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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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Einleitung.
richtungen des Denkens, wie sie als solche sich darbieten. Dieser
erste Teil der Logik ist der Klassenkalkul -- von Peirce als die
Logik der Dinge hingestellt, welchen "absolute" Namen zukommen
(vergl. x2).

An die schwankenden Gebräuche der Wortsprache werden wir
dabei den Maasstab eines vollkommen konsequenten Bezeichnungs-
systems anlegen. Mit letzterem werden wir dann auch im stande sein,
die Verknüpfungen und Beziehungen, die zwischen Urteilen möglich
sind, erschöpfend wiederzugeben, sodass als ein zweiter Teil der Logik
der Aussagenkalkul erscheint, der sich zu einem hohen Grade von
Vollendung bereits entwickelt zeigt.

Erst mit dem völligen Ausbau eines dritten (und schwierigsten)
Teiles könnte aber die Disziplin der Logik den Anspruch erheben die
obenerwähnte Vorarbeit für die dereinstige wahre Philosophie geleistet
zu haben. Das wäre die Logik der unter "relativem" Namen zu be-
greifenden Gedankendinge: die Logik der Beziehungen überhaupt und
ihrer verschiedenen Kategorieen. Diesen Teil unsrer Disziplin müssen
wir dermalen grossenteils noch unfertig lassen.

b3) Wir haben von p2) ab versucht, den Begriff des "Begriffes"
zu entwickeln.

In einer so fundamentalen Frage, über welche die Philosophen
schon seit Jahrtausenden geschrieben und wo deren Lehrmeinungen
so himmelweit auseinandergehen, scheint nun aber doch ein kritischer
Rückblick noch angezeigt zu sein.

Wir gingen bei unsrer Betrachtung von dem für den Begriff (als
Einzelding oder aber allgemeinen Begriff) bereits vorhanden gedachten
Namen (Eigennamen resp. Gemeinnamen) aus.

Die Annahme, dass der fragliche Begriff einen Namen habe, kann
nicht wol als eine Beschränkung für die Allgemeinheit unsrer Be-
trachtungen angesehen werden, wofern nur nicht etwa gefordert wird,
dass der Name von Anfang bereits unter den einwörterigen figurire.
Denn was auch Gegenstand des Denkens werden mag, es lässt sich
doch mit Worten angeben, beschreiben. Und diese Beschreibung stellt
uns einen (eventuell eben vielwörterigen) Namen für das Beschriebene
vor. So oft wir übrigens einen neuen Begriff gewinnen, empfinden
wir alsbald das Bedürfniss nach einem angemessenen (auch angemessen
kurzen) Namen für denselben, und diesem Bedürfniss könnte nötigen-
falls selbst durch einen einwörterigen Namen -- mittelst Einführung
eines solchen -- immer genügt werden.

Einleitung.
richtungen des Denkens, wie sie als solche sich darbieten. Dieser
erste Teil der Logik ist der Klassenkalkul — von Peirce als die
Logik der Dinge hingestellt, welchen „absolute“ Namen zukommen
(vergl. ξ2).

An die schwankenden Gebräuche der Wortsprache werden wir
dabei den Maasstab eines vollkommen konsequenten Bezeichnungs-
systems anlegen. Mit letzterem werden wir dann auch im stande sein,
die Verknüpfungen und Beziehungen, die zwischen Urteilen möglich
sind, erschöpfend wiederzugeben, sodass als ein zweiter Teil der Logik
der Aussagenkalkul erscheint, der sich zu einem hohen Grade von
Vollendung bereits entwickelt zeigt.

Erst mit dem völligen Ausbau eines dritten (und schwierigsten)
Teiles könnte aber die Disziplin der Logik den Anspruch erheben die
obenerwähnte Vorarbeit für die dereinstige wahre Philosophie geleistet
zu haben. Das wäre die Logik der unter „relativem“ Namen zu be-
greifenden Gedankendinge: die Logik der Beziehungen überhaupt und
ihrer verschiedenen Kategorieen. Diesen Teil unsrer Disziplin müssen
wir dermalen grossenteils noch unfertig lassen.

β3) Wir haben von π2) ab versucht, den Begriff des „Begriffes“
zu entwickeln.

In einer so fundamentalen Frage, über welche die Philosophen
schon seit Jahrtausenden geschrieben und wo deren Lehrmeinungen
so himmelweit auseinandergehen, scheint nun aber doch ein kritischer
Rückblick noch angezeigt zu sein.

Wir gingen bei unsrer Betrachtung von dem für den Begriff (als
Einzelding oder aber allgemeinen Begriff) bereits vorhanden gedachten
Namen (Eigennamen resp. Gemeinnamen) aus.

Die Annahme, dass der fragliche Begriff einen Namen habe, kann
nicht wol als eine Beschränkung für die Allgemeinheit unsrer Be-
trachtungen angesehen werden, wofern nur nicht etwa gefordert wird,
dass der Name von Anfang bereits unter den einwörterigen figurire.
Denn was auch Gegenstand des Denkens werden mag, es lässt sich
doch mit Worten angeben, beschreiben. Und diese Beschreibung stellt
uns einen (eventuell eben vielwörterigen) Namen für das Beschriebene
vor. So oft wir übrigens einen neuen Begriff gewinnen, empfinden
wir alsbald das Bedürfniss nach einem angemessenen (auch angemessen
kurzen) Namen für denselben, und diesem Bedürfniss könnte nötigen-
falls selbst durch einen einwörterigen Namen — mittelst Einführung
eines solchen — immer genügt werden.

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[96/0116] Einleitung. richtungen des Denkens, wie sie als solche sich darbieten. Dieser erste Teil der Logik ist der Klassenkalkul — von Peirce als die Logik der Dinge hingestellt, welchen „absolute“ Namen zukommen (vergl. ξ2). An die schwankenden Gebräuche der Wortsprache werden wir dabei den Maasstab eines vollkommen konsequenten Bezeichnungs- systems anlegen. Mit letzterem werden wir dann auch im stande sein, die Verknüpfungen und Beziehungen, die zwischen Urteilen möglich sind, erschöpfend wiederzugeben, sodass als ein zweiter Teil der Logik der Aussagenkalkul erscheint, der sich zu einem hohen Grade von Vollendung bereits entwickelt zeigt. Erst mit dem völligen Ausbau eines dritten (und schwierigsten) Teiles könnte aber die Disziplin der Logik den Anspruch erheben die obenerwähnte Vorarbeit für die dereinstige wahre Philosophie geleistet zu haben. Das wäre die Logik der unter „relativem“ Namen zu be- greifenden Gedankendinge: die Logik der Beziehungen überhaupt und ihrer verschiedenen Kategorieen. Diesen Teil unsrer Disziplin müssen wir dermalen grossenteils noch unfertig lassen. β3) Wir haben von π2) ab versucht, den Begriff des „Begriffes“ zu entwickeln. In einer so fundamentalen Frage, über welche die Philosophen schon seit Jahrtausenden geschrieben und wo deren Lehrmeinungen so himmelweit auseinandergehen, scheint nun aber doch ein kritischer Rückblick noch angezeigt zu sein. Wir gingen bei unsrer Betrachtung von dem für den Begriff (als Einzelding oder aber allgemeinen Begriff) bereits vorhanden gedachten Namen (Eigennamen resp. Gemeinnamen) aus. Die Annahme, dass der fragliche Begriff einen Namen habe, kann nicht wol als eine Beschränkung für die Allgemeinheit unsrer Be- trachtungen angesehen werden, wofern nur nicht etwa gefordert wird, dass der Name von Anfang bereits unter den einwörterigen figurire. Denn was auch Gegenstand des Denkens werden mag, es lässt sich doch mit Worten angeben, beschreiben. Und diese Beschreibung stellt uns einen (eventuell eben vielwörterigen) Namen für das Beschriebene vor. So oft wir übrigens einen neuen Begriff gewinnen, empfinden wir alsbald das Bedürfniss nach einem angemessenen (auch angemessen kurzen) Namen für denselben, und diesem Bedürfniss könnte nötigen- falls selbst durch einen einwörterigen Namen — mittelst Einführung eines solchen — immer genügt werden.

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/116>, abgerufen am 27.11.2024.