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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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daß sie, so wie sie dem Edelmann seinen
Krug, eben so dem Staate seine gesammten
Einkünfte abpachteten. Letzteres ist nach der
Zeit verboten worden, und ihr Einfluß auf
den Handel ist auch, gegen sonst, beträchtlich
gesunken.

Sie können, gegen eine Kopfsteuer, im
Lande wohnen und verkehren. Die kleinern
Städte in Polen und Lithauen, die königli-
chen wie die adelichen, sind großentheils von
ihnen besetzt; in mehreren der großen Muni-
cipalstädte dürfen sie sich ebenfalls häuslich
niederlassen, in andern aber nicht, je nach-
dem die Bürger mehr oder weniger wachsam,
mehr oder weniger stark oder entschlossen,
mehr oder weniger freigebig gegen die Staats-
beamten gewesen sind: denn in Polen ist kein
Recht vorhanden, das nicht durch Geld un-
tergraben werden könnte, und nicht durch
Geld aufrecht erhalten werden müßte.

Nach

daß ſie, ſo wie ſie dem Edelmann ſeinen
Krug, eben ſo dem Staate ſeine geſammten
Einkuͤnfte abpachteten. Letzteres iſt nach der
Zeit verboten worden, und ihr Einfluß auf
den Handel iſt auch, gegen ſonſt, betraͤchtlich
geſunken.

Sie koͤnnen, gegen eine Kopfſteuer, im
Lande wohnen und verkehren. Die kleinern
Staͤdte in Polen und Lithauen, die koͤnigli-
chen wie die adelichen, ſind großentheils von
ihnen beſetzt; in mehreren der großen Muni-
cipalſtaͤdte duͤrfen ſie ſich ebenfalls haͤuslich
niederlaſſen, in andern aber nicht, je nach-
dem die Buͤrger mehr oder weniger wachſam,
mehr oder weniger ſtark oder entſchloſſen,
mehr oder weniger freigebig gegen die Staats-
beamten geweſen ſind: denn in Polen iſt kein
Recht vorhanden, das nicht durch Geld un-
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Geld aufrecht erhalten werden muͤßte.

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[112/0122] daß ſie, ſo wie ſie dem Edelmann ſeinen Krug, eben ſo dem Staate ſeine geſammten Einkuͤnfte abpachteten. Letzteres iſt nach der Zeit verboten worden, und ihr Einfluß auf den Handel iſt auch, gegen ſonſt, betraͤchtlich geſunken. Sie koͤnnen, gegen eine Kopfſteuer, im Lande wohnen und verkehren. Die kleinern Staͤdte in Polen und Lithauen, die koͤnigli- chen wie die adelichen, ſind großentheils von ihnen beſetzt; in mehreren der großen Muni- cipalſtaͤdte duͤrfen ſie ſich ebenfalls haͤuslich niederlaſſen, in andern aber nicht, je nach- dem die Buͤrger mehr oder weniger wachſam, mehr oder weniger ſtark oder entſchloſſen, mehr oder weniger freigebig gegen die Staats- beamten geweſen ſind: denn in Polen iſt kein Recht vorhanden, das nicht durch Geld un- tergraben werden koͤnnte, und nicht durch Geld aufrecht erhalten werden muͤßte. Nach

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/122>, abgerufen am 25.11.2024.