Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.zu den Professions- und Holzarbeiten werden haupt- §. 15. Auch werden die Kinder oft schon in dem zärte- §. 16. Allein leider gibt es ja auch schlechte Eltern, zu den Profeſſions- und Holzarbeiten werden haupt- §. 15. Auch werden die Kinder oft ſchon in dem zaͤrte- §. 16. Allein leider gibt es ja auch ſchlechte Eltern, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0025" n="15"/> zu den Profeſſions- und Holzarbeiten werden haupt-<lb/> ſaͤchlich die Knaben, — zum Gaͤnſehuͤten, zur Aufſicht<lb/> uͤber kleine Kinder, zum Spinnen, Stricken, Naͤhen ꝛc.<lb/> die Maͤdchen gebraucht; — ja es gibt Orte, wo die<lb/> Knaben ſo gut als die Maͤdchen zum Spinnen und<lb/> dergleichen Arbeiten angehalten werden.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 15.</head><lb/> <p>Auch werden die Kinder oft <hi rendition="#g">ſchon in dem zaͤrte-<lb/> ſten Alter</hi>, ſobald ſie nur einigermaßen Haͤnde und<lb/> Fuͤße zu gebrauchen im Stande und arbeitsfaͤhig ſind,<lb/> (zum Spulen z. B. ſchon vom 5ten oder 6ten Jahre<lb/> an, zum Spinnen, ſobald ſie nur eine Spindel regie-<lb/> ren koͤnnen, zum Viehhuͤten vom 6ten und 8ten Jahre<lb/> an, zum Treſchen und Beſorgen des Viehes im Stalle<lb/> vom 8ten bis 9ten Jahre an, und zu Feld-Arbeiten,<lb/> ſobald ſie nur einigermaßen erſtarkt ſind, vom 10 bis<lb/> 12ten Jahre an, —) und zwar <hi rendition="#g">bis ſie aus der<lb/> Schule kommen</hi>, und ſich zu einem Handwerk<lb/> oder in Knechts- oder Magddienſte begeben koͤnnen,<lb/> zu allen Arbeiten, denen ſie gewach<supplied>ſ</supplied>en ſind, und ſo<lb/> ſtrenge, als nur immer Kraͤfte und Zeit es ihnen ge-<lb/> ſtatten, angehalten.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 16.</head><lb/> <p>Allein leider gibt es ja auch <hi rendition="#g">ſchlechte Eltern,<lb/> Verwandte, und Pfleger,</hi> welche es aus Nach-<lb/> laͤßigkeit, Geiz, oder anderen verwerflichen Urſachen<lb/> verſaͤumen, die Kinder gehoͤrig zu beſchaͤftigen. —<lb/> Manche glauben zwar <hi rendition="#g">durch obrigkeitliche Auf-<lb/> ſicht und Strenge</hi> koͤnnen auch dieſe dazu angehal-<lb/> ten werden, ihre Pflicht zu erfuͤllen, und wirklich wird<lb/> von vielen gemeinſchaftlichen Oberaͤmtern und Ober-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [15/0025]
zu den Profeſſions- und Holzarbeiten werden haupt-
ſaͤchlich die Knaben, — zum Gaͤnſehuͤten, zur Aufſicht
uͤber kleine Kinder, zum Spinnen, Stricken, Naͤhen ꝛc.
die Maͤdchen gebraucht; — ja es gibt Orte, wo die
Knaben ſo gut als die Maͤdchen zum Spinnen und
dergleichen Arbeiten angehalten werden.
§. 15.
Auch werden die Kinder oft ſchon in dem zaͤrte-
ſten Alter, ſobald ſie nur einigermaßen Haͤnde und
Fuͤße zu gebrauchen im Stande und arbeitsfaͤhig ſind,
(zum Spulen z. B. ſchon vom 5ten oder 6ten Jahre
an, zum Spinnen, ſobald ſie nur eine Spindel regie-
ren koͤnnen, zum Viehhuͤten vom 6ten und 8ten Jahre
an, zum Treſchen und Beſorgen des Viehes im Stalle
vom 8ten bis 9ten Jahre an, und zu Feld-Arbeiten,
ſobald ſie nur einigermaßen erſtarkt ſind, vom 10 bis
12ten Jahre an, —) und zwar bis ſie aus der
Schule kommen, und ſich zu einem Handwerk
oder in Knechts- oder Magddienſte begeben koͤnnen,
zu allen Arbeiten, denen ſie gewachſen ſind, und ſo
ſtrenge, als nur immer Kraͤfte und Zeit es ihnen ge-
ſtatten, angehalten.
§. 16.
Allein leider gibt es ja auch ſchlechte Eltern,
Verwandte, und Pfleger, welche es aus Nach-
laͤßigkeit, Geiz, oder anderen verwerflichen Urſachen
verſaͤumen, die Kinder gehoͤrig zu beſchaͤftigen. —
Manche glauben zwar durch obrigkeitliche Auf-
ſicht und Strenge koͤnnen auch dieſe dazu angehal-
ten werden, ihre Pflicht zu erfuͤllen, und wirklich wird
von vielen gemeinſchaftlichen Oberaͤmtern und Ober-
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