Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870.Ein Rückblick ins 18. Jahrhundert. befohlen,1 den Baumwollspinnern sogar Jahresprämiengezahlt.2 Niedere Steuern, Freiheit von jeder Meister- abgabe und von Einquartierung für die Weber und Spinner, volle Gleichstellung von Stadt und Land für diese Gewerbe, Einrichtung von Schauanstalten, Woll- magazine, Gewährung von Staatsdarlehen, von Pensio- nen an Lyoner und Schweizer Seidenweber neben dem Webelohn, den sie vom Fabrikanten erhielten; das waren die früher schon beliebten, jetzt noch mehr ausgebildeten Mittel. Wesentlich war die Sorge für die kleinen Handwerker, die für Verleger und Fabriken arbeiteten; es war das um so wichtiger, als die Hausindustrie damals noch fast die allgemeine Form war, in der die gesammte Eisen- und Gewebeindustrie sich bewegte. Die wohlhabenderen Meister arbeiteten auf eigene Rechnung und verkauften an die Verleger; die ärmeren erhielten den Rohstoff vom Verleger und hatten die fertige Waare abzuliefern. Für diese Handwerker sind die Edikte bemüht, Kredit und Rohstoff zu schaffen, für die Fabri- kanten Sicherheit des ihnen gehörigen Rohstoffes durch strenge Strafen gegen Veruntreuung, durch ein 1756 eingeführtes Separations- und Vindikationsrecht, das ihnen im Konkurse der kleinen Meister die gelieferten Rohstoffe an sich zu nehmen erlaubt. Im Verhältniß beider zu einander wird strenge darüber gewacht, daß kein Betrug, keine Uebervortheilung, kein unbilliger Nothverkauf stattfinde. 1 Mirabeau III. 74. 78. 2 Novum Corpus Const. Pruss. 1753. S. 455.
Ein Rückblick ins 18. Jahrhundert. befohlen,1 den Baumwollſpinnern ſogar Jahresprämiengezahlt.2 Niedere Steuern, Freiheit von jeder Meiſter- abgabe und von Einquartierung für die Weber und Spinner, volle Gleichſtellung von Stadt und Land für dieſe Gewerbe, Einrichtung von Schauanſtalten, Woll- magazine, Gewährung von Staatsdarlehen, von Penſio- nen an Lyoner und Schweizer Seidenweber neben dem Webelohn, den ſie vom Fabrikanten erhielten; das waren die früher ſchon beliebten, jetzt noch mehr ausgebildeten Mittel. Weſentlich war die Sorge für die kleinen Handwerker, die für Verleger und Fabriken arbeiteten; es war das um ſo wichtiger, als die Hausinduſtrie damals noch faſt die allgemeine Form war, in der die geſammte Eiſen- und Gewebeinduſtrie ſich bewegte. Die wohlhabenderen Meiſter arbeiteten auf eigene Rechnung und verkauften an die Verleger; die ärmeren erhielten den Rohſtoff vom Verleger und hatten die fertige Waare abzuliefern. Für dieſe Handwerker ſind die Edikte bemüht, Kredit und Rohſtoff zu ſchaffen, für die Fabri- kanten Sicherheit des ihnen gehörigen Rohſtoffes durch ſtrenge Strafen gegen Veruntreuung, durch ein 1756 eingeführtes Separations- und Vindikationsrecht, das ihnen im Konkurſe der kleinen Meiſter die gelieferten Rohſtoffe an ſich zu nehmen erlaubt. Im Verhältniß beider zu einander wird ſtrenge darüber gewacht, daß kein Betrug, keine Uebervortheilung, kein unbilliger Nothverkauf ſtattfinde. 1 Mirabeau III. 74. 78. 2 Novum Corpus Const. Pruss. 1753. S. 455.
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gezahlt. 2 Niedere Steuern, Freiheit von jeder Meiſter-
abgabe und von Einquartierung für die Weber und
Spinner, volle Gleichſtellung von Stadt und Land für
dieſe Gewerbe, Einrichtung von Schauanſtalten, Woll-
magazine, Gewährung von Staatsdarlehen, von Penſio-
nen an Lyoner und Schweizer Seidenweber neben dem
Webelohn, den ſie vom Fabrikanten erhielten; das waren
die früher ſchon beliebten, jetzt noch mehr ausgebildeten
Mittel. Weſentlich war die Sorge für die kleinen
Handwerker, die für Verleger und Fabriken arbeiteten;
es war das um ſo wichtiger, als die Hausinduſtrie
damals noch faſt die allgemeine Form war, in der die
geſammte Eiſen- und Gewebeinduſtrie ſich bewegte. Die
wohlhabenderen Meiſter arbeiteten auf eigene Rechnung
und verkauften an die Verleger; die ärmeren erhielten
den Rohſtoff vom Verleger und hatten die fertige
Waare abzuliefern. Für dieſe Handwerker ſind die Edikte
bemüht, Kredit und Rohſtoff zu ſchaffen, für die Fabri-
kanten Sicherheit des ihnen gehörigen Rohſtoffes durch
ſtrenge Strafen gegen Veruntreuung, durch ein 1756
eingeführtes Separations- und Vindikationsrecht, das
ihnen im Konkurſe der kleinen Meiſter die gelieferten
Rohſtoffe an ſich zu nehmen erlaubt. Im Verhältniß
beider zu einander wird ſtrenge darüber gewacht, daß
kein Betrug, keine Uebervortheilung, kein unbilliger
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