Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.Städten helfen müsse. Da sie aber bei ihrem Staͤdten helfen muͤſſe. Da ſie aber bei ihrem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0117" n="107"/> Staͤdten helfen muͤſſe. Da ſie aber bei ihrem<lb/> Werke die alte Ariſtokratie zum Grunde legten<lb/> und, ſelbſt Ariſtokraten, mit und gegen Ari-<lb/> ſtokraten Geſetze gaben: ſo konnte das, was<lb/> ſie zu Gunſten des <hi rendition="#g">Buͤrgerſtandes</hi> (man<lb/> ſagt in Polen lieber <hi rendition="#g">Staͤdte</hi>, oder hoͤchſtens<lb/><hi rendition="#g">ſtaͤdtiſcher Stand</hi>, um das Eiferſucht er-<lb/> weckende Wort <hi rendition="#g">Stand</hi>, das nur der Adel<lb/> fuͤhren will, zu vermeiden) durchſetzten und<lb/> verordneten, nicht anders, als zweideutig ſeyn.<lb/> So erlaubten ſie ihnen, Abgeordnete beim<lb/> Reichstage zu haben, aber dieſe mußten —<lb/> Adeliche ſeyn. Dieſe adelichen Stellvertreter<lb/> hatten eine berathſchlagende Stimme, aber<lb/> nur in Sachen, welche die Staͤdte ausſchlieſ-<lb/> ſend betrafen; in allgemeinen Landesangelegen-<lb/> heiten, die in ſo vielen Punkten die Staͤdte<lb/> beruͤhren mußten, hatten ſie keine Stimme.<lb/> So erlaubte man dem Buͤrger ferner, Land-<lb/> guͤter zu beſitzen, aber er ſollte dadurch adelich<lb/> werden; mithin beſaß denn doch kein <hi rendition="#g">Buͤr-<lb/></hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [107/0117]
Staͤdten helfen muͤſſe. Da ſie aber bei ihrem
Werke die alte Ariſtokratie zum Grunde legten
und, ſelbſt Ariſtokraten, mit und gegen Ari-
ſtokraten Geſetze gaben: ſo konnte das, was
ſie zu Gunſten des Buͤrgerſtandes (man
ſagt in Polen lieber Staͤdte, oder hoͤchſtens
ſtaͤdtiſcher Stand, um das Eiferſucht er-
weckende Wort Stand, das nur der Adel
fuͤhren will, zu vermeiden) durchſetzten und
verordneten, nicht anders, als zweideutig ſeyn.
So erlaubten ſie ihnen, Abgeordnete beim
Reichstage zu haben, aber dieſe mußten —
Adeliche ſeyn. Dieſe adelichen Stellvertreter
hatten eine berathſchlagende Stimme, aber
nur in Sachen, welche die Staͤdte ausſchlieſ-
ſend betrafen; in allgemeinen Landesangelegen-
heiten, die in ſo vielen Punkten die Staͤdte
beruͤhren mußten, hatten ſie keine Stimme.
So erlaubte man dem Buͤrger ferner, Land-
guͤter zu beſitzen, aber er ſollte dadurch adelich
werden; mithin beſaß denn doch kein Buͤr-
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