seyn soll. Auch die Stelle des Großkanzlers muß abwechselnd mit einem Geistlichen und einem Weltlichen besetzt werden. Wenn also beide Kanzlerstellen offen sind, und der letzte Großkanzler war ein Geistlicher, so muß sein Platz mit einem Weltlichen und im umgekehr- ten Falle mit einem Geistlichen, besetzt wer- den. Diese Einrichtung ist aber nur in Kron- polen, nicht in Lithauen, wo die Kanzler im- mer Weltliche zu seyn pflegen.
Man macht in Kronpolen gewöhnlich Bischöfe zu Kanzlern, seltener Geistliche von geringerer Würde. Der letzte Unterkanzler, Kollontay, machte eine Ausnahme: er wurde vom Kronreferendar zum Kanzler er- hoben. Uebrigens ist schon oben bemerkt wor- den, daß nicht alle Bischöfe das Kanzleramt bekleiden können, sondern nur solche, die ein Bißthum mit geringern Einkünften inne ha- ben, und daß sie, wenn sie als Kanzler ein reicheres bekommen, diese Stelle niederlegen müssen. Wer, ehe er Kanzler wurde, noch
ſeyn ſoll. Auch die Stelle des Großkanzlers muß abwechſelnd mit einem Geiſtlichen und einem Weltlichen beſetzt werden. Wenn alſo beide Kanzlerſtellen offen ſind, und der letzte Großkanzler war ein Geiſtlicher, ſo muß ſein Platz mit einem Weltlichen und im umgekehr- ten Falle mit einem Geiſtlichen, beſetzt wer- den. Dieſe Einrichtung iſt aber nur in Kron- polen, nicht in Lithauen, wo die Kanzler im- mer Weltliche zu ſeyn pflegen.
Man macht in Kronpolen gewoͤhnlich Biſchoͤfe zu Kanzlern, ſeltener Geiſtliche von geringerer Wuͤrde. Der letzte Unterkanzler, Kollontay, machte eine Ausnahme: er wurde vom Kronreferendar zum Kanzler er- hoben. Uebrigens iſt ſchon oben bemerkt wor- den, daß nicht alle Biſchoͤfe das Kanzleramt bekleiden koͤnnen, ſondern nur ſolche, die ein Bißthum mit geringern Einkuͤnften inne ha- ben, und daß ſie, wenn ſie als Kanzler ein reicheres bekommen, dieſe Stelle niederlegen muͤſſen. Wer, ehe er Kanzler wurde, noch
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ſeyn ſoll. Auch die Stelle des Großkanzlers
muß abwechſelnd mit einem Geiſtlichen und
einem Weltlichen beſetzt werden. Wenn alſo
beide Kanzlerſtellen offen ſind, und der letzte
Großkanzler war ein Geiſtlicher, ſo muß ſein
Platz mit einem Weltlichen und im umgekehr-
ten Falle mit einem Geiſtlichen, beſetzt wer-
den. Dieſe Einrichtung iſt aber nur in Kron-
polen, nicht in Lithauen, wo die Kanzler im-
mer Weltliche zu ſeyn pflegen.
Man macht in Kronpolen gewoͤhnlich
Biſchoͤfe zu Kanzlern, ſeltener Geiſtliche von
geringerer Wuͤrde. Der letzte Unterkanzler,
Kollontay, machte eine Ausnahme: er
wurde vom Kronreferendar zum Kanzler er-
hoben. Uebrigens iſt ſchon oben bemerkt wor-
den, daß nicht alle Biſchoͤfe das Kanzleramt
bekleiden koͤnnen, ſondern nur ſolche, die ein
Bißthum mit geringern Einkuͤnften inne ha-
ben, und daß ſie, wenn ſie als Kanzler ein
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/64>, abgerufen am 16.02.2025.
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