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Schreber, Daniel Gottlob Moritz: Kallipädie oder Erziehung zur Schönheit. Leipzig, 1858.

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2.--7. JAHR. GEISTIGE SEITE. DAS KIND MIT SEINER WÄRTERIN.
von ihnen selbst beobachtet werden. Es versteht sich, dass
die Wärterin beim Antritte ihres Amtes in diese Grundsätze
gehörig eingeschult und, wenigstens in der Anfangszeit, um-
sichtig überwacht werden muss. Es ist kein Erziehungsplan
durchführbar, kein berechnetes Erziehungsresultat zu erreichen,
wenn das Kind nicht, wenigstens in den Hauptpunkten, überall
gleichen Grundsätzen begegnet. Abweichende oder wohl gar
entgegengesetzte Grundsätze auf der einen Seite, vernichten
alles von der anderen Seite Aufgebaute. Consequenz ist
die Grundbedingung alles erzieherischen Gelingens
.
Hier gilt es den vollen Ernst, die volle Energie der Aeltern,
besonders hier wird oft der väterliche Nachdruck unentbehr-
lich. Zu allermeist wird man darauf zu achten haben, ob die
Wärterin fähig ist, die so gewöhnlichen eigenen Schwächen
niederzukämpfen, wo es darauf ankommt, dem Kinde diese
oder jene Ueberwindung, diese oder jene Versagung aufzuer-
legen. (Man vergleiche hierüber S. 63 u. 64.) Bei den einmal herr-
schenden, mangelhaften Ansichten über Erziehung wird man
oft schon zufrieden sein müssen, wenn auch die Wärterin am
Erziehungsplane nicht weiter aufbauen hilft, wenn sie nur
mühsam Aufgebautes nicht niederreisst
.

Je mehr das Kind dieses Alters der Wärterin allein über-
lassen wird, um so bedeutungsvoller ist die Wichtigkeit der
richtigen Wahl derselben. Denn, in den ersten Lebensjahren,
wo die zarten geistigen Keime des Kindes aus dem Schlum-
merzustande zur Entwickelung erwachen, liegt die Gestaltung
der Grundlage des Gemüthes und Charakters am meisten in
der Hand derjenigen Personen, welche im andauernden Ver-
kehre mit dem Kinde sind.

Von dem Verhältnisse zwischen Kind und Wärterin und
den unendlichen Einzelnheiten desselben ein vollständiges Bild
zu entwerfen, ist eine Unmöglichkeit. Es wird für unsern
Zweck genügen, wenn wir die hervortretendsten und eigen-
thümlichsten Punkte dieses Verhältnisses einer Besprechung
unterwerfen, da das Verhalten in allen übrigen Einzelnheiten
ohnehin durch die allgemeinen Grundsätze klar genug vorge-
zeichnet ist.

2.—7. JAHR. GEISTIGE SEITE. DAS KIND MIT SEINER WÄRTERIN.
von ihnen selbst beobachtet werden. Es versteht sich, dass
die Wärterin beim Antritte ihres Amtes in diese Grundsätze
gehörig eingeschult und, wenigstens in der Anfangszeit, um-
sichtig überwacht werden muss. Es ist kein Erziehungsplan
durchführbar, kein berechnetes Erziehungsresultat zu erreichen,
wenn das Kind nicht, wenigstens in den Hauptpunkten, überall
gleichen Grundsätzen begegnet. Abweichende oder wohl gar
entgegengesetzte Grundsätze auf der einen Seite, vernichten
alles von der anderen Seite Aufgebaute. Consequenz ist
die Grundbedingung alles erzieherischen Gelingens
.
Hier gilt es den vollen Ernst, die volle Energie der Aeltern,
besonders hier wird oft der väterliche Nachdruck unentbehr-
lich. Zu allermeist wird man darauf zu achten haben, ob die
Wärterin fähig ist, die so gewöhnlichen eigenen Schwächen
niederzukämpfen, wo es darauf ankommt, dem Kinde diese
oder jene Ueberwindung, diese oder jene Versagung aufzuer-
legen. (Man vergleiche hierüber S. 63 u. 64.) Bei den einmal herr-
schenden, mangelhaften Ansichten über Erziehung wird man
oft schon zufrieden sein müssen, wenn auch die Wärterin am
Erziehungsplane nicht weiter aufbauen hilft, wenn sie nur
mühsam Aufgebautes nicht niederreisst
.

Je mehr das Kind dieses Alters der Wärterin allein über-
lassen wird, um so bedeutungsvoller ist die Wichtigkeit der
richtigen Wahl derselben. Denn, in den ersten Lebensjahren,
wo die zarten geistigen Keime des Kindes aus dem Schlum-
merzustande zur Entwickelung erwachen, liegt die Gestaltung
der Grundlage des Gemüthes und Charakters am meisten in
der Hand derjenigen Personen, welche im andauernden Ver-
kehre mit dem Kinde sind.

Von dem Verhältnisse zwischen Kind und Wärterin und
den unendlichen Einzelnheiten desselben ein vollständiges Bild
zu entwerfen, ist eine Unmöglichkeit. Es wird für unsern
Zweck genügen, wenn wir die hervortretendsten und eigen-
thümlichsten Punkte dieses Verhältnisses einer Besprechung
unterwerfen, da das Verhalten in allen übrigen Einzelnheiten
ohnehin durch die allgemeinen Grundsätze klar genug vorge-
zeichnet ist.

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[122/0126] 2.—7. JAHR. GEISTIGE SEITE. DAS KIND MIT SEINER WÄRTERIN. von ihnen selbst beobachtet werden. Es versteht sich, dass die Wärterin beim Antritte ihres Amtes in diese Grundsätze gehörig eingeschult und, wenigstens in der Anfangszeit, um- sichtig überwacht werden muss. Es ist kein Erziehungsplan durchführbar, kein berechnetes Erziehungsresultat zu erreichen, wenn das Kind nicht, wenigstens in den Hauptpunkten, überall gleichen Grundsätzen begegnet. Abweichende oder wohl gar entgegengesetzte Grundsätze auf der einen Seite, vernichten alles von der anderen Seite Aufgebaute. Consequenz ist die Grundbedingung alles erzieherischen Gelingens. Hier gilt es den vollen Ernst, die volle Energie der Aeltern, besonders hier wird oft der väterliche Nachdruck unentbehr- lich. Zu allermeist wird man darauf zu achten haben, ob die Wärterin fähig ist, die so gewöhnlichen eigenen Schwächen niederzukämpfen, wo es darauf ankommt, dem Kinde diese oder jene Ueberwindung, diese oder jene Versagung aufzuer- legen. (Man vergleiche hierüber S. 63 u. 64.) Bei den einmal herr- schenden, mangelhaften Ansichten über Erziehung wird man oft schon zufrieden sein müssen, wenn auch die Wärterin am Erziehungsplane nicht weiter aufbauen hilft, wenn sie nur mühsam Aufgebautes nicht niederreisst. Je mehr das Kind dieses Alters der Wärterin allein über- lassen wird, um so bedeutungsvoller ist die Wichtigkeit der richtigen Wahl derselben. Denn, in den ersten Lebensjahren, wo die zarten geistigen Keime des Kindes aus dem Schlum- merzustande zur Entwickelung erwachen, liegt die Gestaltung der Grundlage des Gemüthes und Charakters am meisten in der Hand derjenigen Personen, welche im andauernden Ver- kehre mit dem Kinde sind. Von dem Verhältnisse zwischen Kind und Wärterin und den unendlichen Einzelnheiten desselben ein vollständiges Bild zu entwerfen, ist eine Unmöglichkeit. Es wird für unsern Zweck genügen, wenn wir die hervortretendsten und eigen- thümlichsten Punkte dieses Verhältnisses einer Besprechung unterwerfen, da das Verhalten in allen übrigen Einzelnheiten ohnehin durch die allgemeinen Grundsätze klar genug vorge- zeichnet ist.

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Zitationshilfe: Schreber, Daniel Gottlob Moritz: Kallipädie oder Erziehung zur Schönheit. Leipzig, 1858, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schreber_kallipaedie_1858/126>, abgerufen am 21.11.2024.