zukommen, auch solche Namen zu schaffen, die auf viele Dinge passen; es erhellt die Notwendigkeit der Schöpfung auch von Gemeinnamen.
Ich denke, dass die Erforderlichkeit von Namen überhaupt zur Be- zeichnung von Dingen und insbesondre von Eigennamen um je von einem bestimmten Dinge reden zu können, keiner weitergehenden Rechtfertigung bedarf, und werden auch die Betrachtungen, die wir anzustellen haben, um das Bedürfniss nach Gemeinnamen klar zu legen, zum Teil höchst trivialer Natur sein. Es dürfte solchen gleichwol nicht jedes Verdienst abzu- sprechen sein.
Denken wir uns eine Anzahl Personen im Vollbesitze einer beliebig grossen Menge von Eigennamen -- aber zunächst nur von solchen -- also dass das gleiche Wort sich bei allen jeweils mit der ("gleichen") Vor- stellung von dem nämlichen bestimmten (übrigens beliebig konkreten oder abstrakten) Dinge mit unfehlbarer Sicherheit assoziirt, so wird sich mit Denknotwendigkeit erkennen lassen, dass diese Personen unfähig sein werden einander irgendetwas mitzuteilen, was sie nicht bereits laut Voraussetzung wussten. Ich will z. B. sagen, dass der Schnee weiss ist, aber weil ich nur über Eigennamen verfüge, kann ich dies nicht in Bezug auf den Schnee überhaupt thun, sondern nur in Bezug auf einen bestimmten Schnee, der z. B. an bekanntem Orte liegt, ich kann es auch nicht sagen in Bezug auf jeden Teil dieses Schnees, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Portion desselben, als Ganzes, die ich kurz als "dieser Schnee" bezeichnen will. Die Weisse dieses Schnee's mag sich durch ihren genauen Hellig- keitsgrad auch von derjenigen jedes andern Schnee's unterscheiden. Ich kann nicht sagen, dass dieser Schnee weiss überhaupt ist, wie andre weisse Körper, sondern weil ich auch nur den Eigennamen für "diese Weisse" von dem erwähnten eigentümlichen Helligkeitsgrade zur Verfügung habe, so kann ich auch diesem Schnee nur gerade diese Weisse zu- oder absprechen. Von den Personen, die meinen Ausspruch hören werden, wissen alle, was unter "dieser Schnee" gemeint ist (laut Voraussetzung), desgleichen was "diese Weisse" bedeutet, und werden dieselben sich auch darunter sofort, wenn der Name fällt, etwas jener bestimmten Empfindung weisser Farbe (mit dem erwähnten charakteristischen Helligkeitsgrade) zugrunde liegendes Wirkliches übereinstimmend vorstellen. Es kann nun aber sein, dass der Eine oder Andere der genannten Personen gleichwol noch darüber unwissend ist, dass diesem Schnee gerade diese Weisse zukommt, und dass ich es ihm sagen will. Laut Voraussetzung habe ich nun aber auch blos einen Eigennamen für gerade dieses hier vorliegende Zukommen, oder ich habe keinen. Im letztern Falle kann ich es nicht statuiren oder mitteilen; im erstern aber, wo "dieses Zukommen" ein (laut Voraussetzung) im gemein- samen Besitz der beteiligten Personen befindlicher Eigenname gewesen sein sollte, muss eben der Andre dasselbe schon gekannt haben, er musste da- mit bereits wissen, dass diesem Schnee diese Weisse gerade so zukommt, im Widerspruch zu der obigen Annahme, dass er darüber unwissend ge- wesen. Ergebniss: ein Bezeichnungssystem, das blos Eigennamen umfasste, ist notwendigerweise zur Übermittelung irgendwelcher Erkenntniss unzu- länglich. Dasselbe vermöchte höchstens, bereits vorhandene Erkenntniss-
Schröder, Algebra der Logik. 5
Einleitung.
zukommen, auch solche Namen zu schaffen, die auf viele Dinge passen; es erhellt die Notwendigkeit der Schöpfung auch von Gemeinnamen.
Ich denke, dass die Erforderlichkeit von Namen überhaupt zur Be- zeichnung von Dingen und insbesondre von Eigennamen um je von einem bestimmten Dinge reden zu können, keiner weitergehenden Rechtfertigung bedarf, und werden auch die Betrachtungen, die wir anzustellen haben, um das Bedürfniss nach Gemeinnamen klar zu legen, zum Teil höchst trivialer Natur sein. Es dürfte solchen gleichwol nicht jedes Verdienst abzu- sprechen sein.
Denken wir uns eine Anzahl Personen im Vollbesitze einer beliebig grossen Menge von Eigennamen — aber zunächst nur von solchen — also dass das gleiche Wort sich bei allen jeweils mit der („gleichen“) Vor- stellung von dem nämlichen bestimmten (übrigens beliebig konkreten oder abstrakten) Dinge mit unfehlbarer Sicherheit assoziirt, so wird sich mit Denknotwendigkeit erkennen lassen, dass diese Personen unfähig sein werden einander irgendetwas mitzuteilen, was sie nicht bereits laut Voraussetzung wussten. Ich will z. B. sagen, dass der Schnee weiss ist, aber weil ich nur über Eigennamen verfüge, kann ich dies nicht in Bezug auf den Schnee überhaupt thun, sondern nur in Bezug auf einen bestimmten Schnee, der z. B. an bekanntem Orte liegt, ich kann es auch nicht sagen in Bezug auf jeden Teil dieses Schnees, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Portion desselben, als Ganzes, die ich kurz als „dieser Schnee“ bezeichnen will. Die Weisse dieses Schnee's mag sich durch ihren genauen Hellig- keitsgrad auch von derjenigen jedes andern Schnee's unterscheiden. Ich kann nicht sagen, dass dieser Schnee weiss überhaupt ist, wie andre weisse Körper, sondern weil ich auch nur den Eigennamen für „diese Weisse“ von dem erwähnten eigentümlichen Helligkeitsgrade zur Verfügung habe, so kann ich auch diesem Schnee nur gerade diese Weisse zu- oder absprechen. Von den Personen, die meinen Ausspruch hören werden, wissen alle, was unter „dieser Schnee“ gemeint ist (laut Voraussetzung), desgleichen was „diese Weisse“ bedeutet, und werden dieselben sich auch darunter sofort, wenn der Name fällt, etwas jener bestimmten Empfindung weisser Farbe (mit dem erwähnten charakteristischen Helligkeitsgrade) zugrunde liegendes Wirkliches übereinstimmend vorstellen. Es kann nun aber sein, dass der Eine oder Andere der genannten Personen gleichwol noch darüber unwissend ist, dass diesem Schnee gerade diese Weisse zukommt, und dass ich es ihm sagen will. Laut Voraussetzung habe ich nun aber auch blos einen Eigennamen für gerade dieses hier vorliegende Zukommen, oder ich habe keinen. Im letztern Falle kann ich es nicht statuiren oder mitteilen; im erstern aber, wo „dieses Zukommen“ ein (laut Voraussetzung) im gemein- samen Besitz der beteiligten Personen befindlicher Eigenname gewesen sein sollte, muss eben der Andre dasselbe schon gekannt haben, er musste da- mit bereits wissen, dass diesem Schnee diese Weisse gerade so zukommt, im Widerspruch zu der obigen Annahme, dass er darüber unwissend ge- wesen. Ergebniss: ein Bezeichnungssystem, das blos Eigennamen umfasste, ist notwendigerweise zur Übermittelung irgendwelcher Erkenntniss unzu- länglich. Dasselbe vermöchte höchstens, bereits vorhandene Erkenntniss-
Schröder, Algebra der Logik. 5
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Einleitung.
zukommen, auch solche Namen zu schaffen, die auf viele Dinge passen;
es erhellt die Notwendigkeit der Schöpfung auch von Gemeinnamen.
Ich denke, dass die Erforderlichkeit von Namen überhaupt zur Be-
zeichnung von Dingen und insbesondre von Eigennamen um je von einem
bestimmten Dinge reden zu können, keiner weitergehenden Rechtfertigung
bedarf, und werden auch die Betrachtungen, die wir anzustellen haben, um
das Bedürfniss nach Gemeinnamen klar zu legen, zum Teil höchst trivialer
Natur sein. Es dürfte solchen gleichwol nicht jedes Verdienst abzu-
sprechen sein.
Denken wir uns eine Anzahl Personen im Vollbesitze einer beliebig
grossen Menge von Eigennamen — aber zunächst nur von solchen — also
dass das gleiche Wort sich bei allen jeweils mit der („gleichen“) Vor-
stellung von dem nämlichen bestimmten (übrigens beliebig konkreten oder
abstrakten) Dinge mit unfehlbarer Sicherheit assoziirt, so wird sich mit
Denknotwendigkeit erkennen lassen, dass diese Personen unfähig sein werden
einander irgendetwas mitzuteilen, was sie nicht bereits laut Voraussetzung
wussten. Ich will z. B. sagen, dass der Schnee weiss ist, aber weil ich
nur über Eigennamen verfüge, kann ich dies nicht in Bezug auf den Schnee
überhaupt thun, sondern nur in Bezug auf einen bestimmten Schnee, der
z. B. an bekanntem Orte liegt, ich kann es auch nicht sagen in Bezug
auf jeden Teil dieses Schnees, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte
Portion desselben, als Ganzes, die ich kurz als „dieser Schnee“ bezeichnen
will. Die Weisse dieses Schnee's mag sich durch ihren genauen Hellig-
keitsgrad auch von derjenigen jedes andern Schnee's unterscheiden. Ich
kann nicht sagen, dass dieser Schnee weiss überhaupt ist, wie andre weisse
Körper, sondern weil ich auch nur den Eigennamen für „diese Weisse“ von
dem erwähnten eigentümlichen Helligkeitsgrade zur Verfügung habe, so
kann ich auch diesem Schnee nur gerade diese Weisse zu- oder absprechen.
Von den Personen, die meinen Ausspruch hören werden, wissen alle, was
unter „dieser Schnee“ gemeint ist (laut Voraussetzung), desgleichen was
„diese Weisse“ bedeutet, und werden dieselben sich auch darunter sofort,
wenn der Name fällt, etwas jener bestimmten Empfindung weisser Farbe
(mit dem erwähnten charakteristischen Helligkeitsgrade) zugrunde liegendes
Wirkliches übereinstimmend vorstellen. Es kann nun aber sein, dass der
Eine oder Andere der genannten Personen gleichwol noch darüber unwissend
ist, dass diesem Schnee gerade diese Weisse zukommt, und dass ich es
ihm sagen will. Laut Voraussetzung habe ich nun aber auch blos einen
Eigennamen für gerade dieses hier vorliegende Zukommen, oder ich habe
keinen. Im letztern Falle kann ich es nicht statuiren oder mitteilen; im
erstern aber, wo „dieses Zukommen“ ein (laut Voraussetzung) im gemein-
samen Besitz der beteiligten Personen befindlicher Eigenname gewesen sein
sollte, muss eben der Andre dasselbe schon gekannt haben, er musste da-
mit bereits wissen, dass diesem Schnee diese Weisse gerade so zukommt,
im Widerspruch zu der obigen Annahme, dass er darüber unwissend ge-
wesen. Ergebniss: ein Bezeichnungssystem, das blos Eigennamen umfasste,
ist notwendigerweise zur Übermittelung irgendwelcher Erkenntniss unzu-
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Schröder, Algebra der Logik. 5
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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/85>, abgerufen am 11.05.2024.
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