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Gisander [i. e. Schnabel, Johann Gottfried]: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer. Bd. 3. Nordhausen, 1739.

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welchen Anstalten wir Bedienten so gleich abneh-
men konten, daß er Morgen einen Duell vorhätte.
Allein, alle diese Anstalten waren vergebens, her-
gegen unser Schrecken nicht geringer, da gleich
nach angebrochenem Tage ein Ober-Officier mit
4. Mann in meines Herrn Zimmer getreten kam,
ihm Arrest ankündigte, ein Unter-Officier mit 8.
Mann aber, die Wache aussen vor dem Zimmer
hielt, und nachdem alle Bedienten heraus gewiesen
waren, niemanden als den Cammer-Diener und
mich aus und ein passiren liessen. Anfänglich ver-
meyneten wir Bedienten, es geschähe dieses alles
nur, um das vorhabende Duell zu hintertreiben,
erfuhren aber bald, daß mein Herr nicht allein von
der prostituirten Dame, sondern auch noch von
einer höhern Person actionirt werde. Anfänglich
mochte es nicht allzuwohl um ihn gestanden haben,
weil er sich aber mit dem Munde und der Feder
wohl zu helffen wuste, über dieses sehr viel gute
Freunde und Vorsprecher hatte, kam es endlich
nach einem 6. wöchentlichen Arrest dahin, daß er
etliche 1000. Thaler Straffe geben und angeloben
muste, binnen drey Tagen die Residentz-Stadt zu
verlassen, und sich wenigstens drey Jahr lang aus-
serhalb Deutschlandes in fremden Ländern aufzu-
halten, wie ihm denn auch nicht mehr als drey
Wochen Zeit erlaubt war, in diesem Lande zu blei-
ben, um seine Sachen in Ordnung zu bringen und
sich Reise-fertig zu machen. Dieses letztere war eben
so nöthig nicht, denn seit dem er geschworen, die Frau
von A.* zu prostituiren, hatte er bereits alle An-
stalten zu einer Reise nach Franckreich machen las-

sen,
III. Theil. (B b)

welchen Anſtalten wir Bedienten ſo gleich abneh-
men konten, daß er Morgen einen Duell vorhaͤtte.
Allein, alle dieſe Anſtalten waren vergebens, her-
gegen unſer Schrecken nicht geringer, da gleich
nach angebrochenem Tage ein Ober-Officier mit
4. Mann in meines Herrn Zimmer getreten kam,
ihm Arreſt ankuͤndigte, ein Unter-Officier mit 8.
Mann aber, die Wache auſſen vor dem Zimmer
hielt, und nachdem alle Bedienten heraus gewieſen
waren, niemanden als den Cammer-Diener und
mich aus und ein paſſiren lieſſen. Anfaͤnglich ver-
meyneten wir Bedienten, es geſchaͤhe dieſes alles
nur, um das vorhabende Duell zu hintertreiben,
erfuhren aber bald, daß mein Herr nicht allein von
der proſtituirten Dame, ſondern auch noch von
einer hoͤhern Perſon actionirt werde. Anfaͤnglich
mochte es nicht allzuwohl um ihn geſtanden haben,
weil er ſich aber mit dem Munde und der Feder
wohl zu helffen wuſte, uͤber dieſes ſehr viel gute
Freunde und Vorſprecher hatte, kam es endlich
nach einem 6. woͤchentlichen Arreſt dahin, daß er
etliche 1000. Thaler Straffe geben und angeloben
muſte, binnen drey Tagen die Reſidentz-Stadt zu
verlaſſen, und ſich wenigſtens drey Jahr lang auſ-
ſerhalb Deutſchlandes in fremden Laͤndern aufzu-
halten, wie ihm denn auch nicht mehr als drey
Wochen Zeit erlaubt war, in dieſem Lande zu blei-
ben, um ſeine Sachen in Ordnung zu bringen und
ſich Reiſe-fertig zu machen. Dieſes letztere war eben
ſo noͤthig nicht, denn ſeit dem er geſchworen, die Frau
von A.* zu proſtituiren, hatte er bereits alle An-
ſtalten zu einer Reiſe nach Franckreich machen laſ-

ſen,
III. Theil. (B b)
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[385/0393] welchen Anſtalten wir Bedienten ſo gleich abneh- men konten, daß er Morgen einen Duell vorhaͤtte. Allein, alle dieſe Anſtalten waren vergebens, her- gegen unſer Schrecken nicht geringer, da gleich nach angebrochenem Tage ein Ober-Officier mit 4. Mann in meines Herrn Zimmer getreten kam, ihm Arreſt ankuͤndigte, ein Unter-Officier mit 8. Mann aber, die Wache auſſen vor dem Zimmer hielt, und nachdem alle Bedienten heraus gewieſen waren, niemanden als den Cammer-Diener und mich aus und ein paſſiren lieſſen. Anfaͤnglich ver- meyneten wir Bedienten, es geſchaͤhe dieſes alles nur, um das vorhabende Duell zu hintertreiben, erfuhren aber bald, daß mein Herr nicht allein von der proſtituirten Dame, ſondern auch noch von einer hoͤhern Perſon actionirt werde. Anfaͤnglich mochte es nicht allzuwohl um ihn geſtanden haben, weil er ſich aber mit dem Munde und der Feder wohl zu helffen wuſte, uͤber dieſes ſehr viel gute Freunde und Vorſprecher hatte, kam es endlich nach einem 6. woͤchentlichen Arreſt dahin, daß er etliche 1000. Thaler Straffe geben und angeloben muſte, binnen drey Tagen die Reſidentz-Stadt zu verlaſſen, und ſich wenigſtens drey Jahr lang auſ- ſerhalb Deutſchlandes in fremden Laͤndern aufzu- halten, wie ihm denn auch nicht mehr als drey Wochen Zeit erlaubt war, in dieſem Lande zu blei- ben, um ſeine Sachen in Ordnung zu bringen und ſich Reiſe-fertig zu machen. Dieſes letztere war eben ſo noͤthig nicht, denn ſeit dem er geſchworen, die Frau von A.* zu proſtituiren, hatte er bereits alle An- ſtalten zu einer Reiſe nach Franckreich machen laſ- ſen, III. Theil. (B b)

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Zitationshilfe: Gisander [i. e. Schnabel, Johann Gottfried]: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer. Bd. 3. Nordhausen, 1739, S. 385. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schnabel_fata03_1739/393>, abgerufen am 17.06.2024.