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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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befanden sie sich noch unter den Königen vom
Jagellonischen Stamme.

Aber Polen ward nicht sobald ein voll-
kommenes Wahlreich, als bei jeder neuen Kö-
nigswahl die Städte, wie die Könige selbst,
einige von ihren Vorrechten verloren, und so
nach und nach in den Zustand kamen, worin
sie jetzt sind. Der Adel unterdrückte diese seine
Nebenbuhler, die er geringschätzte und doch,
ihres Fleißes und Verkehrs wegen, beneidete,
gänzlich. Die ihnen noch übrigen Vorrechte
bedeuten in der That wenig, seitdem ihnen
jene wichtigern genommen sind, die ihnen
allein den Genuß derselben sichern konnten.
Jetzt giebt ihnen der Adel auf dem Reichstage
Gesetze, richtet sie in den Assessorial-Gerich-
ten und schränkt sie auf den Bezirk ihrer
Stadt und innerhalb der Gränzen ihres Ge-
werbes ein.

Die Urheber der Konstitution vom 3ten
May 1791 sahen wohl, wo man diesen

befanden ſie ſich noch unter den Koͤnigen vom
Jagelloniſchen Stamme.

Aber Polen ward nicht ſobald ein voll-
kommenes Wahlreich, als bei jeder neuen Koͤ-
nigswahl die Staͤdte, wie die Koͤnige ſelbſt,
einige von ihren Vorrechten verloren, und ſo
nach und nach in den Zuſtand kamen, worin
ſie jetzt ſind. Der Adel unterdruͤckte dieſe ſeine
Nebenbuhler, die er geringſchaͤtzte und doch,
ihres Fleißes und Verkehrs wegen, beneidete,
gaͤnzlich. Die ihnen noch uͤbrigen Vorrechte
bedeuten in der That wenig, ſeitdem ihnen
jene wichtigern genommen ſind, die ihnen
allein den Genuß derſelben ſichern konnten.
Jetzt giebt ihnen der Adel auf dem Reichstage
Geſetze, richtet ſie in den Aſſeſſorial-Gerich-
ten und ſchraͤnkt ſie auf den Bezirk ihrer
Stadt und innerhalb der Graͤnzen ihres Ge-
werbes ein.

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May 1791 ſahen wohl, wo man dieſen

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[106/0116] befanden ſie ſich noch unter den Koͤnigen vom Jagelloniſchen Stamme. Aber Polen ward nicht ſobald ein voll- kommenes Wahlreich, als bei jeder neuen Koͤ- nigswahl die Staͤdte, wie die Koͤnige ſelbſt, einige von ihren Vorrechten verloren, und ſo nach und nach in den Zuſtand kamen, worin ſie jetzt ſind. Der Adel unterdruͤckte dieſe ſeine Nebenbuhler, die er geringſchaͤtzte und doch, ihres Fleißes und Verkehrs wegen, beneidete, gaͤnzlich. Die ihnen noch uͤbrigen Vorrechte bedeuten in der That wenig, ſeitdem ihnen jene wichtigern genommen ſind, die ihnen allein den Genuß derſelben ſichern konnten. Jetzt giebt ihnen der Adel auf dem Reichstage Geſetze, richtet ſie in den Aſſeſſorial-Gerich- ten und ſchraͤnkt ſie auf den Bezirk ihrer Stadt und innerhalb der Graͤnzen ihres Ge- werbes ein. Die Urheber der Konſtitution vom 3ten May 1791 ſahen wohl, wo man dieſen

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/116>, abgerufen am 20.05.2024.