§ 6. Kritische Untersuchungen über die gegebene Definition.
im einen Theorem dem andern gegenüber vertauscht erscheint; d. h. in der zusammengesetzten Voraussetzung eines jeden der beiden Theoreme, welche selbst die Erfüllung einer Bedingung an das Erfülltsein einer zweiten Bedingung knüpft, muss man jenes Bedingte mit dieser Be- dingung vertauschen, um das andre Theorem daraus zu erhalten -- man muss nicht das Theorem, wohl aber dessen Voraussetzung "umkehren".
Wir hätten nun allerdings anstatt der Definitionen (3) oder (4) auch die Definition (5) als solche an die Spitze der ganzen Theorie stellen können, woraus sich sofort auch das Th. 6) -- wie in Anm. 2 zu Th. 9) gezeigt -- mitergeben haben würde.
Es wäre dann a b und a + b auch wieder nur für die einseitige Verwendung definirt erschienen, aber diesmal für die umgekehrte wie früher, zunächst nämlich wäre a b nur als Subjekt und a + b als Prädikat erklärt.
Für die andersseitige Verwendung dieser beiden Symbole (nämlich für die von a b als Prädikat und a + b als Subjekt) könnte dann die Begriffserklärung wieder leicht auf die vorhergehende zurückgeführt werden kraft zweier Theoreme -- naheliegender Analoga zu Th. 8)' und 8)'' -- die wir zunächst aussprechen und beweisen wollen.
10x)' Theorem. Soll
10+)' Theorem. Soll
ca b
a + bc
gelten, so muss für jedes x, für welches
a bx
xa + b
ist, auch sein:
cx.
xc.
Beweis direkt aus Prinzip II.
Und umgekehrt:
10x)'' Theorem.
10+)'' Theorem.
Wenn für jedes x, für welches
a bx
xa + b
ist, auch
cx
xc
sein muss, so wird zu sagen sein, es sei
ca b.
a + bc.
Beweis nach I, da alsdann auch a b resp. a + b selbst ein solches x ist, welches die Bedingung und folglich auch die Behauptung der Voraussetzung erfüllt.
§ 6. Kritische Untersuchungen über die gegebene Definition.
im einen Theorem dem andern gegenüber vertauscht erscheint; d. h. in der zusammengesetzten Voraussetzung eines jeden der beiden Theoreme, welche selbst die Erfüllung einer Bedingung an das Erfülltsein einer zweiten Bedingung knüpft, muss man jenes Bedingte mit dieser Be- dingung vertauschen, um das andre Theorem daraus zu erhalten — man muss nicht das Theorem, wohl aber dessen Voraussetzung „umkehren“.
Wir hätten nun allerdings anstatt der Definitionen (3) oder (4) auch die Definition (5) als solche an die Spitze der ganzen Theorie stellen können, woraus sich sofort auch das Th. 6) — wie in Anm. 2 zu Th. 9) gezeigt — mitergeben haben würde.
Es wäre dann a b und a + b auch wieder nur für die einseitige Verwendung definirt erschienen, aber diesmal für die umgekehrte wie früher, zunächst nämlich wäre a b nur als Subjekt und a + b als Prädikat erklärt.
Für die andersseitige Verwendung dieser beiden Symbole (nämlich für die von a b als Prädikat und a + b als Subjekt) könnte dann die Begriffserklärung wieder leicht auf die vorhergehende zurückgeführt werden kraft zweier Theoreme — naheliegender Analoga zu Th. 8)' und 8)'' — die wir zunächst aussprechen und beweisen wollen.
10×)' Theorem. Soll
10+)' Theorem. Soll
c ⋹ a b
a + b ⋹ c
gelten, so muss für jedes x, für welches
a b ⋹ x
x ⋹ a + b
ist, auch sein:
c ⋹ x.
x ⋹ c.
Beweis direkt aus Prinzip II.
Und umgekehrt:
10×)'' Theorem.
10+)'' Theorem.
Wenn für jedes x, für welches
a b ⋹ x
x ⋹ a + b
ist, auch
c ⋹ x
x ⋹ c
sein muss, so wird zu sagen sein, es sei
c ⋹ a b.
a + b ⋹ c.
Beweis nach I, da alsdann auch a b resp. a + b selbst ein solches x ist, welches die Bedingung und folglich auch die Behauptung der Voraussetzung erfüllt.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0227"n="207"/><fwplace="top"type="header">§ 6. Kritische Untersuchungen über die gegebene Definition.</fw><lb/>
im einen Theorem dem andern gegenüber vertauscht erscheint; d. h.<lb/><hirendition="#i">in der zusammengesetzten Voraussetzung</hi> eines jeden der beiden Theoreme,<lb/>
welche selbst die Erfüllung einer Bedingung an das Erfülltsein einer<lb/>
zweiten Bedingung knüpft, muss man jenes Bedingte mit dieser Be-<lb/>
dingung vertauschen, um das andre Theorem daraus zu erhalten —<lb/>
man muss nicht das Theorem, wohl aber dessen Voraussetzung<lb/>„umkehren“.</p><lb/><p>Wir hätten nun allerdings anstatt der Definitionen (3) oder (4)<lb/>
auch die Definition (5) <hirendition="#i">als solche</hi> an die Spitze der ganzen Theorie<lb/>
stellen können, woraus sich sofort auch das Th. 6) — wie in Anm. 2<lb/>
zu Th. 9) gezeigt — mitergeben haben würde.</p><lb/><p>Es wäre dann <hirendition="#i">a b</hi> und <hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi> auch wieder nur für die einseitige<lb/>
Verwendung definirt erschienen, aber diesmal für die umgekehrte wie<lb/>
früher, zunächst nämlich wäre <hirendition="#i">a b</hi> nur als Subjekt und <hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi> als<lb/>
Prädikat erklärt.</p><lb/><p>Für die andersseitige Verwendung dieser beiden Symbole (nämlich<lb/>
für die von <hirendition="#i">a b</hi> als Prädikat und <hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi> als Subjekt) könnte dann die<lb/>
Begriffserklärung wieder leicht auf die vorhergehende zurückgeführt<lb/>
werden kraft zweier Theoreme — naheliegender Analoga zu Th. 8)'<lb/>
und 8)'' — die wir zunächst aussprechen und beweisen wollen.</p><lb/><table><row><cell>10<hirendition="#sub">×</hi>)' <hirendition="#g">Theorem</hi>. <hirendition="#i">Soll</hi></cell><cell>10<hirendition="#sub">+</hi>)' <hirendition="#g">Theorem</hi>. <hirendition="#i">Soll</hi></cell></row><lb/><row><cell><hirendition="#i">c</hi>⋹<hirendition="#i">a b</hi></cell><cell><hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">c</hi></cell></row><lb/></table><p><hirendition="#i">gelten, so muss für jedes x, für welches</hi><lb/><table><row><cell><hirendition="#i">a b</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi></cell><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi></cell></row><lb/></table><hirendition="#i">ist, auch sein:</hi><lb/><table><row><cell><hirendition="#i">c</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi>.</cell><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">c</hi>.</cell></row><lb/></table></p><p><hirendition="#g">Beweis</hi> direkt aus Prinzip II.</p><lb/><p>Und umgekehrt:<lb/><table><row><cell>10<hirendition="#sub">×</hi>)'' <hirendition="#g">Theorem</hi>.</cell><cell>10<hirendition="#sub">+</hi>)'' <hirendition="#g">Theorem</hi>.</cell></row><lb/></table></p><p><hirendition="#i">Wenn für jedes x, für welches</hi><lb/><table><row><cell><hirendition="#i">a b</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi></cell><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi></cell></row><lb/></table><hirendition="#i">ist, auch</hi><lb/><table><row><cell><hirendition="#i">c</hi>⋹<hirendition="#i">x</hi></cell><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">c</hi></cell></row><lb/></table><hirendition="#i">sein muss, so wird zu sagen sein, es sei</hi><lb/><table><row><cell><hirendition="#i">c</hi>⋹<hirendition="#i">a b</hi>.</cell><cell><hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">c</hi>.</cell></row><lb/></table></p><p><hirendition="#g">Beweis</hi> nach I, da alsdann auch <hirendition="#i">a b</hi> resp. <hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi> selbst ein solches<lb/><hirendition="#i">x</hi> ist, welches die Bedingung und folglich auch die Behauptung der<lb/>
Voraussetzung erfüllt.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[207/0227]
§ 6. Kritische Untersuchungen über die gegebene Definition.
im einen Theorem dem andern gegenüber vertauscht erscheint; d. h.
in der zusammengesetzten Voraussetzung eines jeden der beiden Theoreme,
welche selbst die Erfüllung einer Bedingung an das Erfülltsein einer
zweiten Bedingung knüpft, muss man jenes Bedingte mit dieser Be-
dingung vertauschen, um das andre Theorem daraus zu erhalten —
man muss nicht das Theorem, wohl aber dessen Voraussetzung
„umkehren“.
Wir hätten nun allerdings anstatt der Definitionen (3) oder (4)
auch die Definition (5) als solche an die Spitze der ganzen Theorie
stellen können, woraus sich sofort auch das Th. 6) — wie in Anm. 2
zu Th. 9) gezeigt — mitergeben haben würde.
Es wäre dann a b und a + b auch wieder nur für die einseitige
Verwendung definirt erschienen, aber diesmal für die umgekehrte wie
früher, zunächst nämlich wäre a b nur als Subjekt und a + b als
Prädikat erklärt.
Für die andersseitige Verwendung dieser beiden Symbole (nämlich
für die von a b als Prädikat und a + b als Subjekt) könnte dann die
Begriffserklärung wieder leicht auf die vorhergehende zurückgeführt
werden kraft zweier Theoreme — naheliegender Analoga zu Th. 8)'
und 8)'' — die wir zunächst aussprechen und beweisen wollen.
10×)' Theorem. Soll 10+)' Theorem. Soll
c ⋹ a b a + b ⋹ c
gelten, so muss für jedes x, für welches
a b ⋹ x x ⋹ a + b
ist, auch sein:
c ⋹ x. x ⋹ c.
Beweis direkt aus Prinzip II.
Und umgekehrt:
10×)'' Theorem. 10+)'' Theorem.
Wenn für jedes x, für welches
a b ⋹ x x ⋹ a + b
ist, auch
c ⋹ x x ⋹ c
sein muss, so wird zu sagen sein, es sei
c ⋹ a b. a + b ⋹ c.
Beweis nach I, da alsdann auch a b resp. a + b selbst ein solches
x ist, welches die Bedingung und folglich auch die Behauptung der
Voraussetzung erfüllt.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/227>, abgerufen am 17.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.