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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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Die ältesten unter den Woiwoden sind
die in Kronpolen; die übrigen, in den hinzu-
gekommenen Ländern, sind jünger, weil diese
Provinzen erst nach der Verbindung mit Po-
len in Woiwodschaften abgetheilt wurden.
Man hat aber keine Rangordnung nach den
Provinzen unter ihnen festgesetzt, sondern sie
sind unter einander gemischt. Sonderbar ist
es, daß der Kastellan von Krakau allen Woi-
woden vorgeht, und daß zwei andre Kastellane,
die von Wilna und Trozk, und der Starost
von Samogitien (alle sonst hinter den Woi-
woden) diesen zugezählt werden. Die Ge-
schichtschreiber sind nicht einig, woher der Ka-
stellan von Krakau jenen Vorzug erhalten hat.
Einige sagen, ein Woiwode von Krakau habe
sich gegen den König empört, und dieser habe
sein Verbrechen noch an seinen Nachfolgern
dadurch bestrafen wollen, daß er verordnet,
die Woiwoden von Krakau sollten auf ewige
Zeiten den Kastellanen von Krakau nachgehen;
andre sagen, es sey eine Strafe dafür, daß

Die aͤlteſten unter den Woiwoden ſind
die in Kronpolen; die uͤbrigen, in den hinzu-
gekommenen Laͤndern, ſind juͤnger, weil dieſe
Provinzen erſt nach der Verbindung mit Po-
len in Woiwodſchaften abgetheilt wurden.
Man hat aber keine Rangordnung nach den
Provinzen unter ihnen feſtgeſetzt, ſondern ſie
ſind unter einander gemiſcht. Sonderbar iſt
es, daß der Kaſtellan von Krakau allen Woi-
woden vorgeht, und daß zwei andre Kaſtellane,
die von Wilna und Trozk, und der Staroſt
von Samogitien (alle ſonſt hinter den Woi-
woden) dieſen zugezaͤhlt werden. Die Ge-
ſchichtſchreiber ſind nicht einig, woher der Ka-
ſtellan von Krakau jenen Vorzug erhalten hat.
Einige ſagen, ein Woiwode von Krakau habe
ſich gegen den Koͤnig empoͤrt, und dieſer habe
ſein Verbrechen noch an ſeinen Nachfolgern
dadurch beſtrafen wollen, daß er verordnet,
die Woiwoden von Krakau ſollten auf ewige
Zeiten den Kaſtellanen von Krakau nachgehen;
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[41/0051] Die aͤlteſten unter den Woiwoden ſind die in Kronpolen; die uͤbrigen, in den hinzu- gekommenen Laͤndern, ſind juͤnger, weil dieſe Provinzen erſt nach der Verbindung mit Po- len in Woiwodſchaften abgetheilt wurden. Man hat aber keine Rangordnung nach den Provinzen unter ihnen feſtgeſetzt, ſondern ſie ſind unter einander gemiſcht. Sonderbar iſt es, daß der Kaſtellan von Krakau allen Woi- woden vorgeht, und daß zwei andre Kaſtellane, die von Wilna und Trozk, und der Staroſt von Samogitien (alle ſonſt hinter den Woi- woden) dieſen zugezaͤhlt werden. Die Ge- ſchichtſchreiber ſind nicht einig, woher der Ka- ſtellan von Krakau jenen Vorzug erhalten hat. Einige ſagen, ein Woiwode von Krakau habe ſich gegen den Koͤnig empoͤrt, und dieſer habe ſein Verbrechen noch an ſeinen Nachfolgern dadurch beſtrafen wollen, daß er verordnet, die Woiwoden von Krakau ſollten auf ewige Zeiten den Kaſtellanen von Krakau nachgehen; andre ſagen, es ſey eine Strafe dafuͤr, daß

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/51>, abgerufen am 24.11.2024.