sich in der lezten Zeit übel gehalten haben, eine ange- messene Erinnerung, den anderen aber das gebührende Lob ertheilt werden; doch sollte bey dieser Censur außer den Lehrern und Vorstehern in der Regel niemand zugegen seyn, damit nicht das kindliche Vertrauen den Wir- kungen eines unzeitig gesteigerten Ehrgeizes weichen möge. -- Am Ende eines jeden Jahres aber sollte ver- mittelst des obengedachten Buches genau untersucht werden, welche Kinder sich im verflossenen Jahre durch Unfleiß und schlechtes Verhalten, und welche sich durch Fleiß und Wohlverhalten ausgezeichnet haben, worauf dann die Nahmen der bösen Kinder in ein mit schwarzer Decke, die Nahmen der guten Kinder aber in ein mit weisser, silber- oder goldfarbiger Decke versehenes, auch für die folgenden Jahre beyzu- behaltendes und fortzuführendes Buch, nach Umstän- den mit Unterscheidung der verschiedenen Grade des Uebel- oder Wohlverhaltens, eingetragen werden soll- ten. -- Um diese Zeit sollte dann alle Jahre zugleich auch ein öffentliches Schul- oder Kinderfest an irgend einem schönen Tage veranstaltet werden, welcher mit einer angemessenen Andacht, und einer für den Zweck des Festes passenden Rede, Vertheilung der den Kindern zugedachten Geschenke, öffentlicher jedoch nicht nahmentlicher Belobung der guten und Ermahnung der schlimmen Schüler eröffnet, außerdem aber ausschließlich unschuldigen Spielen und anderen Vergnügungen der Kinder im Freyen gewidmet, und, wo die Mittel dazu vorhanden sind, durch Gesang, Musik, und eine dem Alter der Kinder angemessene Bewir[t]hung derselben für sie verherrlicht werden könn- te; der an manchen Orten bey solchen Festen gewöhn- liche Tanz dürfte jedoch, da er so leicht in physisch-
ſich in der lezten Zeit uͤbel gehalten haben, eine ange- meſſene Erinnerung, den anderen aber das gebuͤhrende Lob ertheilt werden; doch ſollte bey dieſer Cenſur außer den Lehrern und Vorſtehern in der Regel niemand zugegen ſeyn, damit nicht das kindliche Vertrauen den Wir- kungen eines unzeitig geſteigerten Ehrgeizes weichen moͤge. — Am Ende eines jeden Jahres aber ſollte ver- mittelſt des obengedachten Buches genau unterſucht werden, welche Kinder ſich im verfloſſenen Jahre durch Unfleiß und ſchlechtes Verhalten, und welche ſich durch Fleiß und Wohlverhalten ausgezeichnet haben, worauf dann die Nahmen der boͤſen Kinder in ein mit ſchwarzer Decke, die Nahmen der guten Kinder aber in ein mit weiſſer, ſilber- oder goldfarbiger Decke verſehenes, auch fuͤr die folgenden Jahre beyzu- behaltendes und fortzufuͤhrendes Buch, nach Umſtaͤn- den mit Unterſcheidung der verſchiedenen Grade des Uebel- oder Wohlverhaltens, eingetragen werden ſoll- ten. — Um dieſe Zeit ſollte dann alle Jahre zugleich auch ein oͤffentliches Schul- oder Kinderfeſt an irgend einem ſchoͤnen Tage veranſtaltet werden, welcher mit einer angemeſſenen Andacht, und einer fuͤr den Zweck des Feſtes paſſenden Rede, Vertheilung der den Kindern zugedachten Geſchenke, oͤffentlicher jedoch nicht nahmentlicher Belobung der guten und Ermahnung der ſchlimmen Schuͤler eroͤffnet, außerdem aber ausſchließlich unſchuldigen Spielen und anderen Vergnuͤgungen der Kinder im Freyen gewidmet, und, wo die Mittel dazu vorhanden ſind, durch Geſang, Muſik, und eine dem Alter der Kinder angemeſſene Bewir[t]hung derſelben fuͤr ſie verherrlicht werden koͤnn- te; der an manchen Orten bey ſolchen Feſten gewoͤhn- liche Tanz duͤrfte jedoch, da er ſo leicht in phyſiſch-
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ſich in der lezten Zeit uͤbel gehalten haben, eine ange-
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Lehrern und Vorſtehern in der Regel niemand zugegen
ſeyn, damit nicht das kindliche Vertrauen den Wir-
kungen eines unzeitig geſteigerten Ehrgeizes weichen
moͤge. — Am Ende eines jeden Jahres aber ſollte ver-
mittelſt des obengedachten Buches genau unterſucht
werden, welche Kinder ſich im verfloſſenen Jahre durch
Unfleiß und ſchlechtes Verhalten, und welche ſich durch
Fleiß und Wohlverhalten ausgezeichnet haben, worauf
dann die Nahmen der boͤſen Kinder in ein mit
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in ein mit weiſſer, ſilber- oder goldfarbiger
Decke verſehenes, auch fuͤr die folgenden Jahre beyzu-
behaltendes und fortzufuͤhrendes Buch, nach Umſtaͤn-
den mit Unterſcheidung der verſchiedenen Grade des
Uebel- oder Wohlverhaltens, eingetragen werden ſoll-
ten. — Um dieſe Zeit ſollte dann alle Jahre zugleich
auch ein oͤffentliches Schul- oder Kinderfeſt
an irgend einem ſchoͤnen Tage veranſtaltet werden,
welcher mit einer angemeſſenen Andacht, und einer
fuͤr den Zweck des Feſtes paſſenden Rede, Vertheilung
der den Kindern zugedachten Geſchenke, oͤffentlicher
jedoch nicht nahmentlicher Belobung der guten und
Ermahnung der ſchlimmen Schuͤler eroͤffnet, außerdem
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Muſik, und eine dem Alter der Kinder angemeſſene
Bewirthung derſelben fuͤr ſie verherrlicht werden koͤnn-
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liche Tanz duͤrfte jedoch, da er ſo leicht in phyſiſch-
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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/82>, abgerufen am 16.02.2025.
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