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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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stiger willkührlichen Benutzung und Verwendung über-
lassen
werden können. -- Eben so wenig kann diese
Verlegenheit eintreten, wenn die Arbeiten auf Bestel-
lung von Privatpersonen, Fabrikanten, Kaufleuten etc.
gefertigt worden sind, indem in diesem Falle nichts zu thun
ist, als die Fabrikate, wie auch wirklich in mehreren
württembergischen Jndustrie-Schulen geschieht, an
diejenige Personen, welche die Bestellung
gemacht haben,
abzuliefern, welche dann den be-
dungenen- auf beyden Seiten billig zu bestimmenden
Arbeitslohn zu der Casse des Jnstituts bezahlen. --
Hat es aber auch zu bestellten Arbeiten keine Gelegen-
heit gegeben, dann müssen freylich die Fabrikate den
Kindern abgenommen, in das Magazin der An-
stalt gebracht
, und unter obrigkeitlicher Leitung und
Aufsicht durch das Magazins- und Lehr-Personal so
vortheilhaft als möglich zum Besten der Jnstituts-Casse
verwerthet werden. Sehr oft kann diese Verwer-
thung ohne weiteres Statt finden, zuweilen kann es
aber auch räthlich oder nöthig seyn, die Fabrikate der Kinder
zuvor noch weiter, z. B. das Garn zu Strümpfen,
Socken, Flanell, Leinwand etc., den Flanell, die Lein-
wand etc. zu Kleidungsstücken etc., entweder durch die
Kinder selbst, oder auch durch Andere, verarbeiten
zu lassen
. -- Der Verkauf geschah dann bisher
bey den württembergischen Jndustrie-Schulen entweder
nnter der Hand, successive, nach billig regulirten
Preisen, im Jnstitut selbst, zum Theil an Kauf-
leute, oder auch commissionsweise durch Kauf-
leute
, oder auf öffentlichen Wochen- und
Jahr-Märkten,
wo dann das Jnstitut gewöhnlich
eine eigene Bude miethete, und zum Theil die weib-
lichen Mitglieder des Wohlthätigkeits-Vereins den Ver-

ſtiger willkuͤhrlichen Benutzung und Verwendung uͤber-
laſſen
werden koͤnnen. — Eben ſo wenig kann dieſe
Verlegenheit eintreten, wenn die Arbeiten auf Beſtel-
lung von Privatperſonen, Fabrikanten, Kaufleuten ꝛc.
gefertigt worden ſind, indem in dieſem Falle nichts zu thun
iſt, als die Fabrikate, wie auch wirklich in mehreren
wuͤrttembergiſchen Jnduſtrie-Schulen geſchieht, an
diejenige Perſonen, welche die Beſtellung
gemacht haben,
abzuliefern, welche dann den be-
dungenen- auf beyden Seiten billig zu beſtimmenden
Arbeitslohn zu der Caſſe des Jnſtituts bezahlen. —
Hat es aber auch zu beſtellten Arbeiten keine Gelegen-
heit gegeben, dann muͤſſen freylich die Fabrikate den
Kindern abgenommen, in das Magazin der An-
ſtalt gebracht
, und unter obrigkeitlicher Leitung und
Aufſicht durch das Magazins- und Lehr-Perſonal ſo
vortheilhaft als moͤglich zum Beſten der Jnſtituts-Caſſe
verwerthet werden. Sehr oft kann dieſe Verwer-
thung ohne weiteres Statt finden, zuweilen kann es
aber auch raͤthlich oder noͤthig ſeyn, die Fabrikate der Kinder
zuvor noch weiter, z. B. das Garn zu Struͤmpfen,
Socken, Flanell, Leinwand ꝛc., den Flanell, die Lein-
wand ꝛc. zu Kleidungsſtuͤcken ꝛc., entweder durch die
Kinder ſelbſt, oder auch durch Andere, verarbeiten
zu laſſen
. — Der Verkauf geſchah dann bisher
bey den wuͤrttembergiſchen Jnduſtrie-Schulen entweder
nnter der Hand, ſucceſſive, nach billig regulirten
Preiſen, im Jnſtitut ſelbſt, zum Theil an Kauf-
leute, oder auch commiſſionsweiſe durch Kauf-
leute
, oder auf oͤffentlichen Wochen- und
Jahr-Maͤrkten,
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[59/0069] ſtiger willkuͤhrlichen Benutzung und Verwendung uͤber- laſſen werden koͤnnen. — Eben ſo wenig kann dieſe Verlegenheit eintreten, wenn die Arbeiten auf Beſtel- lung von Privatperſonen, Fabrikanten, Kaufleuten ꝛc. gefertigt worden ſind, indem in dieſem Falle nichts zu thun iſt, als die Fabrikate, wie auch wirklich in mehreren wuͤrttembergiſchen Jnduſtrie-Schulen geſchieht, an diejenige Perſonen, welche die Beſtellung gemacht haben, abzuliefern, welche dann den be- dungenen- auf beyden Seiten billig zu beſtimmenden Arbeitslohn zu der Caſſe des Jnſtituts bezahlen. — Hat es aber auch zu beſtellten Arbeiten keine Gelegen- heit gegeben, dann muͤſſen freylich die Fabrikate den Kindern abgenommen, in das Magazin der An- ſtalt gebracht, und unter obrigkeitlicher Leitung und Aufſicht durch das Magazins- und Lehr-Perſonal ſo vortheilhaft als moͤglich zum Beſten der Jnſtituts-Caſſe verwerthet werden. Sehr oft kann dieſe Verwer- thung ohne weiteres Statt finden, zuweilen kann es aber auch raͤthlich oder noͤthig ſeyn, die Fabrikate der Kinder zuvor noch weiter, z. B. das Garn zu Struͤmpfen, Socken, Flanell, Leinwand ꝛc., den Flanell, die Lein- wand ꝛc. zu Kleidungsſtuͤcken ꝛc., entweder durch die Kinder ſelbſt, oder auch durch Andere, verarbeiten zu laſſen. — Der Verkauf geſchah dann bisher bey den wuͤrttembergiſchen Jnduſtrie-Schulen entweder nnter der Hand, ſucceſſive, nach billig regulirten Preiſen, im Jnſtitut ſelbſt, zum Theil an Kauf- leute, oder auch commiſſionsweiſe durch Kauf- leute, oder auf oͤffentlichen Wochen- und Jahr-Maͤrkten, wo dann das Jnſtitut gewoͤhnlich eine eigene Bude miethete, und zum Theil die weib- lichen Mitglieder des Wohlthaͤtigkeits-Vereins den Ver-

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/69>, abgerufen am 23.05.2024.