Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.durch die Einkünfte von andern Staatsstellen Schon in den ältesten Zeiten hatten diese Auf dem Erzbischofe von Gnesen haftete und
durch die Einkuͤnfte von andern Staatsſtellen Schon in den aͤlteſten Zeiten hatten dieſe Auf dem Erzbiſchofe von Gneſen haftete und
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durch die Einkuͤnfte von andern Staatsſtellen
und von den ihnen verliehenen koͤniglichen Guͤ-
tern. Den erſten Rang unter ihnen nehmen
die geiſtlichen Senatoren, die Erzbiſchoͤfe
und Biſchoͤfe, ein.
Schon in den aͤlteſten Zeiten hatten dieſe
viel Vorzuͤge vor den weltlichen, theils
ihres geiſtlichen Amts, theils der Gelehrſam-
keit wegen, in deren Beſitz ſie ausſchließend
waren. Ehedem beſtanden ſie aus zwei Erz-
biſchoͤfen, dem von Gneſen und dem von
Lemberg, und aus funfzehn Biſchoͤfen. Dieſe
Anzahl iſt durch die doppelte Theilung ver-
ringert worden. Der Erzbiſchof von Lemberg
iſt, ſeit der erſten, nicht mehr polniſcher Se-
nator; der Erzbiſchof von Gneſen wird es,
als ſolcher, ſeitdem Gneſen preußiſch gewor-
den iſt, nicht mehr ſeyn, aber wohl als Bi-
ſchof von Krakau. Doch iſt uͤber dieſen Ge-
genſtand noch nichts beſtimmt worden.
Auf dem Erzbiſchofe von Gneſen haftete
Wuͤrde und Titel des Fuͤrſten-Primas,
und
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