Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken-Philosophia, oder auffrichtige Untersuchung derer von vielen super-klugen Weibern hochgehaltenen Aberglauben. Bd. 1. Chemnitz, 1705.Weibern hochgehaltenen Aberglauben. vermutzet werde/ sondern wird darüber halten/daß davon ordentlich abgeschnitten werde/ daß es stets gleich bleibe/ auch niemand mehr ab- schneide/ als es zu Sättigung des Hungers be- darff/ damit nicht alle Winckel voll Stücken ver- dorret Brod gefunden werden. Wer demnach also seine Sache anstellet/ dessen Nahrung nimmt zu/ Prov. 24. v. 4. und trifft solcher Gestalt das Sprichwort ein: Wer will werden reich/ der schneid das Brod fein gleich. Dargegen will ich aber einen ieglichen versichern/ daß von dem blossen Brod gleich schneiden keiner wird reich werden/ wenn nicht das übrige ordentliche Hauß- halten mit darzu genommen wird. Das 39. Capitel. Wenn zu Grabe gelautet wird/ soll DIeser Aberglauben wird nicht allenthal- man E 4
Weibern hochgehaltenen Aberglauben. vermutzet werde/ ſondern wird daruͤber halten/daß davon ordentlich abgeſchnitten werde/ daß es ſtets gleich bleibe/ auch niemand mehr ab- ſchneide/ als es zu Saͤttigung des Hungers be- darff/ damit nicht alle Winckel voll Stuͤcken ver- dorret Brod gefunden werden. Wer demnach alſo ſeine Sache anſtellet/ deſſen Nahrung nimmt zu/ Prov. 24. v. 4. und trifft ſolcher Geſtalt das Sprichwort ein: Wer will werden reich/ der ſchneid das Brod fein gleich. Dargegen will ich aber einen ieglichen verſichern/ daß von dem bloſſen Brod gleich ſchneiden keiner wird reich werden/ wenn nicht das uͤbrige ordentliche Hauß- halten mit darzu genommen wird. Das 39. Capitel. Wenn zu Grabe gelautet wird/ ſoll DIeſer Aberglauben wird nicht allenthal- man E 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0093" n="71"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#fr">Weibern hochgehaltenen Aberglauben.</hi></fw><lb/> vermutzet werde/ ſondern wird daruͤber halten/<lb/> daß davon ordentlich abgeſchnitten werde/ daß<lb/> es ſtets gleich bleibe/ auch niemand mehr ab-<lb/> ſchneide/ als es zu Saͤttigung des Hungers be-<lb/> darff/ damit nicht alle Winckel voll Stuͤcken ver-<lb/> dorret Brod gefunden werden. Wer demnach<lb/> alſo ſeine Sache anſtellet/ deſſen Nahrung nimmt<lb/> zu/ <hi rendition="#aq">Prov. 24. v.</hi> 4. und trifft ſolcher Geſtalt das<lb/> Sprichwort ein: Wer will werden reich/ der<lb/> ſchneid das Brod fein gleich. Dargegen will<lb/> ich aber einen ieglichen verſichern/ daß von dem<lb/> bloſſen Brod gleich ſchneiden keiner wird reich<lb/> werden/ wenn nicht das uͤbrige ordentliche Hauß-<lb/> halten mit darzu genommen wird.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">Das 39. Capitel.</hi> </head><lb/> <argument> <p>Wenn zu Grabe gelautet wird/ ſoll<lb/><hi rendition="#c">man nicht eſſen/ ſonſt thun einem die<lb/> Zaͤhne weh.</hi></p> </argument><lb/> <p><hi rendition="#in">D</hi>Ieſer Aberglauben wird nicht allenthal-<lb/> ben/ ſondern nur an etlichen Orten in Thuͤ-<lb/> ringen/ und ſonderlich auff denen Doͤrf-<lb/> fern/ getrieben. Wie gewiß aber ſolch alber<lb/> Vorgeben eintreffe/ kan man leicht in denen<lb/> Staͤdten/ allwo man von dieſer Thorheit nichts<lb/> weiß/ gewahr werden. Denn an vielen Oer-<lb/> tern/ wo der Gebrauch iſt/ daß gleich Mittags<lb/> um Eſſens-Zeit zu Grabe gelautet wird/ kehret<lb/> <fw place="bottom" type="sig">E 4</fw><fw place="bottom" type="catch">man</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [71/0093]
Weibern hochgehaltenen Aberglauben.
vermutzet werde/ ſondern wird daruͤber halten/
daß davon ordentlich abgeſchnitten werde/ daß
es ſtets gleich bleibe/ auch niemand mehr ab-
ſchneide/ als es zu Saͤttigung des Hungers be-
darff/ damit nicht alle Winckel voll Stuͤcken ver-
dorret Brod gefunden werden. Wer demnach
alſo ſeine Sache anſtellet/ deſſen Nahrung nimmt
zu/ Prov. 24. v. 4. und trifft ſolcher Geſtalt das
Sprichwort ein: Wer will werden reich/ der
ſchneid das Brod fein gleich. Dargegen will
ich aber einen ieglichen verſichern/ daß von dem
bloſſen Brod gleich ſchneiden keiner wird reich
werden/ wenn nicht das uͤbrige ordentliche Hauß-
halten mit darzu genommen wird.
Das 39. Capitel.
Wenn zu Grabe gelautet wird/ ſoll
man nicht eſſen/ ſonſt thun einem die
Zaͤhne weh.
DIeſer Aberglauben wird nicht allenthal-
ben/ ſondern nur an etlichen Orten in Thuͤ-
ringen/ und ſonderlich auff denen Doͤrf-
fern/ getrieben. Wie gewiß aber ſolch alber
Vorgeben eintreffe/ kan man leicht in denen
Staͤdten/ allwo man von dieſer Thorheit nichts
weiß/ gewahr werden. Denn an vielen Oer-
tern/ wo der Gebrauch iſt/ daß gleich Mittags
um Eſſens-Zeit zu Grabe gelautet wird/ kehret
man
E 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |