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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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§. 60.

Der Wechsel kann alle Stunden, oder auch je
nur nach Verfluß mehrerer Stunden Statt finden, je
nachdem die Bedürfnisse der Kinder es erfordern, und
der Elementar-Lehrer eine größere oder kleinere Anzahl
von Kindern zu gleicher Zeit zu beschäftigen im Stande
ist. Es kann also auch dafür gesorgt werden, daß nicht
nur überhaupt die Lehrschule, wie dieß die katho-
lische Schul-Ordnung vorschreibt, immer das Erste
bleibt
, und die Arbeits-Schule nur als ein Anhang
derselben zu betrachten ist, sondern daß auch einzelne
Classen
von Kindern, und selbst einzelne Kinder,
welche den Elementar-Unterricht noch nöthiger haben
als andere, öfter und länger als diese, an dem
letzteren Theil nehmen. Es können ferner bey dieser
Einrichtung für den Elementar-Unterricht der-
jenigen Kinder, welche von ihren Eltern viel zu Haus-
und Feldarbeiten angehalten werden, und mithin den
Schul-Unterricht in Handarbeiten weniger, desto mehr
aber den Elementar-Unterricht nöthig haben, solche
Täge und Stunden gewählt werden, in
welchen ihre Eltern sie am Besten entbehren
können,
was um so eher geschehen kann, als eben
diese Stunden auch ein Elementar-Schullehrer, welcher
vielleicht ebenfalls eigene Haus- und Feldgeschäften hat,
am liebsten dem Schul-Unterrichte wiedmen wird. --
Jm Allgemeinen läßt sich jedoch in dieser Hinsicht
nicht wohl etwas bestimmen, vielmehr sollte den geist-
lichen und weltlichen Vorstehern eines jeden Ortes über-
lassen werden, unter Rücksprache mit den Lehrern und
unter genauer Berücksichtigung der besonderen Verhält-
nisse des Ortes und der einzelnen Ortsbewohner einen
- nach Beschaffenheit der Jahrszeit und anderen Um-

§. 60.

Der Wechſel kann alle Stunden, oder auch je
nur nach Verfluß mehrerer Stunden Statt finden, je
nachdem die Beduͤrfniſſe der Kinder es erfordern, und
der Elementar-Lehrer eine groͤßere oder kleinere Anzahl
von Kindern zu gleicher Zeit zu beſchaͤftigen im Stande
iſt. Es kann alſo auch dafuͤr geſorgt werden, daß nicht
nur uͤberhaupt die Lehrſchule, wie dieß die katho-
liſche Schul-Ordnung vorſchreibt, immer das Erſte
bleibt
, und die Arbeits-Schule nur als ein Anhang
derſelben zu betrachten iſt, ſondern daß auch einzelne
Claſſen
von Kindern, und ſelbſt einzelne Kinder,
welche den Elementar-Unterricht noch noͤthiger haben
als andere, oͤfter und laͤnger als dieſe, an dem
letzteren Theil nehmen. Es koͤnnen ferner bey dieſer
Einrichtung fuͤr den Elementar-Unterricht der-
jenigen Kinder, welche von ihren Eltern viel zu Haus-
und Feldarbeiten angehalten werden, und mithin den
Schul-Unterricht in Handarbeiten weniger, deſto mehr
aber den Elementar-Unterricht noͤthig haben, ſolche
Taͤge und Stunden gewaͤhlt werden, in
welchen ihre Eltern ſie am Beſten entbehren
koͤnnen,
was um ſo eher geſchehen kann, als eben
dieſe Stunden auch ein Elementar-Schullehrer, welcher
vielleicht ebenfalls eigene Haus- und Feldgeſchaͤften hat,
am liebſten dem Schul-Unterrichte wiedmen wird. —
Jm Allgemeinen laͤßt ſich jedoch in dieſer Hinſicht
nicht wohl etwas beſtimmen, vielmehr ſollte den geiſt-
lichen und weltlichen Vorſtehern eines jeden Ortes uͤber-
laſſen werden, unter Ruͤckſprache mit den Lehrern und
unter genauer Beruͤckſichtigung der beſonderen Verhaͤlt-
niſſe des Ortes und der einzelnen Ortsbewohner einen
- nach Beſchaffenheit der Jahrszeit und anderen Um-

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[77/0087] §. 60. Der Wechſel kann alle Stunden, oder auch je nur nach Verfluß mehrerer Stunden Statt finden, je nachdem die Beduͤrfniſſe der Kinder es erfordern, und der Elementar-Lehrer eine groͤßere oder kleinere Anzahl von Kindern zu gleicher Zeit zu beſchaͤftigen im Stande iſt. Es kann alſo auch dafuͤr geſorgt werden, daß nicht nur uͤberhaupt die Lehrſchule, wie dieß die katho- liſche Schul-Ordnung vorſchreibt, immer das Erſte bleibt, und die Arbeits-Schule nur als ein Anhang derſelben zu betrachten iſt, ſondern daß auch einzelne Claſſen von Kindern, und ſelbſt einzelne Kinder, welche den Elementar-Unterricht noch noͤthiger haben als andere, oͤfter und laͤnger als dieſe, an dem letzteren Theil nehmen. Es koͤnnen ferner bey dieſer Einrichtung fuͤr den Elementar-Unterricht der- jenigen Kinder, welche von ihren Eltern viel zu Haus- und Feldarbeiten angehalten werden, und mithin den Schul-Unterricht in Handarbeiten weniger, deſto mehr aber den Elementar-Unterricht noͤthig haben, ſolche Taͤge und Stunden gewaͤhlt werden, in welchen ihre Eltern ſie am Beſten entbehren koͤnnen, was um ſo eher geſchehen kann, als eben dieſe Stunden auch ein Elementar-Schullehrer, welcher vielleicht ebenfalls eigene Haus- und Feldgeſchaͤften hat, am liebſten dem Schul-Unterrichte wiedmen wird. — Jm Allgemeinen laͤßt ſich jedoch in dieſer Hinſicht nicht wohl etwas beſtimmen, vielmehr ſollte den geiſt- lichen und weltlichen Vorſtehern eines jeden Ortes uͤber- laſſen werden, unter Ruͤckſprache mit den Lehrern und unter genauer Beruͤckſichtigung der beſonderen Verhaͤlt- niſſe des Ortes und der einzelnen Ortsbewohner einen - nach Beſchaffenheit der Jahrszeit und anderen Um-

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/87>, abgerufen am 18.05.2024.