Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.Dreiundzwanzigste Vorlesung. mindestens jenes aus dem ersten Faktor in den zweiten eingefügteIndividuum als ein beiden Faktoren gemeinsames Element enthalten muss, von jenen ersten Faktoren aber mindestens einer nicht inhalts- leer war. q. e. d. -- Erst wenn bei jenem Versuche, eine die Forderung S erfüllende Um dies Ziel zu verfolgen, wollen wir uns die Aussagen P und S Dann lautet die zu erledigende Frage: ob oder wann es unter Führen wir auch noch für die nachfolgend in Klammer gesetzten Dreiundzwanzigste Vorlesung. mindestens jenes aus dem ersten Faktor in den zweiten eingefügteIndividuum als ein beiden Faktoren gemeinsames Element enthalten muss, von jenen ersten Faktoren aber mindestens einer nicht inhalts- leer war. q. e. d. — Erst wenn bei jenem Versuche, eine die Forderung S erfüllende Um dies Ziel zu verfolgen, wollen wir uns die Aussagen P und S Dann lautet die zu erledigende Frage: ob oder wann es unter Führen wir auch noch für die nachfolgend in Klammer gesetzten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0408" n="384"/><fw place="top" type="header">Dreiundzwanzigste Vorlesung.</fw><lb/> mindestens jenes aus dem ersten Faktor in den zweiten eingefügte<lb/> Individuum als ein beiden Faktoren gemeinsames Element enthalten<lb/> muss, von jenen ersten Faktoren aber mindestens einer nicht inhalts-<lb/> leer war. q. e. d. —</p><lb/> <p>Erst wenn bei jenem Versuche, eine die Forderung <hi rendition="#i">S</hi> erfüllende<lb/> Klasse <hi rendition="#i">u</hi> zu konstruiren, im Herausgreifen von Individuen aus den<lb/> Klassen 14<hi rendition="#sup">0</hi>) resp. 15<hi rendition="#sup">0</hi>) bei einer solchen <hi rendition="#i">Individuenmangel</hi> einträte,<lb/> und daraus die Nötigung erwüchse, z. 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Dreiundzwanzigste Vorlesung.
mindestens jenes aus dem ersten Faktor in den zweiten eingefügte
Individuum als ein beiden Faktoren gemeinsames Element enthalten
muss, von jenen ersten Faktoren aber mindestens einer nicht inhalts-
leer war. q. e. d. —
Erst wenn bei jenem Versuche, eine die Forderung S erfüllende
Klasse u zu konstruiren, im Herausgreifen von Individuen aus den
Klassen 140) resp. 150) bei einer solchen Individuenmangel einträte,
und daraus die Nötigung erwüchse, z. B. in der zweiten Zeile als Bei-
steuer der betreffenden Klasse zu u1 auf ein Individuum zu reflektiren,
welches als ein auch Klassen der ersten Zeile angehöriges dortselbst
schon wegen drohenden Individuenmangels zu u hatte geschlagen
werden müssen — erst dann könnte der Nachweis, ja die Existenz
einer S erfüllenden Klasse u zur Unmöglichkeit werden. Und Auf-
gabe der Klausel ist es eben, diese Fälle der Nichtexistenz eines S
erfüllenden x resp. u ohne Nennung von x oder u zu charakterisiren
und auszuschliessen.
Um dies Ziel zu verfolgen, wollen wir uns die Aussagen P und S
zunächst noch etwas vereinfachen. Bemerkend, dass wegen 120) auch:
pϰ b1 = pϰ a b1 und qϰ a1 = qϰ b a1
sein muss, wollen wir die Abkürzungen einführen, zu nennen:
160) pϰ a = rϰ, qϰ b = sϰ für ϰ = 1, 2, … n.
Dann lautet die zu erledigende Frage: ob oder wann es unter
der Voraussetzung P, das ist
170) (a + b = 1) [FORMEL] (rϰ + sϰ ≠ 0)
ein Gebiet, eine Klasse u geben wird, welche erfüllt die Forderung S,
das heisst die Forderung:
180) [FORMEL] (rϰ b1 + sϰ a1 + rϰ u + sϰ u1 ≠ 0).
Führen wir auch noch für die nachfolgend in Klammer gesetzten
Aussagen zur Abkürzung die beigesetzten Namen ein:
190) (rϰ b1 + sϰ a1 ≠ 0) = Cϰ, (rϰ u + sϰ u1 ≠ 0) = Dϰ,
so lautet unsre Forderung:
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