Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.vielleicht mit Vortheil betrieben hatten, keineswegs §. 37. Allein schon zu Betreibung der Landwirth- vielleicht mit Vortheil betrieben hatten, keineswegs §. 37. Allein ſchon zu Betreibung der Landwirth- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0051" n="41"/> vielleicht mit Vortheil betrieben hatten, keineswegs<lb/> mehr hinreichenden Verdienſt und Unterhalt gewaͤhrt.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 37.</head><lb/> <p>Allein ſchon <hi rendition="#g">zu Betreibung der Landwirth-<lb/> ſchaft</hi> ſelbſt iſt eine Menge von Kunſtarbeiteu, z. B.<lb/> Holz-Arbeiten, Korbflechten ꝛc. noͤthig, und in keiner<lb/> Land- oder Hauswirthſchaft koͤnnen Arbeiten, wie z. B.<lb/> Spinnerey, Strickerey, Naͤherey ꝛc. entbehrt werden.<lb/> Schon oben iſt gezeigt worden, daß dem Landwirthe<lb/> und ſeinen Leuten, beſonders im Winter, ſo manche<lb/> muͤßige Stunde uͤbrig bleibt, und wie gut es waͤre,<lb/> wenn er in ſolchen Stunden dann nicht nur manches<lb/> fuͤr ſeine eigene Wirthſchaft erforderliche kleine Beduͤrfniß<lb/> ſelbſt verfertigen oder durch ſeine Leute verfertigen laſ-<lb/> ſen, und damit zuweilen eine Ausgabe erſparen, ſondern<lb/> auch durch irgend eine Neben-Arbeit ſich eine kleine<lb/> Neben-Einnahme verſchaffen koͤnnte. Nun gibt es<lb/> zwar vermoͤgliche Baͤuerinnen, welche ſchon um deß-<lb/> willen ihre Kinder nicht naͤhen, ſtricken ꝛc. lernen laſ-<lb/> ſen wollen, weil ſie aus anderen Vorurtheilen auf eine<lb/> Naͤherinn ꝛc. mit Verachtung herabzuſehen gewohnt<lb/> ſind. Allein in jedem Falle muß entweder der Land-<lb/> und Hauswirth ſolche Arbeiten ſelbſt verſtehen und<lb/> treiben, oder durch ſeine Leute treiben laſſen, oder es<lb/> muͤſſen beſondere Leute vorhanden ſeyn, welche ſie ge-<lb/> gen Bezahlung fuͤr ihn verfertigen; an dergleichen Leu-<lb/> ten iſt aber in manchem Orte ein eigentlicher den<lb/> uͤbrigen Bewohnern oft ſehr fuͤhlbarer und unangeneh-<lb/> mer Mangel.</p> </div><lb/> </body> </text> </TEI> [41/0051]
vielleicht mit Vortheil betrieben hatten, keineswegs
mehr hinreichenden Verdienſt und Unterhalt gewaͤhrt.
§. 37.
Allein ſchon zu Betreibung der Landwirth-
ſchaft ſelbſt iſt eine Menge von Kunſtarbeiteu, z. B.
Holz-Arbeiten, Korbflechten ꝛc. noͤthig, und in keiner
Land- oder Hauswirthſchaft koͤnnen Arbeiten, wie z. B.
Spinnerey, Strickerey, Naͤherey ꝛc. entbehrt werden.
Schon oben iſt gezeigt worden, daß dem Landwirthe
und ſeinen Leuten, beſonders im Winter, ſo manche
muͤßige Stunde uͤbrig bleibt, und wie gut es waͤre,
wenn er in ſolchen Stunden dann nicht nur manches
fuͤr ſeine eigene Wirthſchaft erforderliche kleine Beduͤrfniß
ſelbſt verfertigen oder durch ſeine Leute verfertigen laſ-
ſen, und damit zuweilen eine Ausgabe erſparen, ſondern
auch durch irgend eine Neben-Arbeit ſich eine kleine
Neben-Einnahme verſchaffen koͤnnte. Nun gibt es
zwar vermoͤgliche Baͤuerinnen, welche ſchon um deß-
willen ihre Kinder nicht naͤhen, ſtricken ꝛc. lernen laſ-
ſen wollen, weil ſie aus anderen Vorurtheilen auf eine
Naͤherinn ꝛc. mit Verachtung herabzuſehen gewohnt
ſind. Allein in jedem Falle muß entweder der Land-
und Hauswirth ſolche Arbeiten ſelbſt verſtehen und
treiben, oder durch ſeine Leute treiben laſſen, oder es
muͤſſen beſondere Leute vorhanden ſeyn, welche ſie ge-
gen Bezahlung fuͤr ihn verfertigen; an dergleichen Leu-
ten iſt aber in manchem Orte ein eigentlicher den
uͤbrigen Bewohnern oft ſehr fuͤhlbarer und unangeneh-
mer Mangel.
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