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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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beschließen kann. Bei demselben gilt der Ein-
spruch eines Einzelnen nichts; er wird auch
schon dadurch vermieden, daß in Fällen, wo
man sich nicht vereinigen kann, gestimmt wer-
den muß.

Damit der König nicht Raths entbehrte,
mußten die Senatoren im Lande bleiben, und
konnten, ohne Einwilligung des Reichstags
nicht verreisen; will jetzt der König eine Reise
machen, so braucht er dazu die Genehmigung
des immerwährenden Raths und dieser muß
sich an den Ort verfügen, wo sich der König
befindet. Reiset dieser, nach eignem Willen,
von Warschau weg, so bleibt die Wahl zu
den Staatsämtern zwei Monat ausgesetzt,
aber nach Verlauf derselben begiebt sich eines
der Mitglieder zum Könige und stellt durch
Briefwechsel den nöthigen Zusammenhang mit
dem Rathe her.

Die Senatoren haben den Titel Excellenz.
Besoldung ziehen sie als solche nicht. Jhr
Auskommen und ihren Glanz erhalten sie

beſchließen kann. Bei demſelben gilt der Ein-
ſpruch eines Einzelnen nichts; er wird auch
ſchon dadurch vermieden, daß in Faͤllen, wo
man ſich nicht vereinigen kann, geſtimmt wer-
den muß.

Damit der Koͤnig nicht Raths entbehrte,
mußten die Senatoren im Lande bleiben, und
konnten, ohne Einwilligung des Reichstags
nicht verreiſen; will jetzt der Koͤnig eine Reiſe
machen, ſo braucht er dazu die Genehmigung
des immerwaͤhrenden Raths und dieſer muß
ſich an den Ort verfuͤgen, wo ſich der Koͤnig
befindet. Reiſet dieſer, nach eignem Willen,
von Warſchau weg, ſo bleibt die Wahl zu
den Staatsaͤmtern zwei Monat ausgeſetzt,
aber nach Verlauf derſelben begiebt ſich eines
der Mitglieder zum Koͤnige und ſtellt durch
Briefwechſel den noͤthigen Zuſammenhang mit
dem Rathe her.

Die Senatoren haben den Titel Excellenz.
Beſoldung ziehen ſie als ſolche nicht. Jhr
Auskommen und ihren Glanz erhalten ſie

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[31/0041] beſchließen kann. Bei demſelben gilt der Ein- ſpruch eines Einzelnen nichts; er wird auch ſchon dadurch vermieden, daß in Faͤllen, wo man ſich nicht vereinigen kann, geſtimmt wer- den muß. Damit der Koͤnig nicht Raths entbehrte, mußten die Senatoren im Lande bleiben, und konnten, ohne Einwilligung des Reichstags nicht verreiſen; will jetzt der Koͤnig eine Reiſe machen, ſo braucht er dazu die Genehmigung des immerwaͤhrenden Raths und dieſer muß ſich an den Ort verfuͤgen, wo ſich der Koͤnig befindet. Reiſet dieſer, nach eignem Willen, von Warſchau weg, ſo bleibt die Wahl zu den Staatsaͤmtern zwei Monat ausgeſetzt, aber nach Verlauf derſelben begiebt ſich eines der Mitglieder zum Koͤnige und ſtellt durch Briefwechſel den noͤthigen Zuſammenhang mit dem Rathe her. Die Senatoren haben den Titel Excellenz. Beſoldung ziehen ſie als ſolche nicht. Jhr Auskommen und ihren Glanz erhalten ſie

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/41>, abgerufen am 23.11.2024.