Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.Krakau die reichsten. Vor Zeiten konnten sie, Krakau die reichſten. Vor Zeiten konnten ſie, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0048" n="38"/> Krakau die reichſten. Vor Zeiten konnten ſie,<lb/> ohne Ausnahme, die Kanzlerwuͤrde bekleiden,<lb/> jetzt ſind die vordern davon ausgeſchloſſen, ſie<lb/> muͤßten denn ihr hoͤheres und reicheres Biß-<lb/> thum gegen ein niederes und minder reiches<lb/> vertauſchen, was nicht ſelten der Fall geweſen<lb/> iſt; aber eben ſo oft iſt es geſchehen, daß ein<lb/> Biſchof, der Kanzler war, dieſe Stelle nie-<lb/> derlegte, wenn er zu einem der hoͤheren Biß-<lb/> thuͤmer vorruͤckte. Sie koͤnnen Koadjutoren<lb/> haben, aber dieſe ſind nicht Senatoren; der<lb/> immerwaͤhrende Rath bewilligt und ſetzt ſie<lb/> ihnen, wenn ſie Alters oder Krankheitshalber<lb/> darum anhalten; ſie haben auch Weihbiſchoͤfe,<lb/> die ſie ſelbſt anſtellen, die aber keine Anſpruͤche<lb/> auf das Bißthum haben. Drei von ihnen<lb/> (den Primas eingeſchloſſen) haben Sitz und<lb/> Stimme im immerwaͤhrenden Rathe; aber<lb/> ſie ziehen dafuͤr keine Beſoldung, eben ſo we-<lb/> nig als der Primas und die Miniſter. Uebri-<lb/> gens haben ſie in dem, zu ihren Bißthuͤmern<lb/> gehoͤrigen Gebiete, die Vorrechte und Frei-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [38/0048]
Krakau die reichſten. Vor Zeiten konnten ſie,
ohne Ausnahme, die Kanzlerwuͤrde bekleiden,
jetzt ſind die vordern davon ausgeſchloſſen, ſie
muͤßten denn ihr hoͤheres und reicheres Biß-
thum gegen ein niederes und minder reiches
vertauſchen, was nicht ſelten der Fall geweſen
iſt; aber eben ſo oft iſt es geſchehen, daß ein
Biſchof, der Kanzler war, dieſe Stelle nie-
derlegte, wenn er zu einem der hoͤheren Biß-
thuͤmer vorruͤckte. Sie koͤnnen Koadjutoren
haben, aber dieſe ſind nicht Senatoren; der
immerwaͤhrende Rath bewilligt und ſetzt ſie
ihnen, wenn ſie Alters oder Krankheitshalber
darum anhalten; ſie haben auch Weihbiſchoͤfe,
die ſie ſelbſt anſtellen, die aber keine Anſpruͤche
auf das Bißthum haben. Drei von ihnen
(den Primas eingeſchloſſen) haben Sitz und
Stimme im immerwaͤhrenden Rathe; aber
ſie ziehen dafuͤr keine Beſoldung, eben ſo we-
nig als der Primas und die Miniſter. Uebri-
gens haben ſie in dem, zu ihren Bißthuͤmern
gehoͤrigen Gebiete, die Vorrechte und Frei-
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