Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.einzelnen Gemeinden in vorgekommenen besonderen Fäl- §. 101. Wenn man sich nun aller oben aufgezählten 10
einzelnen Gemeinden in vorgekommenen beſonderen Faͤl- §. 101. Wenn man ſich nun aller oben aufgezaͤhlten 10
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0147" n="137"/> einzelnen Gemeinden in vorgekommenen beſonderen Faͤl-<lb/> len, theils <supplied>ſ</supplied>aͤmmtlichen eines Beytrags beduͤrftigen Ge-<lb/> meinden im Allgemeinen oͤffentlich einen ſolchen ange-<lb/> boten. Ja es haben ſogar mehrere Orte von <hi rendition="#g">des<lb/> Koͤniges und der Koͤniginn Majeſtaͤten</hi> be-<lb/> ſondere Beytraͤge zu dieſem Zwecke erhalten, ungeachtet<lb/> die Centralleitung des Wohlthaͤtigkeits-Vereins die<lb/> Mittel, aus welchen ſie Beytraͤge dieſer Art zu leiſten<lb/> vermoͤgend iſt, groͤßtentheils ebenfalls der Großmuth<lb/> beyder Koͤniglichen Majeſtaͤten verdankt.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 101.</head><lb/> <p>Wenn man ſich nun aller oben aufgezaͤhlten<lb/> Gruͤnde, und aller bereits gemachten ſo ſehr befriedi-<lb/> genden Erfahrungen ungeachtet an manchem Orte doch<lb/> nicht von der Nothwendigkeit, Wohlthaͤtigkeit, und Aus-<lb/> fuͤhrbarkeit ſolcher Kinder-Jnduſtrie-Schulen uͤberzeu-<lb/> zeugen, oder, wenn man ſich auch davon wirklich<lb/> uͤberzeugt hat, trotz aller Vorſchlaͤge, Aufmunterungen,<lb/> Aufforderungen, Ermahnungen, Anerbietungen, Un-<lb/> terſtuͤtzungen, und Erleichterungen doch nicht zur Er-<lb/> richtung einer ſolchen Schule entſchlieſſen, oder wenig-<lb/> ſtens nicht Anſtalt dazu treffen, oder das bereits An-<lb/> gefangene fortſetzen will, oder wenn man gar dem Ge-<lb/> deyhen bereits beſtehender Anſtalten dieſer Art durch<lb/> Schmaͤhungen, und auf andere Weiſe entgegen arbei-<lb/> tet, oder dieſelbe ſonſt zu ſtoͤren, oder gar wieder zu<lb/> zerſtoͤren ſucht; ſo kann offenbar der Grund hievon nur<lb/> darin liegen, — theils, daß die Gemeinden oder deren<lb/> Deputirte, oder die Lokalleitungen des Wohlthaͤtigkeits-<lb/> Vereins, oder die Gemeinderaͤthe, oder Gemeinde-<lb/> Vorſteher, beſonders auch die Orts-Geiſtlichen, <hi rendition="#g">nicht<lb/> uͤberall uͤber den Zweck und Nutzen der<lb/> <fw place="bottom" type="sig">10</fw><lb/></hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [137/0147]
einzelnen Gemeinden in vorgekommenen beſonderen Faͤl-
len, theils ſaͤmmtlichen eines Beytrags beduͤrftigen Ge-
meinden im Allgemeinen oͤffentlich einen ſolchen ange-
boten. Ja es haben ſogar mehrere Orte von des
Koͤniges und der Koͤniginn Majeſtaͤten be-
ſondere Beytraͤge zu dieſem Zwecke erhalten, ungeachtet
die Centralleitung des Wohlthaͤtigkeits-Vereins die
Mittel, aus welchen ſie Beytraͤge dieſer Art zu leiſten
vermoͤgend iſt, groͤßtentheils ebenfalls der Großmuth
beyder Koͤniglichen Majeſtaͤten verdankt.
§. 101.
Wenn man ſich nun aller oben aufgezaͤhlten
Gruͤnde, und aller bereits gemachten ſo ſehr befriedi-
genden Erfahrungen ungeachtet an manchem Orte doch
nicht von der Nothwendigkeit, Wohlthaͤtigkeit, und Aus-
fuͤhrbarkeit ſolcher Kinder-Jnduſtrie-Schulen uͤberzeu-
zeugen, oder, wenn man ſich auch davon wirklich
uͤberzeugt hat, trotz aller Vorſchlaͤge, Aufmunterungen,
Aufforderungen, Ermahnungen, Anerbietungen, Un-
terſtuͤtzungen, und Erleichterungen doch nicht zur Er-
richtung einer ſolchen Schule entſchlieſſen, oder wenig-
ſtens nicht Anſtalt dazu treffen, oder das bereits An-
gefangene fortſetzen will, oder wenn man gar dem Ge-
deyhen bereits beſtehender Anſtalten dieſer Art durch
Schmaͤhungen, und auf andere Weiſe entgegen arbei-
tet, oder dieſelbe ſonſt zu ſtoͤren, oder gar wieder zu
zerſtoͤren ſucht; ſo kann offenbar der Grund hievon nur
darin liegen, — theils, daß die Gemeinden oder deren
Deputirte, oder die Lokalleitungen des Wohlthaͤtigkeits-
Vereins, oder die Gemeinderaͤthe, oder Gemeinde-
Vorſteher, beſonders auch die Orts-Geiſtlichen, nicht
uͤberall uͤber den Zweck und Nutzen der
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