtehen, Bey-
traͤge zu Errichtung und Unterhaltung einer Jnduſtrie-
Schule erhalten; — beſonders aber hat die Central-
leitung
dieſes Vereins ſeit mehreren Jahren nicht
nur keiner Gemeinde, welche um einen Beytrag zu
dieſem Zwecke bey ihr angeſucht, nnd die Nothwendig-
keit und Zweckmaͤßigkeit deſſelben gehoͤrig nachgewieſen
hat, denſelben verweigert, ſondern ſie hat ſogar bey
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[136/0146] Geldmangel, ſelbſt ihre Steuern und Abgaben nicht aufzutreiben vermoͤgen, und daher bey dem beſten Wil- len keine Beytraͤge dieſer Art zu leiſten im Stande ſind; es gibt Orte, wo auch die bemittelteren Einwoh- ner, zum Theil ſchon deswegen, weil ſie in den lezten Hungerjahren allzuſehr in Anſpruch genommen wurden, wenigſtens nicht den Willen haben, hinreichende Bey- traͤge zum Behuf einer ſolchen Anſtalt zu liefern; es gibt alſo Orte, wo, wenigſtens ſo lange, bis die Ge- meinde wieder beſſer zu Kraͤften gekommen ſeyn wird, keine freywilligeu Beytraͤge erwartet werden duͤrfen. §. 100. An Orten nun, wo es an allen bis hieher aufge- zaͤhlten Huͤlfsquellen entweder gaͤnzlich mangelt, oder dieſelben wenigſtens nicht zu Beſtreitung des ganzen Aufwandes hinreichen, koͤnnen die dem Fortbeſtande oder der Verbeſſerung bereits beſtehender, oder der Er- richtung neuer Jnduſtrie-Schulen im Wege ſtehenden Hinderniſſe ohne hoͤhere Unterſtuͤtzung allerdings nicht beſiegt werden. Jedoch auch dieſe hoͤhere Unter- ſtuͤtzung hat ſich indeſſen fuͤr manchen Ort wirklich ge- funden. Mehrere Orte haben von der Oberamts- leitung des Wohlthaͤtigkeits-Vereins, mit welcher ſie zunaͤchſt in Verbindung ſtehen, Bey- traͤge zu Errichtung und Unterhaltung einer Jnduſtrie- Schule erhalten; — beſonders aber hat die Central- leitung dieſes Vereins ſeit mehreren Jahren nicht nur keiner Gemeinde, welche um einen Beytrag zu dieſem Zwecke bey ihr angeſucht, nnd die Nothwendig- keit und Zweckmaͤßigkeit deſſelben gehoͤrig nachgewieſen hat, denſelben verweigert, ſondern ſie hat ſogar bey verſchiedenen Gelegenheiten aus eigenem Antriebe theils

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/146>, abgerufen am 21.11.2024.