Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.bei einer Schlacht ein Woiwode schändlicher- bei einer Schlacht ein Woiwode ſchaͤndlicher- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0052" n="42"/> bei einer Schlacht ein Woiwode ſchaͤndlicher-<lb/> weiſe die Flucht genommen habe. Wenn die<lb/> Kaſtellanen von Wilna und Trozk, und der<lb/> Staroſt von Samogitien, zu den Woiwoden<lb/> gezaͤhlt werden, ſo ſcheint es daher zu kommen,<lb/> daß ehemals in Lithauen nur zwei Woiwoden<lb/> und eben ſo viel Kaſtellane, naͤmlich die von<lb/> Wilna und Trozk, vorhanden waren, die<lb/> uͤbrigen Bezirke aber von koͤniglichen Statt-<lb/> haltern regiert wurden. Als man nachher<lb/> dieſe Bezirke in Woiwodſchaften verwandelte,<lb/> ließ man jenen Kaſtellanen den Rang vor den<lb/> neuern Woiwoden in denſelben. Gleiche Be-<lb/> ſchaffenheit hat es wohl mit dem Staroſten<lb/> von Samogitien, der ebenfalls fruͤher vorhan-<lb/> den war, als die auf ihn folgenden lithauiſchen<lb/> Woiwoden. Ueberdies gebuͤhrt ihm, ſchon<lb/> ſeines Amts wegen, eine Stelle unter den<lb/> Woiwoden, denn er hat in ſeinem Gebiete<lb/> alle die Macht, welche die Woiwoden in dem<lb/> ihrigen ausuͤben, ſo daß er nur der Benen-<lb/> nung nach von ihnen unterſchieden iſt. Einige<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [42/0052]
bei einer Schlacht ein Woiwode ſchaͤndlicher-
weiſe die Flucht genommen habe. Wenn die
Kaſtellanen von Wilna und Trozk, und der
Staroſt von Samogitien, zu den Woiwoden
gezaͤhlt werden, ſo ſcheint es daher zu kommen,
daß ehemals in Lithauen nur zwei Woiwoden
und eben ſo viel Kaſtellane, naͤmlich die von
Wilna und Trozk, vorhanden waren, die
uͤbrigen Bezirke aber von koͤniglichen Statt-
haltern regiert wurden. Als man nachher
dieſe Bezirke in Woiwodſchaften verwandelte,
ließ man jenen Kaſtellanen den Rang vor den
neuern Woiwoden in denſelben. Gleiche Be-
ſchaffenheit hat es wohl mit dem Staroſten
von Samogitien, der ebenfalls fruͤher vorhan-
den war, als die auf ihn folgenden lithauiſchen
Woiwoden. Ueberdies gebuͤhrt ihm, ſchon
ſeines Amts wegen, eine Stelle unter den
Woiwoden, denn er hat in ſeinem Gebiete
alle die Macht, welche die Woiwoden in dem
ihrigen ausuͤben, ſo daß er nur der Benen-
nung nach von ihnen unterſchieden iſt. Einige
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