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Schopenhauer, Johanna: Johann van Eyck und seine Nachfolger. Bd. 2. Frankfurt (Main), 1822.

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geführt, und, vielleicht etwas mehr als nöthig,
mit Pflastern und Bandagen bedeckt. Kläglich und
zornig zugleich klagte er den Frevler an, und drang
auf dessen schleunige Bestrafung; doch entging
Heinrich dem Achten nicht, wie der Kläger sorgfäl-
tig jeden Umstand wegließ, der zur Entschuldi-
gung des Malers dienen konnte. Der König hörte
deshalb den edlen Lord mit einer Gelassenheit an,
die dieser nicht erwartet hatte, und die ihn so
empörte, daß er zuletzt die Mäßigung gänzlich ver-
gaß, welche die Gegenwart seines Herrn ihm auf-
legen mußte. Er begann mit eigenmächtiger Rache
dem Thäter zu drohen, indem er laut aussprach,
daß er wohl sähe, wie wenig die Majestät geneigt
sey, selbst die gerechte Strafe über ihn ergehen zu
lassen.

Jetzt ergrimmte der König, beschuldigte den
Lord eines Eingriffs in seine geheiligten Rechte,
und endete zuletzt mit der Versicherung: der Streit
gelte nicht mehr dem Maler, sondern seiner eignen
geheiligten Person. -- "Meint Jhr denn," sprach
er, fast wie Kaiser Maximilian zu dem Edelmann,

geführt, und, vielleicht etwas mehr als nöthig,
mit Pflaſtern und Bandagen bedeckt. Kläglich und
zornig zugleich klagte er den Frevler an, und drang
auf deſſen ſchleunige Beſtrafung; doch entging
Heinrich dem Achten nicht, wie der Kläger ſorgfäl-
tig jeden Umſtand wegließ, der zur Entſchuldi-
gung des Malers dienen konnte. Der König hörte
deshalb den edlen Lord mit einer Gelaſſenheit an,
die dieſer nicht erwartet hatte, und die ihn ſo
empörte, daß er zuletzt die Mäßigung gänzlich ver-
gaß, welche die Gegenwart ſeines Herrn ihm auf-
legen mußte. Er begann mit eigenmächtiger Rache
dem Thäter zu drohen, indem er laut ausſprach,
daß er wohl ſähe, wie wenig die Majeſtät geneigt
ſey, ſelbſt die gerechte Strafe über ihn ergehen zu
laſſen.

Jetzt ergrimmte der König, beſchuldigte den
Lord eines Eingriffs in ſeine geheiligten Rechte,
und endete zuletzt mit der Verſicherung: der Streit
gelte nicht mehr dem Maler, ſondern ſeiner eignen
geheiligten Perſon. — „Meint Jhr denn,“ ſprach
er, faſt wie Kaiſer Maximilian zu dem Edelmann,

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[102/0112] geführt, und, vielleicht etwas mehr als nöthig, mit Pflaſtern und Bandagen bedeckt. Kläglich und zornig zugleich klagte er den Frevler an, und drang auf deſſen ſchleunige Beſtrafung; doch entging Heinrich dem Achten nicht, wie der Kläger ſorgfäl- tig jeden Umſtand wegließ, der zur Entſchuldi- gung des Malers dienen konnte. Der König hörte deshalb den edlen Lord mit einer Gelaſſenheit an, die dieſer nicht erwartet hatte, und die ihn ſo empörte, daß er zuletzt die Mäßigung gänzlich ver- gaß, welche die Gegenwart ſeines Herrn ihm auf- legen mußte. Er begann mit eigenmächtiger Rache dem Thäter zu drohen, indem er laut ausſprach, daß er wohl ſähe, wie wenig die Majeſtät geneigt ſey, ſelbſt die gerechte Strafe über ihn ergehen zu laſſen. Jetzt ergrimmte der König, beſchuldigte den Lord eines Eingriffs in ſeine geheiligten Rechte, und endete zuletzt mit der Verſicherung: der Streit gelte nicht mehr dem Maler, ſondern ſeiner eignen geheiligten Perſon. — „Meint Jhr denn,“ ſprach er, faſt wie Kaiſer Maximilian zu dem Edelmann,

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Zitationshilfe: Schopenhauer, Johanna: Johann van Eyck und seine Nachfolger. Bd. 2. Frankfurt (Main), 1822, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schopenhauer_eyck02_1822/112>, abgerufen am 21.11.2024.