Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.§. 60. Der Wechsel kann alle Stunden, oder auch je §. 60. Der Wechſel kann alle Stunden, oder auch je <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0087" n="77"/> <div n="1"> <head>§. 60.</head><lb/> <p>Der <hi rendition="#g">Wechſel</hi> kann alle Stunden, oder auch je<lb/> nur nach Verfluß mehrerer Stunden Statt finden, je<lb/> nachdem die Beduͤrfniſſe der Kinder es erfordern, und<lb/> der Elementar-Lehrer eine groͤßere oder kleinere Anzahl<lb/> von Kindern zu gleicher Zeit zu beſchaͤftigen im Stande<lb/> iſt. Es kann alſo auch dafuͤr geſorgt werden, daß nicht<lb/> nur uͤberhaupt <hi rendition="#g">die Lehrſchule</hi>, wie dieß die katho-<lb/> liſche Schul-Ordnung vorſchreibt, immer <hi rendition="#g">das Erſte<lb/> bleibt</hi>, und die Arbeits-Schule nur als ein Anhang<lb/> derſelben zu betrachten iſt, ſondern daß auch <hi rendition="#g">einzelne<lb/> Claſſen</hi> von Kindern, und ſelbſt <hi rendition="#g">einzelne Kinder</hi>,<lb/> welche den Elementar-Unterricht noch noͤthiger haben<lb/> als andere, <hi rendition="#g">oͤfter und laͤnger als dieſe</hi>, an dem<lb/> letzteren Theil nehmen. Es koͤnnen ferner bey dieſer<lb/> Einrichtung fuͤr den <hi rendition="#g">Elementar-Unterricht</hi> der-<lb/> jenigen Kinder, welche von ihren Eltern viel zu Haus-<lb/> und Feldarbeiten angehalten werden, und mithin den<lb/> Schul-Unterricht in Handarbeiten weniger, deſto mehr<lb/> aber den Elementar-Unterricht noͤthig haben, <hi rendition="#g">ſolche<lb/> Taͤge und Stunden gewaͤhlt werden, in<lb/> welchen ihre Eltern ſie am Beſten entbehren<lb/> koͤnnen,</hi> was um ſo eher geſchehen kann, als eben<lb/> dieſe Stunden auch ein Elementar-Schullehrer, welcher<lb/> vielleicht ebenfalls eigene Haus- und Feldgeſchaͤften hat,<lb/> am liebſten dem Schul-Unterrichte wiedmen wird. —<lb/><hi rendition="#g">Jm Allgemeinen</hi> laͤßt ſich jedoch in dieſer Hinſicht<lb/> nicht wohl etwas beſtimmen, vielmehr ſollte den geiſt-<lb/> lichen und weltlichen Vorſtehern eines jeden Ortes uͤber-<lb/> laſſen werden, unter Ruͤckſprache mit den Lehrern und<lb/> unter genauer Beruͤckſichtigung der beſonderen Verhaͤlt-<lb/> niſſe des Ortes und der einzelnen Ortsbewohner einen<lb/> - nach Beſchaffenheit der Jahrszeit und anderen Um-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [77/0087]
§. 60.
Der Wechſel kann alle Stunden, oder auch je
nur nach Verfluß mehrerer Stunden Statt finden, je
nachdem die Beduͤrfniſſe der Kinder es erfordern, und
der Elementar-Lehrer eine groͤßere oder kleinere Anzahl
von Kindern zu gleicher Zeit zu beſchaͤftigen im Stande
iſt. Es kann alſo auch dafuͤr geſorgt werden, daß nicht
nur uͤberhaupt die Lehrſchule, wie dieß die katho-
liſche Schul-Ordnung vorſchreibt, immer das Erſte
bleibt, und die Arbeits-Schule nur als ein Anhang
derſelben zu betrachten iſt, ſondern daß auch einzelne
Claſſen von Kindern, und ſelbſt einzelne Kinder,
welche den Elementar-Unterricht noch noͤthiger haben
als andere, oͤfter und laͤnger als dieſe, an dem
letzteren Theil nehmen. Es koͤnnen ferner bey dieſer
Einrichtung fuͤr den Elementar-Unterricht der-
jenigen Kinder, welche von ihren Eltern viel zu Haus-
und Feldarbeiten angehalten werden, und mithin den
Schul-Unterricht in Handarbeiten weniger, deſto mehr
aber den Elementar-Unterricht noͤthig haben, ſolche
Taͤge und Stunden gewaͤhlt werden, in
welchen ihre Eltern ſie am Beſten entbehren
koͤnnen, was um ſo eher geſchehen kann, als eben
dieſe Stunden auch ein Elementar-Schullehrer, welcher
vielleicht ebenfalls eigene Haus- und Feldgeſchaͤften hat,
am liebſten dem Schul-Unterrichte wiedmen wird. —
Jm Allgemeinen laͤßt ſich jedoch in dieſer Hinſicht
nicht wohl etwas beſtimmen, vielmehr ſollte den geiſt-
lichen und weltlichen Vorſtehern eines jeden Ortes uͤber-
laſſen werden, unter Ruͤckſprache mit den Lehrern und
unter genauer Beruͤckſichtigung der beſonderen Verhaͤlt-
niſſe des Ortes und der einzelnen Ortsbewohner einen
- nach Beſchaffenheit der Jahrszeit und anderen Um-
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