tigen Ehe entschlossen haben, wenn nicht eure reine und hertzliche Liebe mein Hertz aufs neue empfindlich gemacht, und in Er- wegung eurer bißherigen tugendhafften Aufführung dahin gereitzet hätte, mich selbst zu eurer künfftigen Gemahlin anzu- tragen. Es stehet derowegen in eurem Ge- fallen, ob wir sogleich Morgen an eurem Geburts-Tage uns, in Ermanglung eines Priesters und anderer Zeugen, in GOttes und der Heil. Engel erbethener Gegenwart selbst zusammen trauen, und hinführo ein- ander als eheliche Christen-Leute beywoh- nen wollen. Denn weil ich eurer zu mir tra- genden Liebe und Treue völlig versichert bin, so könnet ihr im gegentheil vollkom- men glauben, daß ich euch in diesen Stücken nichts schuldig bleiben werde. Eure Fröm- migkeit Tugend und Auffrichtigkeit dienen mir zu Bürgen, daß ihr mir dergleichen selbst eigenen Antrag meiner Person vor keine leichtfertige Geilheit und ärgerliche Brunst auslegen werdet, denn da ihr aus Uberei- lung mehr gelobet habt, als GOTT und Menschen von euch forderten, doch aber ehe löblich zu sterben, als solches zu brechen ge- sonnen waret; Habe ich in dieser Einsamkeit, uns beyde zu vergnügen, den Ausspruch zu thun mich gezwungen gesehen. Nehmet demnach die von euch so sehr geliebte Witt- be des seel. van Leuvens, und lebet nach euren Versprechen führohin mit derselben nim-
mer-
tigen Ehe entſchloſſen haben, wenn nicht eure reine und hertzliche Liebe mein Hertz aufs neue empfindlich gemacht, und in Er- wegung eurer bißherigen tugendhafften Auffuͤhrung dahin gereitzet haͤtte, mich ſelbſt zu eurer kuͤnfftigen Gemahlin anzu- tragen. Es ſtehet derowegen in eurem Ge- fallen, ob wir ſogleich Morgen an eurem Geburts-Tage uns, in Ermanglung eines Prieſters und anderer Zeugen, in GOttes und der Heil. Engel erbethener Gegenwart ſelbſt zuſammen trauen, und hinfuͤhro ein- ander als eheliche Chriſten-Leute beywoh- nen wollen. Denn weil ich eurer zu mir tra- genden Liebe und Treue voͤllig verſichert bin, ſo koͤnnet ihr im gegentheil vollkom- men glauben, daß ich euch in dieſen Stuͤcken nichts ſchuldig bleiben werde. Eure Froͤm- migkeit Tugend und Auffrichtigkeit dienen mir zu Buͤrgen, daß ihr mir dergleichen ſelbſt eigenen Antrag meiner Perſon vor keine leichtfertige Geilheit und aͤrgerliche Brunſt auslegen werdet, denn da ihr aus Uberei- lung mehr gelobet habt, als GOTT und Menſchen von euch forderten, doch aber ehe loͤblich zu ſterben, als ſolches zu brechen ge- ſonnen waret; Habe ich in dieſer Einſamkeit, uns beyde zu vergnuͤgen, den Ausſpruch zu thun mich gezwungen geſehen. Nehmet demnach die von euch ſo ſehr geliebte Witt- be des ſeel. van Leuvens, und lebet nach euren Verſprechen fuͤhrohin mit derſelben nim-
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tigen Ehe entſchloſſen haben, wenn nicht
eure reine und hertzliche Liebe mein Hertz
aufs neue empfindlich gemacht, und in Er-
wegung eurer bißherigen tugendhafften
Auffuͤhrung dahin gereitzet haͤtte, mich
ſelbſt zu eurer kuͤnfftigen Gemahlin anzu-
tragen. Es ſtehet derowegen in eurem Ge-
fallen, ob wir ſogleich Morgen an eurem
Geburts-Tage uns, in Ermanglung eines
Prieſters und anderer Zeugen, in GOttes
und der Heil. Engel erbethener Gegenwart
ſelbſt zuſammen trauen, und hinfuͤhro ein-
ander als eheliche Chriſten-Leute beywoh-
nen wollen. Denn weil ich eurer zu mir tra-
genden Liebe und Treue voͤllig verſichert
bin, ſo koͤnnet ihr im gegentheil vollkom-
men glauben, daß ich euch in dieſen Stuͤcken
nichts ſchuldig bleiben werde. Eure Froͤm-
migkeit Tugend und Auffrichtigkeit dienen
mir zu Buͤrgen, daß ihr mir dergleichen ſelbſt
eigenen Antrag meiner Perſon vor keine
leichtfertige Geilheit und aͤrgerliche Brunſt
auslegen werdet, denn da ihr aus Uberei-
lung mehr gelobet habt, als GOTT und
Menſchen von euch forderten, doch aber ehe
loͤblich zu ſterben, als ſolches zu brechen ge-
ſonnen waret; Habe ich in dieſer Einſamkeit,
uns beyde zu vergnuͤgen, den Ausſpruch zu
thun mich gezwungen geſehen. Nehmet
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
1731 erschien die Erstausgabe. Die zweite Auflage… [mehr]
1731 erschien die Erstausgabe. Die zweite Auflage folgte schon 1732. Zum Zeitpunkt der Digitalisierung stand nur die dritte Auflage von 1740 zur Verfügung. (Link zur Erstausgabe: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:1-459276)
Gisander [i. e. Schnabel, Johann Gottfried]: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer. 3. Aufl. Bd. 1. Nordhausen, 1740, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schnabel_fata01_1740/276>, abgerufen am 24.11.2024.
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