wert zusammengefassten Werten, und weil a · 0 = 0, so ist es hier der Hauptwert selber: 0 = a -- a.
Es erübrigt noch, auch Ausdrücke von den folgenden Formen einmal in's Auge zu fassen: r
[Tabelle]
von welchen die Valenzbedingung zeigt, dass sie im Allgemeinen sinnlose, "uninterpretable" sind, falls nämlich nicht gerade a gleich
1
0
0
1
bezüglich bedeutet.
Führte man hier das Zeichen infinity ("unendlich") als Symbol der Ab- surdität, des Unsinns ein, so könnte man -- falls nur nicht gerade die eben genannte Voraussetzung zutrifft -- diese Ausdrücke samt und sonders gleich infinity setzen, und speziell wäre zuverlässig: s) 0 ÷ 1 = infinity = 1 : : 0 sowie 0 -- 1 = infinity = 1 : 0 =
[Formel 1]
-- letzteres wie in der Arithmetik [wobei nun auch die Gleichung 0 -- 1 =
[Formel 2]
als zu sich selbst dual erscheinen würde].
Es ist in der That unverfänglich, die verschiedenen absurden Ausdrücke, wie 0 -- 1 und 1 : 0, einander gleich zu setzen. Alles was unsinnig ist, darf für einerlei uns gelten. Gäbe man überhaupt auch nur den aller- geringsten Unsinn zu, so würde ja durch vollkommen logische Schlüsse auch jeder gewünschte "noch so grosse" Unsinn sich beweisen lassen -- ähnlich wie bekanntlich in der Arithmetik, so auch in identischen Kalkul.
Speziell hier: Lässt man zu, dass es ein x =
[Formel 3]
gebe von der Eigen- schaft, dass x · 0 = 1 ist, so ist leicht zu zeigen, dass auch für ebendieses x gilt: x + 1 = 0 nebst x · 1 = 0, dass also auch x = 0 -- 1 anzuerkennen ist. Wegen x · 0 = 0 folgte nämlich aus der Annahme, dass 0 = 1, und hieraus durch beiderseitiges Multipliziren mit x auch 0 = x, sodann x + 1 = x + 0 = x = 0 und x · 1 = 0 · 1 = 0. --
Das Symbol infinity kann aber nicht, wie seinerzeit das Symbol 0, als ein "uneigentliches" Gebiet der Mannigfaltigkeit unsrer Gebiete zugeschlagen, ad- jungirt werden; vielmehr vertritt es die Null der "abgeleiteten" Mn., Mn. der Gebieteklassen.
Es müsste nämlich seine Hinzuziehung, Zulassung als "Gebiet" die Folge haben, dass die Prinzipien unsres Kalkuls, wenn sie in voller All- gemeingültigkeit aufrecht erhalten würden, sich selbst aufhöben, uns nach allen Seiten in Widersprüche verwickelten [wie wir denn nach der Defi- nition infinity =
[Formel 4]
nun infinity · 0 = 1 hätten im Widerspruch mit a · 0 = 0 bei der Annahme a = infinity, etc.] -- dass sie andernfalles ihre Allgemeingültig- keit verlören und mit lästig zu beobachtenden Ausnahmen behaftet würden,
§ 23. Identische Subtraktion und Division.
wert zusammengefassten Werten, und weil a · 0 = 0, so ist es hier der Hauptwert selber: 0 = a — a.
Es erübrigt noch, auch Ausdrücke von den folgenden Formen einmal in's Auge zu fassen: ϱ
[Tabelle]
von welchen die Valenzbedingung zeigt, dass sie im Allgemeinen sinnlose, „uninterpretable“ sind, falls nämlich nicht gerade a gleich
1
0
0
1
bezüglich bedeutet.
Führte man hier das Zeichen ∞ („unendlich“) als Symbol der Ab- surdität, des Unsinns ein, so könnte man — falls nur nicht gerade die eben genannte Voraussetzung zutrifft — diese Ausdrücke samt und sonders gleich ∞ setzen, und speziell wäre zuverlässig: σ) 0 ÷ 1 = ∞ = 1 : : 0 sowie 0 — 1 = ∞ = 1 : 0 =
[Formel 1]
— letzteres wie in der Arithmetik [wobei nun auch die Gleichung 0 — 1 =
[Formel 2]
als zu sich selbst dual erscheinen würde].
Es ist in der That unverfänglich, die verschiedenen absurden Ausdrücke, wie 0 — 1 und 1 : 0, einander gleich zu setzen. Alles was unsinnig ist, darf für einerlei uns gelten. Gäbe man überhaupt auch nur den aller- geringsten Unsinn zu, so würde ja durch vollkommen logische Schlüsse auch jeder gewünschte „noch so grosse“ Unsinn sich beweisen lassen — ähnlich wie bekanntlich in der Arithmetik, so auch in identischen Kalkul.
Speziell hier: Lässt man zu, dass es ein x =
[Formel 3]
gebe von der Eigen- schaft, dass x · 0 = 1 ist, so ist leicht zu zeigen, dass auch für ebendieses x gilt: x + 1 = 0 nebst x · 1 = 0, dass also auch x = 0 — 1 anzuerkennen ist. Wegen x · 0 = 0 folgte nämlich aus der Annahme, dass 0 = 1, und hieraus durch beiderseitiges Multipliziren mit x auch 0 = x, sodann x + 1 = x + 0 = x = 0 und x · 1 = 0 · 1 = 0. —
Das Symbol ∞ kann aber nicht, wie seinerzeit das Symbol 0, als ein „uneigentliches“ Gebiet der Mannigfaltigkeit unsrer Gebiete zugeschlagen, ad- jungirt werden; vielmehr vertritt es die Null der „abgeleiteten“ Mn., Mn. der Gebieteklassen.
Es müsste nämlich seine Hinzuziehung, Zulassung als „Gebiet“ die Folge haben, dass die Prinzipien unsres Kalkuls, wenn sie in voller All- gemeingültigkeit aufrecht erhalten würden, sich selbst aufhöben, uns nach allen Seiten in Widersprüche verwickelten [wie wir denn nach der Defi- nition ∞ =
[Formel 4]
nun ∞ · 0 = 1 hätten im Widerspruch mit a · 0 = 0 bei der Annahme a = ∞, etc.] — dass sie andernfalles ihre Allgemeingültig- keit verlören und mit lästig zu beobachtenden Ausnahmen behaftet würden,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0507"n="487"/><fwplace="top"type="header">§ 23. Identische Subtraktion und Division.</fw><lb/>
wert zusammengefassten Werten, und weil <hirendition="#i">a</hi> · 0 = 0, so ist es hier der<lb/>
Hauptwert selber: 0 = <hirendition="#i">a</hi>—<hirendition="#i">a</hi>.</p><lb/><p>Es erübrigt noch, auch Ausdrücke von den folgenden Formen einmal<lb/>
in's Auge zu fassen:<lb/><hirendition="#i">ϱ</hi><table><row><cell/></row></table><lb/>
von welchen die Valenzbedingung zeigt, dass sie im Allgemeinen sinnlose,<lb/>„uninterpretable“ sind, falls nämlich nicht gerade <hirendition="#i">a</hi> gleich<lb/><table><row><cell>1</cell><cell>0</cell></row><lb/><row><cell>0</cell><cell>1</cell></row><lb/></table> bezüglich bedeutet.</p><lb/><p>Führte man hier das Zeichen ∞<hirendition="#i">(„unendlich“)</hi> als Symbol der Ab-<lb/>
surdität, des Unsinns ein, so könnte man — falls nur nicht gerade die<lb/>
eben genannte Voraussetzung zutrifft — diese Ausdrücke samt und sonders<lb/>
gleich ∞ setzen, und speziell wäre zuverlässig:<lb/><hirendition="#i">σ</hi>) <hirendition="#et">0 ÷ 1 = ∞ = 1 : : 0 sowie 0 — 1 = ∞ = 1 : 0 = <formula/></hi><lb/>— letzteres wie in der Arithmetik [wobei nun auch die Gleichung<lb/>
0 — 1 = <formula/> als zu sich selbst dual erscheinen würde].</p><lb/><p>Es <hirendition="#i">ist in der That unverfänglich, die verschiedenen absurden Ausdrücke</hi>,<lb/>
wie 0 — 1 und 1 : 0, <hirendition="#i">einander gleich zu setzen</hi>. <hirendition="#i">Alles was unsinnig ist,<lb/>
darf für einerlei uns gelten.</hi> Gäbe man überhaupt auch nur den aller-<lb/>
geringsten Unsinn zu, so würde ja durch vollkommen logische Schlüsse<lb/>
auch jeder gewünschte „noch so grosse“ Unsinn sich beweisen lassen —<lb/>
ähnlich wie bekanntlich in der Arithmetik, so auch in identischen Kalkul.</p><lb/><p>Speziell hier: Lässt man zu, dass es ein <hirendition="#i">x</hi> = <formula/> gebe von der Eigen-<lb/>
schaft, dass <hirendition="#i">x</hi> · 0 = 1 ist, so ist leicht zu zeigen, dass auch für ebendieses<lb/><hirendition="#i">x</hi> gilt: <hirendition="#i">x</hi> + 1 = 0 nebst <hirendition="#i">x</hi> · 1 = 0, dass also auch <hirendition="#i">x</hi> = 0 — 1 anzuerkennen<lb/>
ist. Wegen <hirendition="#i">x</hi> · 0 = 0 folgte nämlich aus der Annahme, dass 0 = 1, und<lb/>
hieraus durch beiderseitiges Multipliziren mit <hirendition="#i">x</hi> auch 0 = <hirendition="#i">x</hi>, sodann<lb/><hirendition="#i">x</hi> + 1 = <hirendition="#i">x</hi> + 0 = <hirendition="#i">x</hi> = 0 und <hirendition="#i">x</hi> · 1 = 0 · 1 = 0. —</p><lb/><p><hirendition="#i">Das Symbol ∞ kann</hi> aber <hirendition="#i">nicht</hi>, wie seinerzeit das Symbol 0, <hirendition="#i">als ein<lb/>„uneigentliches“ Gebiet der Mannigfaltigkeit unsrer Gebiete zugeschlagen, ad-<lb/>
jungirt werden;</hi> vielmehr vertritt es die Null der „abgeleiteten“ Mn., Mn. der<lb/>
Gebieteklassen.</p><lb/><p>Es müsste nämlich seine Hinzuziehung, Zulassung als „Gebiet“ die<lb/>
Folge haben, dass die Prinzipien unsres Kalkuls, wenn sie in voller All-<lb/>
gemeingültigkeit aufrecht erhalten würden, sich selbst aufhöben, uns nach<lb/>
allen Seiten in Widersprüche verwickelten [wie wir denn nach der Defi-<lb/>
nition ∞ = <formula/> nun ∞ · 0 = 1 hätten im Widerspruch mit <hirendition="#i">a</hi> · 0 = 0 bei<lb/>
der Annahme <hirendition="#i">a</hi> = ∞, etc.] — dass sie andernfalles ihre Allgemeingültig-<lb/>
keit verlören und mit lästig zu beobachtenden Ausnahmen behaftet würden,<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[487/0507]
§ 23. Identische Subtraktion und Division.
wert zusammengefassten Werten, und weil a · 0 = 0, so ist es hier der
Hauptwert selber: 0 = a — a.
Es erübrigt noch, auch Ausdrücke von den folgenden Formen einmal
in's Auge zu fassen:
ϱ
von welchen die Valenzbedingung zeigt, dass sie im Allgemeinen sinnlose,
„uninterpretable“ sind, falls nämlich nicht gerade a gleich
1 0
0 1
bezüglich bedeutet.
Führte man hier das Zeichen ∞ („unendlich“) als Symbol der Ab-
surdität, des Unsinns ein, so könnte man — falls nur nicht gerade die
eben genannte Voraussetzung zutrifft — diese Ausdrücke samt und sonders
gleich ∞ setzen, und speziell wäre zuverlässig:
σ) 0 ÷ 1 = ∞ = 1 : : 0 sowie 0 — 1 = ∞ = 1 : 0 = [FORMEL]
— letzteres wie in der Arithmetik [wobei nun auch die Gleichung
0 — 1 = [FORMEL] als zu sich selbst dual erscheinen würde].
Es ist in der That unverfänglich, die verschiedenen absurden Ausdrücke,
wie 0 — 1 und 1 : 0, einander gleich zu setzen. Alles was unsinnig ist,
darf für einerlei uns gelten. Gäbe man überhaupt auch nur den aller-
geringsten Unsinn zu, so würde ja durch vollkommen logische Schlüsse
auch jeder gewünschte „noch so grosse“ Unsinn sich beweisen lassen —
ähnlich wie bekanntlich in der Arithmetik, so auch in identischen Kalkul.
Speziell hier: Lässt man zu, dass es ein x = [FORMEL] gebe von der Eigen-
schaft, dass x · 0 = 1 ist, so ist leicht zu zeigen, dass auch für ebendieses
x gilt: x + 1 = 0 nebst x · 1 = 0, dass also auch x = 0 — 1 anzuerkennen
ist. Wegen x · 0 = 0 folgte nämlich aus der Annahme, dass 0 = 1, und
hieraus durch beiderseitiges Multipliziren mit x auch 0 = x, sodann
x + 1 = x + 0 = x = 0 und x · 1 = 0 · 1 = 0. —
Das Symbol ∞ kann aber nicht, wie seinerzeit das Symbol 0, als ein
„uneigentliches“ Gebiet der Mannigfaltigkeit unsrer Gebiete zugeschlagen, ad-
jungirt werden; vielmehr vertritt es die Null der „abgeleiteten“ Mn., Mn. der
Gebieteklassen.
Es müsste nämlich seine Hinzuziehung, Zulassung als „Gebiet“ die
Folge haben, dass die Prinzipien unsres Kalkuls, wenn sie in voller All-
gemeingültigkeit aufrecht erhalten würden, sich selbst aufhöben, uns nach
allen Seiten in Widersprüche verwickelten [wie wir denn nach der Defi-
nition ∞ = [FORMEL] nun ∞ · 0 = 1 hätten im Widerspruch mit a · 0 = 0 bei
der Annahme a = ∞, etc.] — dass sie andernfalles ihre Allgemeingültig-
keit verlören und mit lästig zu beobachtenden Ausnahmen behaftet würden,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 487. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/507>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.