Der Sinn auch dieser Erklärung mag durch eine Figur erläutert werden, in welcher sich die vorausgesetzten Bedingungen hinsichtlich der Gebiete a, b, c und wenigstens eines bestimmten x verwirklicht zeigen (Fig. 8x u. Fig. 8+). Es bedeuten a, b, x Kreisflächen und c das "Bilineum", die von den zwei Kreisbogen begrenzte Fläche.
Zusatz 1 zu Th. 9). Unter diesen Bedingungen hat jedes y derart, dass
cy
yc
ist, durchaus die gleiche Eigenschaft wie c, wie leicht nach II auf zwei Arten zu beweisen.
Zusatz 2 zu Th. 9). Nach Def. (2) existirt in Gestalt von 1 resp. 0 sicher mindestens ein c, welches den Voraussetzungen der Def. (5) genügt, gleichwie auch in Gestalt von 0 resp. 1 mindestens ein x der daselbst verlangten Art angebbar ist.
Anmerkung 1 zu Th. 9). Daneben mag es noch solche x geben, für welche zwar
xc
cx
ist, ohne dass jedoch zugleich
xa, xb
ax, bx
wäre, und in der That wird in die Figur die Phantasie des Lesers mit Leichtigkeit solche Flächen x einzeichnen.
Anmerkung 2 zu Th. 9). Sehr wichtig ist die Bemerkung: Das Theorem 6) des vorigen Paragraphen folgt ebensogut aus der Def. (5), wie aus der (3).
Denn für jedes x, für welches
xa nebst xb
ax nebst bx
ist, gilt selbstverständlich doch
xa
ax
-- im Grunde nach I, für Aussagen in Anspruch genommen, vergl. Anmerkung zu I. Indem man also unter dem c der Def. (5) sich a vorstellt, erkennt man, dass nach dieser
a ba
aa + b
sein muss -- und ähnlich für b. --
Vergleichen wir die Formen (4) der Def. (3) und die Def. (5), nämlich die beiden Theoreme 7) und 9) miteinander, so tritt eine weitgehende Übereinstimmung derselben zutage.
Der Unterschied beider Theoreme besteht nämlich ganz allein darin, dass die Zeile mit der Subsumtion
xc
cx
und die Zeile mit den Subsumtionen
xa, xb
ax, bx
Dritte Vorlesung.
Der Sinn auch dieser Erklärung mag durch eine Figur erläutert werden, in welcher sich die vorausgesetzten Bedingungen hinsichtlich der Gebiete a, b, c und wenigstens eines bestimmten x verwirklicht zeigen (Fig. 8× u. Fig. 8+). Es bedeuten a, b, x Kreisflächen und c das „Bilineum“, die von den zwei Kreisbogen begrenzte Fläche.
Zusatz 1 zu Th. 9). Unter diesen Bedingungen hat jedes y derart, dass
c ⋹ y
y ⋹ c
ist, durchaus die gleiche Eigenschaft wie c, wie leicht nach II auf zwei Arten zu beweisen.
Zusatz 2 zu Th. 9). Nach Def. (2) existirt in Gestalt von 1 resp. 0 sicher mindestens ein c, welches den Voraussetzungen der Def. (5) genügt, gleichwie auch in Gestalt von 0 resp. 1 mindestens ein x der daselbst verlangten Art angebbar ist.
Anmerkung 1 zu Th. 9). Daneben mag es noch solche x geben, für welche zwar
x ⋹ c
c ⋹ x
ist, ohne dass jedoch zugleich
x ⋹ a, x ⋹ b
a ⋹ x, b ⋹ x
wäre, und in der That wird in die Figur die Phantasie des Lesers mit Leichtigkeit solche Flächen x einzeichnen.
Anmerkung 2 zu Th. 9). Sehr wichtig ist die Bemerkung: Das Theorem 6) des vorigen Paragraphen folgt ebensogut aus der Def. (5), wie aus der (3).
Denn für jedes x, für welches
x ⋹ a nebst x ⋹ b
a ⋹ x nebst b ⋹ x
ist, gilt selbstverständlich doch
x ⋹ a
a ⋹ x
— im Grunde nach I, für Aussagen in Anspruch genommen, vergl. Anmerkung zu I. Indem man also unter dem c der Def. (5) sich a vorstellt, erkennt man, dass nach dieser
a b ⋹ a
a ⋹ a + b
sein muss — und ähnlich für b. —
Vergleichen wir die Formen (4) der Def. (3) und die Def. (5), nämlich die beiden Theoreme 7) und 9) miteinander, so tritt eine weitgehende Übereinstimmung derselben zutage.
Der Unterschied beider Theoreme besteht nämlich ganz allein darin, dass die Zeile mit der Subsumtion
x ⋹ c
c ⋹ x
und die Zeile mit den Subsumtionen
x ⋹ a, x ⋹ b
a ⋹ x, b ⋹ x
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0226"n="206"/><fwplace="top"type="header">Dritte Vorlesung.</fw><lb/><p>Der Sinn auch dieser Erklärung mag durch eine Figur erläutert<lb/>
werden, in welcher sich die vorausgesetzten Bedingungen hinsichtlich<lb/>
der Gebiete <hirendition="#i">a, b, c</hi> und wenigstens eines bestimmten <hirendition="#i">x</hi> verwirklicht<lb/>
zeigen (Fig. 8<hirendition="#sub">×</hi> u. Fig. 8<hirendition="#sub">+</hi>). Es bedeuten <hirendition="#i">a, b, x</hi> Kreisflächen und <hirendition="#i">c</hi><lb/>
das „Bilineum“, die von den zwei Kreisbogen begrenzte Fläche.</p><lb/><p><hirendition="#g">Zusatz</hi> 1 <hirendition="#g">zu Th.</hi> 9). Unter diesen Bedingungen hat jedes <hirendition="#i">y</hi> derart, dass<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">c</hi>⋹<hirendition="#i">y</hi></cell><cell><hirendition="#i">y</hi>⋹<hirendition="#i">c</hi></cell></row><lb/></table> ist, durchaus die gleiche Eigenschaft wie <hirendition="#i">c</hi>, wie leicht nach II auf zwei<lb/>
Arten zu beweisen.</p><lb/><p><hirendition="#g">Zusatz</hi> 2 <hirendition="#g">zu Th.</hi> 9). Nach Def. (2) existirt in Gestalt von 1 resp. 0<lb/>
sicher mindestens ein <hirendition="#i">c</hi>, welches den Voraussetzungen der Def. (5) genügt,<lb/>
gleichwie auch in Gestalt von 0 resp. 1 mindestens ein <hirendition="#i">x</hi> der daselbst<lb/>
verlangten Art angebbar ist.</p><lb/><p><hirendition="#g">Anmerkung</hi> 1 <hirendition="#g">zu Th.</hi> 9). Daneben mag es noch solche <hirendition="#i">x</hi> geben,<lb/>
für welche zwar<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">c</hi></cell><cell><hirendition="#i">c</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi></cell></row><lb/></table> ist, ohne dass jedoch zugleich<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi>, <hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi></cell><cell><hirendition="#i">a</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi>, <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi></cell></row><lb/></table> wäre, und in der That wird in die Figur die Phantasie des Lesers mit<lb/>
Leichtigkeit solche Flächen <hirendition="#i">x</hi> einzeichnen.</p><lb/><p><hirendition="#g">Anmerkung</hi> 2 <hirendition="#g">zu Th.</hi> 9). Sehr wichtig ist die Bemerkung:<lb/><hirendition="#i">Das Theorem 6) des vorigen Paragraphen folgt ebensogut aus der Def. (5),<lb/>
wie aus der (3).</hi></p><lb/><p>Denn für jedes <hirendition="#i">x</hi>, für welches<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi> nebst <hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi></cell><cell><hirendition="#i">a</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi> nebst <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi></cell></row><lb/></table> ist, gilt selbstverständlich doch<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi></cell><cell><hirendition="#i">a</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi></cell></row><lb/></table>— im Grunde nach I, für Aussagen in Anspruch genommen, vergl.<lb/>
Anmerkung zu I. Indem man also unter dem <hirendition="#i">c</hi> der Def. (5) sich <hirendition="#i">a</hi><lb/>
vorstellt, erkennt man, dass nach dieser<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">a b</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi></cell><cell><hirendition="#i">a</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi></cell></row><lb/></table> sein muss — und ähnlich für <hirendition="#i">b</hi>. —</p><lb/><p>Vergleichen wir die Formen (4) der Def. (3) und die Def. (5),<lb/>
nämlich die beiden Theoreme 7) und 9) miteinander, so tritt eine<lb/>
weitgehende Übereinstimmung derselben zutage.</p><lb/><p>Der Unterschied beider Theoreme besteht nämlich ganz allein<lb/>
darin, dass die Zeile mit der Subsumtion<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">c</hi></cell><cell><hirendition="#i">c</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi></cell></row><lb/></table> und die Zeile mit den Subsumtionen<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi>, <hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi></cell><cell><hirendition="#i">a</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi>, <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi></cell></row><lb/></table></p></div></div></body></text></TEI>
[206/0226]
Dritte Vorlesung.
Der Sinn auch dieser Erklärung mag durch eine Figur erläutert
werden, in welcher sich die vorausgesetzten Bedingungen hinsichtlich
der Gebiete a, b, c und wenigstens eines bestimmten x verwirklicht
zeigen (Fig. 8× u. Fig. 8+). Es bedeuten a, b, x Kreisflächen und c
das „Bilineum“, die von den zwei Kreisbogen begrenzte Fläche.
Zusatz 1 zu Th. 9). Unter diesen Bedingungen hat jedes y derart, dass
c ⋹ y y ⋹ c
ist, durchaus die gleiche Eigenschaft wie c, wie leicht nach II auf zwei
Arten zu beweisen.
Zusatz 2 zu Th. 9). Nach Def. (2) existirt in Gestalt von 1 resp. 0
sicher mindestens ein c, welches den Voraussetzungen der Def. (5) genügt,
gleichwie auch in Gestalt von 0 resp. 1 mindestens ein x der daselbst
verlangten Art angebbar ist.
Anmerkung 1 zu Th. 9). Daneben mag es noch solche x geben,
für welche zwar
x ⋹ c c ⋹ x
ist, ohne dass jedoch zugleich
x ⋹ a, x ⋹ b a ⋹ x, b ⋹ x
wäre, und in der That wird in die Figur die Phantasie des Lesers mit
Leichtigkeit solche Flächen x einzeichnen.
Anmerkung 2 zu Th. 9). Sehr wichtig ist die Bemerkung:
Das Theorem 6) des vorigen Paragraphen folgt ebensogut aus der Def. (5),
wie aus der (3).
Denn für jedes x, für welches
x ⋹ a nebst x ⋹ b a ⋹ x nebst b ⋹ x
ist, gilt selbstverständlich doch
x ⋹ a a ⋹ x
— im Grunde nach I, für Aussagen in Anspruch genommen, vergl.
Anmerkung zu I. Indem man also unter dem c der Def. (5) sich a
vorstellt, erkennt man, dass nach dieser
a b ⋹ a a ⋹ a + b
sein muss — und ähnlich für b. —
Vergleichen wir die Formen (4) der Def. (3) und die Def. (5),
nämlich die beiden Theoreme 7) und 9) miteinander, so tritt eine
weitgehende Übereinstimmung derselben zutage.
Der Unterschied beider Theoreme besteht nämlich ganz allein
darin, dass die Zeile mit der Subsumtion
x ⋹ c c ⋹ x
und die Zeile mit den Subsumtionen
x ⋹ a, x ⋹ b a ⋹ x, b ⋹ x
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/226>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.